Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18233 Neubukow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,7 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

Für Neubukower Unternehmen werden passende Ausbildung und Fortbildung nach dem Qualifikationsbedarf der Beschäftigten gewählt. Inhouse beschreibt die vereinbarte Durchführung am Betriebsstandort. Diese organisatorische Form ersetzt die Lehrgangszuordnung nicht. Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Kurse finden in Präsenz statt und ermöglichen das praktische Üben der vorgesehenen Handlungen.
Nach einem betrieblichen Kurs in Neubukow sollte die interne Übersicht erkennen lassen, wer tatsächlich teilgenommen hat. Eine reservierte Anmeldung allein ist noch kein Schulungsnachweis. Stimmen Sie ab, wer Bescheinigungen entgegennimmt und die nächsten organisatorischen Schritte festhält.
Für verhinderte Beschäftigte lässt sich bei der Schule ein anderer offener Lehrgang anfragen. Soll später eine Gruppe im Betrieb geschult werden, werden Raum und Termin neu vereinbart. Die Ausbildungsstelle kann erläutern, welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Fragen zu Gebühren und betrieblicher Abrechnung gehören zur jeweiligen Buchung und sollten vorab geklärt werden.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung ist auf Handlungskompetenz ausgerichtet. Erklärungen allein reichen dafür nicht; die vorgesehenen Handlungen müssen praktisch geübt werden können. Deshalb sieht der DGUV-Rahmen Präsenzveranstaltungen vor. Ein reiner Onlinekurs oder zugesandte Unterlagen sind damit nicht gleichzusetzen. Für einen vereinbarten Inhouse-Termin braucht die Gruppe entsprechende Unterrichtsbedingungen. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz sollte nicht dazu führen, dass Beschäftigte während der Schulung fortlaufend andere Aufgaben übernehmen müssen.
Vorhandene Qualifikationen bilden die Grundlage.
Geeignete anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung je Person bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre einplanen.
Bei einer Anfrage können mehrere Begriffe zusammenkommen: Ausbildung, Fortbildung und Inhouse. Die ersten beiden beschreiben unterschiedliche Qualifizierungsaufgaben, während Inhouse eine Form der Durchführung bezeichnet. Ein Kurs im eigenen Unternehmen ist dadurch weder automatisch eine Grundausbildung noch eine Fortbildung. Entscheidend sind die Voraussetzungen und der Bedarf der Teilnehmenden. Stimmen Sie die passende Lehrgangsart mit der Ausbildungsstelle ab und besprechen Sie anschließend die tatsächlich gewünschte Durchführung unter den vorhandenen Bedingungen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt das Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren anhand der Vorgaben des zuständigen Trägers mit dem Unternehmen ab. Weitere Leistungen gehören zum konkret vereinbarten Umfang.
Personenkreis und erforderliche Angaben prüfen.
Reguläre Schulung und zusätzliche Vereinbarungen unterscheiden.
Kursnachweise ergänzen die betriebliche Planung, während Hilfewege und Zuständigkeiten gesondert bekannt sein müssen.
| Bereich | Frage |
|---|---|
| Personen | Welche Qualifikation wird benötigt? |
| Veranstaltung | Welche Durchführung ist vereinbart? |
| Kosten | Welche Gebühren können übernommen werden? |
Die neue Aufgabe allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen und die vorhandenen Nachweise der Person, bevor Sie einen passenden Lehrgang auswählen und anmelden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer macht die Lehrgangsarten nicht austauschbar. Für die Entscheidung zählen der Qualifikationsstand und der tatsächliche Bedarf der jeweiligen Person.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Die betriebliche Buchung allein ist keine umfassende Kostenübernahmezusage. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen werden deshalb gesondert eingeordnet.