Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 87616 Marktoberdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Marktoberdorf · Bayern
Für eine Ersthelferschulung kommen Angaben aus verschiedenen Arbeitsbereichen zusammen. Legen Sie in Ihrem Marktoberdorfer Unternehmen fest, wer sie bündelt und mit der Ausbildungsstelle abstimmt. So kann der Auftrag für eine öffentliche Teilnahme oder einen Inhouse-Kurs mit einem verlässlichen Stand vorbereitet werden.

Wer sammelt in Ihrem Marktoberdorfer Unternehmen die bisherigen Kursnachweise, und wer spricht mit der Schule? Eine klare Zuständigkeit verhindert, dass Fragen zum Ausbildungsstand bis zum Termin offenbleiben. Erfassen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und die vorgesehenen Personen.
Für einen Inhouse-Lehrgang erläutern Sie der Ausbildungsstelle, wo Unterricht und Übungen stattfinden können. Nennen Sie die Teilnehmerzahl und lassen Sie sich die Durchführung bestätigen. Die Arbeitsbereiche ermöglichen eine ununterbrochene Teilnahme; bei wenigen Personen können offene Kurse passen. Gebührenübernahme und direkte Abrechnung sind vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abzustimmen und folgen dessen Voraussetzungen sowie dem vorgesehenen Verfahren.
Wenn mehrere Beschäftigte an der Vorbereitung beteiligt sind, sollten ihre Informationen zusammengeführt werden. Bestimmen Sie im Betrieb, wer Rückmeldungen aus den Arbeitsbereichen sammelt und die Absprachen mit der Schule festhält. Diese Person braucht dafür die vorgesehenen Teilnahmen und die offenen Fragen zum Auftrag. Die Zuständigkeit vereinfacht die Kommunikation: Die Ausbildungsstelle erhält einen abgestimmten Stand, und die betreffenden Beschäftigten erfahren, welche Veranstaltung für sie tatsächlich vereinbart wurde.
Eine Inhouse-Veranstaltung braucht eine Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Beschreiben Sie den vorgesehenen Ort und die geplante Gruppe und klären Sie, wie Unterricht und Übungen dort stattfinden können. Die Beschäftigten werden für die ganze Veranstaltung freigegeben; parallel weiterlaufende Arbeitsaufgaben werden entsprechend organisiert.
Für eine gemeinsame Anfrage müssen nicht alle Personen denselben bisherigen Ausbildungsweg haben. Tragen Sie die verfügbaren Qualifikationsbelege zusammen und klären Sie mit der Schule, welcher Lehrgang jeweils geeignet ist. Eine vorhandene anerkannte Qualifikation wird bei dieser Entscheidung berücksichtigt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich ein Auftrag für Ausbildung oder Fortbildung passend formulieren. Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; dieser Bedarf gehört in die Übersicht.
Im Unternehmen wird die Vorbereitung zusammengeführt.
Die Zuständigkeit für Absprachen mit der Schule bestimmen.
Vorhandene Qualifikationen der vorgesehenen Personen kennen.
Die Beteiligten über die vereinbarte Veranstaltung informieren.
Bedeutung für die Anfrage
Ausbildung oder Fortbildung passend klären
Bedeutung für die Anfrage
Den Auftrag konkret benennen
Bedeutung für die Anfrage
Öffentliche Teilnahmen oder eigene Veranstaltung besprechen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Zu einer abgestimmten Anfrage gehört auch die Information, wie die reguläre Lehrgangsgebühr bezahlt werden soll. Klären Sie mit Ihrer BG oder Unfallkasse, ob die vorgesehenen Teilnahmen deren Übernahmebedingungen erfüllen und welche Angaben verlangt werden. Unter diesen Voraussetzungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen. Vergütungen für darüber hinaus bestellte Leistungen werden im Angebot gesondert mit der Schule vereinbart.
Die Bedingungen und erforderlichen Angaben für die geplanten Teilnahmen kennen.
Abrechnung der Lehrgangsgebühr und zusätzliche Bestellungen im Auftrag klären.

Für beide Lehrgangsarten sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Die Pausen kommen zum Unterricht hinzu. Stimmen Sie die gesamten Veranstaltungszeiten mit der Schule ab, damit die Beschäftigten für den vollständigen Ablauf eingeplant werden können.
Eine eigene Inhouse-Gruppe kann vereinbart werden, wenn die Durchführung passend abgestimmt ist. Je nach Bedarf kommen auch geeignete öffentliche Teilnahmen in Betracht. Klären Sie zuerst den Schulungsbedarf der betreffenden Personen und besprechen Sie dann die passende Organisation.
Die Benennung erfolgt durch den Unternehmer. Die Beschäftigten müssen wissen, welche Personen im Betrieb vorgesehen sind und wie die Hilfe organisiert ist. Die Teilnahme am Lehrgang dokumentiert eine Qualifikation, erledigt aber nicht diese interne Zuordnung und Bekanntgabe.
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