Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37284 Waldkappel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

Für Waldkappeler Unternehmen sind passende Ausbildung und regelmäßige Fortbildung Teil der Ersthelferplanung. Ein regulärer Lehrgang vermittelt praktische Fähigkeiten für Hilfehandlungen. Eine gemeinsame Inhouse-Schulung kann vereinbart werden; Standardleistungen, zusätzliche Wünsche und die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme sind dabei klar zu unterscheiden.
Ein Waldkappeler Unternehmen möchte Beschäftigte aus verschiedenen Standorten schulen. Entscheiden Sie vor der Anfrage, ob alle an einem Ort zusammenkommen können oder einzelne Personen offene Lehrgänge besuchen sollen. Nennen Sie der Schule die tatsächlich geplante Gruppe.
Ein Inhouse-Angebot bezieht sich auf einen konkreten Standort und Raum. Wird später ein anderer Ort gewählt, sollte der Anbieter die Änderung bestätigen. Halten Sie auch fest, wer die Teilnehmenden informiert. Ausbildung und Fortbildung werden nach dem Bedarf zugeordnet; die geeignete Kursform und mögliche Zusatzkosten besprechen Sie vor einer verbindlichen Zusage.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung zum regulären Leistungsumfang. Besondere zusätzliche Wünsche sind gesondert zu besprechen. Damit lässt sich ein Angebot zutreffend einordnen, ohne jeden normalen Bestandteil als Zusatzleistung zu behandeln. Die mögliche Gebührenübernahme durch den zuständigen Träger bleibt an Voraussetzungen gebunden. Weitere betriebliche Aufwendungen sind davon zu trennen; Arbeitsentgelt und Fahrten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Der Waldkappeler Betrieb stimmt Zuständigkeit und erforderliche Angaben vorab mit Träger und Ausbildungsstelle ab.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Weitere Vereinbarungen ausdrücklich vom regulären Umfang unterscheiden.
Der allgemeine Ausbildungsrahmen umfasst neben Hilfehandlungen den Umgang mit Verbandmitteln und die psychische Betreuung betroffener Personen. Für Beschäftigte ist der Kurs deshalb mehr als eine Abfolge einzelner Demonstrationen. Nutzen Sie die vorgesehene Lernzeit für eigene praktische Erfahrungen und Fragen. Der Waldkappeler Betrieb kann passende Beispiele aus dem Arbeitsalltag einbringen, sollte den regulären Lehrgang aber nicht durch eine kurze interne Besprechung zu ausgewählten Themen ersetzen.
Ein Inhouse-Raum muss Gelegenheit für die vorgesehenen Übungen bieten.
Die Organisation soll die tatsächliche Schulung ermöglichen.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Gruppe und geeigneten Ort abstimmen.
Einordnung
Reguläre Schulung mit Unterlagen und Bescheinigung
Einordnung
Ausdrückliche zusätzliche Vereinbarung
Einordnung
Weitere Aufwendungen des Unternehmens

Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte Vorqualifikationen können bei der Einordnung bedeutsam sein. Eine neue betriebliche Benennung allein bedeutet deshalb nicht, dass eine geeignete bereits vorhandene Ausbildung vollständig wiederholt werden muss.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen zur Veranstaltung hinzu. Ein Kurs am eigenen Standort benötigt denselben regulären Umfang; Inhouse ist keine automatisch verkürzte Qualifizierungsform für die Gruppe.
Für den regulären betrieblichen Ersthelferlehrgang sind Präsenz und praktische Ausbildung vorgesehen. Ein reiner Onlinekurs ersetzt diese Teilnahme nicht. Die Beschäftigten sollen die benötigten Handlungen im geeigneten Kurs selbst üben können und nicht nur Informationen digital erhalten.