Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89257 Illertissen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

Die notwendige Zahl betrieblicher Ersthelfender richtet sich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Für Ihr Illertisser Unternehmen genügt daher keine bloße Liste aller Beschäftigten als Planungsgrundlage. Ermitteln Sie den Bedarf und organisieren Sie darauf abgestimmte Ausbildungen oder Fortbildungen, öffentlich oder als vereinbarte Inhouse-Schulung.
Diese Frage klärt Ihr Illertisser Unternehmen vor der Auswahl eines Termins. Erfassen Sie die vorgesehenen Personen und bitten Sie um frühere Kursbescheinigungen. Mit der Schule lässt sich dann besprechen, ob Ausbildung oder Fortbildung zur jeweiligen Ausgangslage passt.
Bei Inhouse-Unterricht müssen Räume und Gruppengröße vom Anbieter bestätigt werden. Die praktischen Übungen brauchen geeignete Bedingungen. Stimmen Sie die Vertretung während der gesamten Lernzeit mit den Arbeitsbereichen ab. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen. Gebühren und mögliche Übernahme durch den Unfallversicherungsträger klären Sie vorher. Eine direkte Abrechnung über eine ermächtigte Ausbildungsstelle setzt dessen Voraussetzungen und die erforderlichen Angaben im vorgesehenen Verfahren voraus.
Die Schulung baut auf der Betriebsorganisation auf.
Die betriebliche Situation als Ausgangspunkt erfassen.
Die passenden Personen und ihren Schulungsbedarf bestimmen.
Die benannten Ersthelfenden im Unternehmen bekannt machen.
Sobald feststeht, welche Personen qualifiziert werden sollen, klären Sie deren bisherigen Ausbildungsstand. Mit der Ausbildungsstelle wird daraus die passende Lehrgangsart abgeleitet. Eine eigene Inhouse-Gruppe kann vereinbart werden; geeignete öffentliche Lehrgänge kommen ebenfalls für die vorgesehenen Teilnahmen in Betracht. Wählen Sie die Durchführung so, dass die Personen den vollständigen Unterricht besuchen können. Der Unternehmer benennt anschließend die betrieblichen Ersthelfenden und macht die Zuordnung für die Beschäftigten verständlich.
Bei der Frage nach ausreichender Erster Hilfe kommt es darauf an, wer im Betrieb anwesend ist. Beziehen Sie Ihre Planung deshalb auf die betriebliche Anwesenheit und die dafür nötigen qualifizierten Personen. Eine Liste mit Ausbildungsbelegen hilft beim Überblick, beantwortet aber allein noch nicht diese organisatorische Frage. Wenn die Zuordnung für Ihren Betrieb unklar ist, können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers bei der Erste-Hilfe-Organisation unterstützen.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Wie viele Ersthelfende sind erforderlich? | Anwesende Versicherte und Betriebsart |
| Wer benötigt welchen Lehrgang? | Vorhandene Qualifikation der Personen |
| Wie bleibt der Stand aktuell? | Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre |
Dass eine Schulung organisatorisch gebraucht wird, ersetzt nicht die Prüfung des Abrechnungsverfahrens. Fragen Sie Ihre BG oder Unfallkasse, welche Voraussetzungen für die vorgesehenen Personen gelten und welche Angaben dafür benötigt werden. Stimmen Sie diese Informationen mit der ermächtigten Schule ab. Weitere von Ihnen bestellte Leistungen sind mit ihrer Vergütung im Angebot zu vereinbaren; sie gehören nicht automatisch zur möglichen Übernahme der regulären Kursgebühr.
Die Vorgaben des zuständigen Trägers auf die geplanten Teilnahmen beziehen.
Zusätzliche Bestellungen einschließlich ihrer Bezahlung ausdrücklich vereinbaren.

Bei einem Inhouse-Wunsch nennen Sie der Ausbildungsstelle Gruppengröße und vorgeschlagenen Unterrichtsort. Gemeinsam werden die Bedingungen für den Lehrgang einschließlich praktischer Aufgaben abgestimmt. Sorgen Sie im Betrieb für die Freigabe der gesamten Teilnahmezeit, damit die vorgesehenen Personen währenddessen nicht weiter an andere Aufgaben gebunden sind.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als zwanzig sind mindestens fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent der anwesenden Versicherten vorgesehen. Klären Sie die passende Zuordnung Ihres Betriebs.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen gehören zusätzlich zum zeitlichen Ablauf. Informieren Sie sich über die vollständige Veranstaltungsspanne und stimmen Sie die Freigabe der Beschäftigten darauf ab.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist eine Übernahme nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse möglich. Erfragen Sie deren Verfahren. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen; bereiten Sie die verlangten Angaben mit ihr vor.
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