Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34613 Schwalmstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

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31,9 km vom Suchpunkt

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32,7 km vom Suchpunkt

Schwalmstädter Unternehmen planen Ersthelfer-Schulungen für Menschen mit möglicherweise verschiedenen anerkannten Voraussetzungen. Der passende Lehrgang wird vor der Anmeldung geklärt. Die Organisationsform folgt danach: ein geeigneter öffentlicher Besuch oder eine eigene Inhouse-Veranstaltung mit vollständiger praktischer Teilnahme.
Für eine Gruppe aus mehreren Schwalmstädter Orten gehört die vollständige Kursadresse in die Einladung. Vereinbaren Sie zunächst, welche Beschäftigten zusammen geschult werden sollen und ob sie eine Ausbildung oder Fortbildung brauchen.
Stellen Sie der Ausbildungsstelle den vorgesehenen Raum und mögliche Tage vor. Sie muss beurteilen können, ob die Gruppe am Standort unterrichtet werden kann. Öffentliche Kurse bleiben eine weitere Möglichkeit für einzelne Anmeldungen. Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kommt eine direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Die erforderlichen Nachweise und mögliche zusätzliche Leistungen sollten vor der Buchung besprochen werden.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Tatsächlicher Abschluss | Qualifikationsstand ergänzen |
| Offener Bedarf | Weiteren passenden Besuch wählen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre planen |
Wenn Personen neu als Ersthelfer vorgesehen sind, betrachten Sie ihre vorhandenen anerkannten Nachweise. Eine erstmalige Benennung bedeutet nicht zwangsläufig fehlende Qualifikation. Ausbildung und Fortbildung werden anhand des tatsächlichen Bedarfs eingeordnet. Bei offenen Voraussetzungen helfen Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger mit der Klärung. So lässt sich vermeiden, allein aus der neuen betrieblichen Aufgabe oder einem gerade freien Termin die Kursart abzuleiten.
Diese Angaben helfen Schule und Betrieb.
Anerkannte Voraussetzungen und passende Kursart.
Vorgesehene Zahl der Personen.
Geeigneter Raum und vollständige Zeit.

Nach einem Kurs wird die Benennung als Ersthelfer im Unternehmen geregelt und bekannt gemacht. Die Belegschaft braucht verständliche Angaben zur Erreichbarkeit. Halten Sie diese Informationen bei Veränderungen aktuell, denn eine Teilnahmebescheinigung erklärt die örtlichen Zuständigkeiten nicht von allein.
Für praktische Aufgaben brauchen Beschäftigte Zeit, um selbst zu versuchen und Erklärungen zu verfolgen. Organisieren Sie gewöhnliche Tätigkeiten vorab so, dass die Gruppe den ganzen Lehrgang besuchen kann. Bei Inhouse-Unterricht kommt die Abstimmung des geeigneten Raums hinzu. Seine Verfügbarkeit allein erklärt noch nicht die Durchführung. Die Schule beurteilt den vorgeschlagenen Rahmen, bevor die eigene Veranstaltung am Standort vereinbart wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und Verfahrensangaben für reguläre Kursgebühren. Bei Berechtigung kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen. Zusätzliche Leistungen werden im Firmenauftrag mit ihren eigenen Kosten verständlich benannt und vor einer Bestellung vom Unternehmen entschieden.
Bedingungen und Unterlagen klären.
Weitere Leistungen mit Kosten lesen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Gleiche Dauer heißt nicht gleiche Voraussetzungen; Pausen werden für den ganzen Aufenthalt zusätzlich berücksichtigt.
Ja, sofern Lehrgang und Ausbildungsstelle für den betrieblichen Bedarf geeignet sind. Stimmen Sie die Anmeldung ab und führen Sie den tatsächlichen Abschluss bei der Person weiter. Die spätere Teilnahme muss nicht wieder mit der ursprünglichen vollständigen Gruppe erfolgen.
Beschreiben Sie der Schule ein zusätzliches Lernziel und lassen Sie sich den möglichen Umfang erklären. Entscheiden Sie mit einer ausdrücklichen Kostenregelung über diese Ergänzung. Ein allgemeiner Inhouse-Wunsch enthält noch nicht jede weitere Trainingsleistung.
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