Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37269 Eschwege sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

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24,1 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

28,5 km vom Suchpunkt

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle klärt mit Ihnen passende Ausbildungen oder Fortbildungen. Für die Eschweger Beschäftigten können öffentliche Kursplätze oder ein eigener Inhouse-Termin angefragt werden. Halten Sie nach der Schulung fest, wer tatsächlich teilgenommen hat, und planen Sie für noch offene Qualifikationen weitere geeignete Veranstaltungen.
Bei einem vereinbarten Gruppentermin können einzelne Personen kurzfristig ausfallen. Nach der Schulung sollte ein Eschweger Betrieb deshalb die tatsächliche Teilnahme mit seiner Planung abgleichen. Ein freigehaltener Platz ersetzt den Lehrgang nicht und gehört auch nicht als absolvierte Qualifikation in die Übersicht.
Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach einer geeigneten Möglichkeit für die fehlenden Beschäftigten. Das kann ein bestätigter öffentlicher Termin oder ein weiterer individuell vereinbarter Inhouse-Lehrgang sein. Zunächst muss aber feststehen, welcher Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf noch besteht. Klären Sie die Bedingungen eines neuen Termins gesondert; aus der ersten Gruppenbuchung entsteht keine automatische Zusage für einen Nachholplatz.
Für Beschäftigte in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist der hierfür vorgesehene Erste-Hilfe-Lehrgang zu berücksichtigen. Er behandelt Erwachsene und Kinder; je nach Zielgruppe können auch Säuglinge einbezogen werden. Die Teilnehmenden können Fragen aus ihrem Betreuungsalltag bei der Lehrkraft einbringen. Stimmen Sie bei der Vorbereitung ab, welche Zielgruppe der Veranstaltung zugrunde liegt und welche Beschäftigten daran teilnehmen sollen. So richtet sich die Anfrage auf den benötigten Bildungs- und Betreuungsbereich.
| Vergleich | Eigener Bedarf |
|---|---|
| Abgeschlossen | Die tatsächlich besuchten Lehrgänge erfassen |
| Noch offen | Weiteren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf bestimmen |
| Nächster Termin | Eine geeignete neue Teilnahme mit der Schule vereinbaren |
Bei der Durchführung kommen mehrere betriebliche Aufgaben zusammen.
Passenden Lehrgang für die vorgesehene Person auswählen.
Den konkreten Standort und die räumlichen Bedingungen abstimmen.
Die Beschäftigten für den gesamten bestätigten Ablauf einplanen.
Für die Bescheinigung verlangt die DGUV regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Der Betrieb ermöglicht deshalb den Besuch des vollständigen Unterrichts. Beschäftigte können bei praktischen Aufgaben mitwirken und Fragen ansprechen. Wenn eine vorgesehene Person die Schulung nicht absolvieren konnte, bleibt ihr Bedarf gesondert zu klären. Die ursprüngliche Anmeldung allein beschreibt noch keinen abgeschlossenen Lehrgang.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Anhand der dokumentierten Schulungen lässt sich dieser Bedarf im Unternehmen vorbereiten. Fragen Sie geeignete Termine an und stimmen Sie den Kursbesuch mit der Arbeit ab. Die Beschäftigten können dann ihre bisherigen Kenntnisse unter Anleitung weiter vertiefen.
Klären Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse, ob die vorgesehenen Teilnehmenden berechtigt sind und welche Arbeitgeberangaben für die ermächtigte Schule benötigt werden. Eigene Kosten wie Lohnfortzahlung und Fahrtaufwendungen werden im Unternehmen berücksichtigt. Zusätzlich gewünschte besondere Leistungen sind anhand ihres tatsächlichen Mehraufwands und einer zusätzlichen Vereinbarung gesondert abzustimmen.
Die vorgesehenen Personen nach dem Trägerverfahren einordnen.
Benötigte Angaben zum bestätigten Lehrgang bereitstellen.

Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die Arbeitsplanung gelten die bestätigten Veranstaltungszeiten. Berücksichtigen Sie auch gegebenenfalls benötigte Wege, damit die Beschäftigten am vollständigen Unterricht teilnehmen können.
Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Lehrgangsgebühren für tatsächlich anwesende Teilnehmende. Bei einer Absage oder einem Ausfall können daneben die vertraglichen Stornobedingungen der Schule eine Rolle spielen. Klären Sie solche Folgen anhand der vereinbarten Buchung und melden Sie Änderungen rechtzeitig an die Ausbildungsstelle.
Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden als Präsenzunterricht durchgeführt, um praktische Handlungskompetenz zu vermitteln. Eine reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Rahmen nicht. Der Betrieb organisiert für die betreffende Person deshalb einen geeigneten Lehrgang mit persönlicher Teilnahme und ermöglicht ihr den vollständigen Besuch.