Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96148 Baunach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,6 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Eine Baunacher Firma kann Ausbildung oder Fortbildung passend zum Qualifizierungsstand ihrer Beschäftigten planen. Der reguläre Unterricht soll praktische Handlungskompetenz vermitteln. Offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung kommen als Organisation infrage; vorhandene anerkannte Qualifikationen und die Bedingungen der Gebührenübernahme sind vorab zu berücksichtigen.
Ein Baunacher Betrieb möchte einzelne Beschäftigte zu einem offenen Lehrgang anmelden. Klären Sie mit der Schule, welcher Ausbildungs- oder Fortbildungsstand gebraucht wird, und lassen Sie konkrete Plätze bestätigen. Die Teilnehmer sollten anschließend Unterrichtsort und Beginn zuverlässig erhalten.
Die betriebliche Anmeldung wird mit den erforderlichen Arbeitgeberangaben vorbereitet. Berechtigte Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; zusätzliche Leistungen werden vorher geklärt. Für eine größere Gruppe kann später ein Inhouse-Angebot eingeholt werden. Raum und Standort sind dafür mit dem Anbieter abzustimmen.
Fortbildung ist eine Gelegenheit, bekannte Abläufe erneut praktisch auszuführen und Unsicherheiten zu besprechen.
Angabe
Vorhandene geeignete Nachweise
Angabe
Personen, Ort und gemeinsamer Termin
Angabe
Zuständiger Träger und Leistungsumfang
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Baunacher Betrieb klärt mit seiner BG oder Unfallkasse die Bedingungen und mit der Schule das benötigte Verfahren.
Die vorgesehenen Teilnahmen zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich besprechen.
Die Absprachen sollen praktische Teilnahme ermöglichen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Die Eignung des Schulungsraums abstimmen.
Die Gruppe für die Veranstaltung freihalten.
Zum allgemeinen Ausbildungsrahmen gehören auch Eigenschutz und das Absetzen eines Notrufs. Für die Kursplanung ist deshalb wichtig, die Schulung als zusammenhängende Vorbereitung auf Hilfehandlungen zu betrachten. Fragen aus dem betrieblichen Alltag können dabei angesprochen werden. Ein kurzer Vortrag über einen ausgewählten Gegenstand deckt nicht automatisch den benötigten regulären Lehrgang ab. Der Baunacher Betrieb sollte deshalb die passende Qualifizierung buchen und besonderen zusätzlichen Bedarf gesondert benennen.
Eine Inhouse-Veranstaltung findet nach Vereinbarung an einem geeigneten Ort statt. Die Gruppe braucht dort Raum für die praktischen Aufgaben und Zeit ohne parallele Arbeitsaufträge. Beschreiben Sie den vorgesehenen Raum der Ausbildungsstelle und stimmen Sie die Durchführung ab. Für das Unternehmen ist außerdem die vollständige Verfügbarkeit der Beschäftigten zu organisieren. Der nahe Arbeitsplatz sollte nicht dazu führen, dass die Personen während der Schulung ständig aus dem Unterricht gerufen werden.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind bei der Bedarfsklärung zu berücksichtigen. Eine neue interne Aufgabe allein macht deshalb nicht automatisch eine erneute Grundausbildung erforderlich.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse bezeichnet eine Durchführung und keinen verkürzten Lehrgang; die Gruppe braucht auch am eigenen Standort die vollständige vorgesehene Unterrichtszeit.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere Leistungen und betriebliche Aufwendungen sind getrennt zu klären. Der Veranstaltungsort allein begründet keine pauschale Kostenfreiheit für sämtliche Ausgaben des Unternehmens.