Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38889 Blankenburg (Harz) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,1 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

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Blankenburg (Harz) · Sachsen-Anhalt
Für Ihren Blankenburger Betrieb richtet sich die notwendige Ersthelferabdeckung nach den anwesenden Versicherten und der zutreffenden Betriebsart. Eine Kursgruppe allein beantwortet diese Organisationsfrage nicht. Klären Sie den Bedarf im Unternehmen und wählen Sie dafür geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen, öffentlich oder als vereinbarte Inhouse-Schulung.

Wer soll in Ihrem Blankenburger Betrieb erstmals eine Ersthelferaufgabe übernehmen? Wer hat schon eine Bescheinigung und benötigt Fortbildung? Diese Informationen gehören vor der Anfrage zusammen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich der geeignete Lehrgang besprechen, bevor die Namen endgültig angemeldet werden.
Eine Inhouse-Veranstaltung ist eine Möglichkeit für eine gemeinsame Gruppe. Die Schule muss dafür Räume und Gruppengröße kennen und Unterricht mit praktischen Übungen bestätigen. Stimmen Sie freie Zeit und Vertretungen mit den Arbeitsbereichen ab. Einzelne offene Kursplätze können eine andere Lösung sein.
Der zuständige Unfallversicherungsträger erläutert, wann Gebühren übernommen werden und welche Angaben eine ermächtigte Ausbildungsstelle für direkte Abrechnung benötigt.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss nach den DGUV-Vorgaben mindestens eine ersthelfende Person zur Verfügung stehen. Bei mehr als zwanzig sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent, in sonstigen Betrieben mindestens zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Diese Grundlage betrifft die betriebliche Verfügbarkeit und nicht einfach die Größe eines bestellten Lehrgangs. Beziehen Sie die Planung auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Bei offenen Organisationsfragen können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der zuständige Unfallversicherungsträger unterstützen.
Grundlage
Anwesende Versicherte und zutreffende DGUV-Anforderungen
Grundlage
Vorhandene Belege und weiterer Ausbildungsbedarf
Grundlage
Vereinbarte Bedingungen und vollständige Teilnahme

Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie die tatsächlichen Abschlussdaten bereit und fragen Sie rechtzeitig nach geeigneten Lehrgängen. So lässt sich die weitere Qualifizierung mit den erforderlichen Freigaben in den Arbeitsbereichen abstimmen.
Beide Aufgaben gehören zur Vorbereitung.
Die tatsächlichen anwesenden Versicherten berücksichtigen.
Die Anforderungen an den eigenen Betrieb einordnen.
Den Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Personen klären.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Berechtigung der geplanten Personen und die verlangten Angaben. Bereiten Sie diese vor dem Lehrgang mit der ermächtigten Ausbildungsstelle für das vorgeschriebene Verfahren vor. Sind die Bedingungen erfüllt, ist eine direkte Abrechnung möglich. Lesen Sie zusätzlich den tatsächlichen Leistungsumfang Ihres Angebots und vereinbaren Sie die Vergütung weiterer von Ihnen bestellter Leistungen.
Berechtigung und nötige Angaben der Teilnahmen klären.
Zusätzlich Gewünschtes mit seiner Vergütung vereinbaren.
Sehen Sie sich die vorhandenen Ausbildungsbelege der vorgesehenen Personen an und besprechen Sie den passenden nächsten Lehrgang mit der Schule. Für eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung beschreiben Sie Räume und Personenzahl. Unterricht und praktische Übungen werden in einem geeigneten Rahmen vereinbart. Organisieren Sie im Betrieb währenddessen die Vertretungen für die vollständige freie Lernzeit. Geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenfalls helfen, den fachlichen Schulungsbedarf für einzelne Beschäftigte zu erfüllen.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Der Veranstaltungstag enthält zusätzlich Pausen. Stimmen Sie die vollständigen Anfangs- und Endzeiten mit der Schule ab, damit die vorgesehene Gruppe alle Unterrichtsteile wahrnehmen kann.
Die Benennung erfolgt durch den Unternehmer. Machen Sie dem Team verständlich, welche Personen diese Rolle übernehmen und welche örtlichen Hilfewege gelten. Die fachliche Qualifizierung und die betriebliche Bekanntgabe der Zuständigkeiten ergänzen sich, statt sich gegenseitig zu ersetzen.
Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen und das erforderliche Verfahren. Die ermächtigte Schule kann bei erfüllten Bedingungen unmittelbar abrechnen. Weitere von Ihrem Betrieb bestellte Leistungen werden mit ihrer Vergütung gesondert im konkreten Auftrag vereinbart.
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