Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 54516 Wittlich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,5 km vom Suchpunkt


Fragen Sie eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach geeigneten Ausbildungen oder Fortbildungen für die vorgesehenen Beschäftigten. Ein Inhouse-Termin kann für die Wittlicher Betriebsgruppe individuell vereinbart werden.
Bei der Vorbereitung werden die Teilnahme und der vollständige Unterrichtsablauf abgestimmt, damit der vereinbarte Lernort für den Lehrgang bereitsteht.
Der Raum steht morgens bereit, soll später aber wieder für andere betriebliche Termine genutzt werden. Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach dem vollständigen Ablauf des gewünschten Wittlicher Inhouse-Lehrgangs. Ein freier Beginn bestätigt noch keine geeignete Belegung für den ganzen Unterrichtstag. Stimmen Sie notwendige Vorbereitung und interne Zuständigkeit ab.
Die Durchführung wird individuell für konkrete Bedingungen vereinbart. Andere Nutzer sollten den bestätigten Zeitraum kennen, damit die praktischen Übungen nicht mit einer konkurrierenden Besprechung kollidieren. Ein klar freigehaltener Lernort hilft, den gebuchten Unterricht auch tatsächlich vollständig und ohne organisatorische Unterbrechungen durchzuführen.
ZUR ÜBERSICHT
Die Veranstaltung im Betrieb vorbereiten Konkrete Frage Bestätigten Stand und benötigten Lehrgang verwenden
›Kursinformationen
Konkrete Frage Die vollständige Teilnahme ermöglichen
›Kursinformationen
Konkrete Frage Organisatorische Rückfragen einem Kontakt zuordnen
›Kursinformationen
Nach den DGUV-Vorgaben wird eine Bescheinigung bei regelmäßiger Teilnahme erteilt, wenn sich die Lehrkraft von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat. Die Beschäftigten wirken daher an den Erklärungen und praktischen Aufgaben des Lehrgangs mit. Bei Verständnisfragen können sie sich an die Lehrkraft wenden.
Der Betrieb ermöglicht die vollständige Teilnahme und berücksichtigt den Kurs als zusammenhängenden Lerntermin bei seiner Organisation.
Die Ausbildungsstelle und das Unternehmen klären die Durchführung gemeinsam. Den passenden Lehrgang für die vorgesehenen Personen benennen.
Die Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen besprechen.
Bestätigte Veranstaltungsangaben an die Beschäftigten weitergeben.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens drei Pausen mit zusammen mindestens 45 Minuten vorgesehen. Fragen Sie die Schule nach dem Ablauf ihres konkreten Lehrgangs. Diese Veranstaltungszeiten bilden die Grundlage für Freistellung und Raumbelegung.
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Wie viele Ersthelfer im Unternehmen benötigt werden, richtet sich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Die qualifizierten Personen müssen deshalb im Arbeitsalltag passend verfügbar sein.

Betrachten Sie diese Organisation zusammen mit dem Schulungsbedarf. Bei konkreten Fragen können betriebsärztliche Beratung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers unterstützen.
Der zuständige Unfallversicherungsträger legt fest, welche Personen berechtigt sind und nach welchem Verfahren die Lehrgangsgebühren abgerechnet werden.
Fragen Sie nach den benötigten Angaben für die ermächtigte Ausbildungsstelle. Das Unternehmen berücksichtigt eigene Aufwendungen für Entgeltfortzahlung und Fahrten.
Bei ausdrücklich zusätzlich gewünschten Leistungen werden tatsächliche Mehrkosten mit einer zusätzlichen Vereinbarung gesondert geklärt.

