Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99610 Sömmerda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

17,1 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

Nutzen Sie die dokumentierten Schulungen, um den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Personen zu klären. Eine ermächtigte Schule erläutert geeignete Lehrgänge. Für den Sömmerdaer Betrieb lassen sich öffentliche Plätze anfragen oder ein Inhouse-Termin am vereinbarten Standort vorbereiten; der bestätigte Umfang wird an die Beschäftigten weitergegeben.
Bei der internen Frage „Wer muss wieder zum Kurs?“ sollten die vorhandenen Teilnahmebescheinigungen auf den Tisch. Ein Sömmerdaer Betrieb kann daraus die tatsächlich dokumentierten Schulungen erfassen und offene Angaben erkennen. Die Erinnerung an einen früheren Termin reicht für diese Zuordnung nicht immer aus.
Unklaren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, statt ihn allein aus einer alten Teilnehmerliste abzuleiten. Erst danach wird für die betreffenden Beschäftigten ein geeigneter öffentlicher Lehrgang oder ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin angefragt. Die vorbereitete Übersicht bleibt ein Organisationshilfsmittel des Betriebs und ersetzt keine fachliche Klärung zweifelhafter Nachweise.
Der Kurs wird mit den betrieblichen Aufgaben abgestimmt.
Passende Ausbildung oder Fortbildung je Person klären.
Unterrichtsort und Raumvorbereitung mit der Schule besprechen.
Zeit für den vollständigen bestätigten Ablauf einplanen.
Eine Inhouse-Anfrage sollte mehr über den vorgesehenen Raum aussagen als die Zahl seiner Sitzplätze. Die Gruppe benötigt auch Platz für praktische Aufgaben. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle deshalb, wie der Raum genutzt und eingerichtet werden kann. Sie erläutert die erforderliche Vorbereitung. Stimmen Sie diese mit den Raumverantwortlichen im Betrieb ab und halten Sie den vereinbarten Raum für den Unterricht frei.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Die tatsächlich abgeschlossenen Lehrgänge gehören deshalb in die betriebliche Übersicht. Mit diesen Angaben kann die zuständige Person geeignete weitere Termine anfragen. Stimmen Sie die Teilnahme mit den Beschäftigten ab, sodass der nächste Unterricht mit der Arbeitsplanung vereinbar ist.
Ein bereits besuchter Führerscheinkurs kann für die betriebliche Verwendung berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Bedingungen sind wichtig. Schauen Sie deshalb auf die Angaben zur besuchten Schulung und zur Stelle, die sie durchgeführt hat. Lassen Sie die vorhandenen Unterlagen prüfen, wenn daraus der weitere Bedarf der vorgesehenen Person bestimmt wird. Eine fehlende Angabe kann mit der Ausbildungsstelle geklärt werden.
Konkrete Angabe
Art und Angaben des absolvierten Lehrgangs berücksichtigen
Konkrete Angabe
Unklare Qualifikation mit der Ausbildungsstelle besprechen
Konkrete Angabe
Geeignete bestätigte Teilnahme für die Person vorbereiten
Die zuständige BG oder Unfallkasse gibt die Voraussetzungen für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren vor. Erfragen Sie, welche Unternehmensangaben und Unterlagen die ermächtigte Schule benötigt. Ordnen Sie diese dem bestätigten Lehrgang zu. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen können bei tatsächlich entstehenden Mehrkosten und einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung gesonderte Gebühren auslösen.
Voraussetzungen der vorgesehenen Teilnahme beim Träger prüfen.
Die nötigen Arbeitgeberunterlagen zur Veranstaltung zusammenführen.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Verwenden Sie für die Freistellung die konkreten Veranstaltungszeiten der Schule und berücksichtigen Sie gegebenenfalls die Wege. So wird der vollständige Besuch vorbereitet.
Die DGUV fordert Präsenzunterricht für die betriebliche Aus- und Fortbildung, um praktische Handlungskompetenz zu vermitteln. Reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderungen nicht. Für die Person wird daher ein geeigneter Lehrgang mit persönlicher Teilnahme ausgewählt und als vollständiger Unterrichtsbesuch im Betrieb eingeplant.
Die Gebührenübernahme berechtigter Kurse ist von den eigenen Aufwendungen des Unternehmens zu unterscheiden. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten verbleiben beim Betrieb. Berücksichtigen Sie diese Kosten deshalb in der Vorbereitung, auch wenn die regulären Lehrgangsgebühren nach dem Trägerverfahren direkt abgerechnet werden.