Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25436 Uetersen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,5 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

Uetersen · Schleswig-Holstein
Für eine Ersthelfergruppe im Uetersener Betrieb wird ein geeigneter Lehrgang mit vollständiger Teilnahme vorbereitet. Bei Inhouse-Unterricht muss der Lernort auch praktische Aufgaben ermöglichen. Weitere Trainingswünsche können hinzukommen, brauchen aber einen klar vereinbarten eigenen Umfang.

Für ein Uetersener Unternehmen beginnt die Buchung mit dem Schulungsziel. Werden neue Ersthelfer ausgebildet oder sollen vorhandene Kenntnisse in einer Fortbildung erneuert werden? Diese Angabe hilft der Ausbildungsstelle, Ihre Anfrage richtig einzuordnen.
Wie die Gruppe zusammenkommt, entscheiden Sie anschließend anhand von Terminen und Kursort. Öffentliche Schulungen und Unterricht im eigenen Betrieb werden hier gemeinsam betrachtet. Ein Inhouse-Termin bleibt von geeigneten Räumen und der Zusage des Anbieters abhängig.
Halten Sie bestätigte Adresse, Datum und Teilnehmerkreis schriftlich fest. Erkundigen Sie sich außerdem nach der Abrechnung: Berechtigte Kursgebühren können nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden; Nebenleistungen sind gesondert zu klären.
Eine neu benannte Person kann schon anerkannte Vorbereitung mitbringen. Klären Sie den geeigneten Lehrgang anhand vorhandener Nachweise, statt die erste Aufgabe im Unternehmen automatisch mit erster Ausbildung gleichzusetzen. Bei offenen Fragen werden Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger einbezogen.
Wenn Beschäftigte über den regulären Lehrgang hinaus weiter üben sollen, teilen Sie das Lernziel der Schule mit. Sie kann erklären, welche zusätzliche Leistung sie dazu anbietet. Prüfen Sie Umfang, Durchführung und mögliche eigene Kosten, bevor Sie bestellen. Die allgemeine Bezeichnung Inhouse legt solche Ergänzungen nicht fest. Ein klarer Zusatzauftrag macht nachvollziehbar, was neben der regulären Aus- oder Fortbildung vereinbart wurde.
Der vereinbarte Rahmen unterstützt die praktische Teilnahme.
Bedingungen mit der Schule abstimmen.
Normale Aufgaben vorher organisieren.
Teilnahmeinformationen weitergeben.
| Punkt | Aufgabe |
|---|---|
| Abschluss | Tatsächlichen Lehrgang bei der Person ergänzen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre einplanen |
| Erreichbarkeit | Benannte Ersthelfende örtlich bekannt machen |
Eine allgemeine Besprechungsraumzusage erklärt noch nicht, wie die Schule den Erste-Hilfe-Unterricht dort durchführt. Beschreiben Sie Einrichtung und nutzbare Fläche für die vorgesehene Gruppe. Die Ausbildungsstelle beurteilt, ob ihre praktischen Aufgaben unter diesen Bedingungen möglich sind. Nach der Abstimmung hält der Betrieb den Rahmen bereit. Die Raumvorbereitung gehört damit zum Lernbesuch, nicht nur zur internen Reservierung eines freien Raums.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt Berechtigung und Verfahren für eine Übernahme regulärer Kursgebühren. Eine ermächtigte Schule kann bei berechtigter Teilnahme direkt abrechnen. Für zusätzliche Auftragspositionen klärt der Betrieb daneben ausdrücklich Leistungsumfang und eigene Kosten mit dem Anbieter.
Bedingungen und nötige Unterlagen erfragen.
Weitere Leistungen mit Kosten freigeben.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten von 45 Minuten. Zusammen sind das 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu; für die Organisation der Arbeitszeit sind die vollständigen Veranstaltungszeiten erforderlich.
Ja, wenn Lehrgang und Ausbildungsstelle für den betrieblichen Bedarf geeignet sind. Stimmen Sie die Anmeldung im Unternehmen ab. Eine eigene Gruppe ist eine Möglichkeit der Organisation, aber nicht für jeden späteren Schulungsbesuch Voraussetzung.
Die Belegschaft braucht verständliche Angaben über benannte Ersthelfende und deren Erreichbarkeit. Vermitteln Sie die örtliche Hilfeorganisation zusätzlich zum Kursabschluss. Bei personellen oder örtlichen Änderungen wird diese Information im Unternehmen aktuell gehalten.