Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18195 Tessin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Tessin werden passende Ersthelferlehrgänge nach den vorhandenen Qualifikationen und dem weiteren Bedarf organisiert. Ein vereinbarter Inhouse-Termin ist eine mögliche Durchführungsform. Die Schulung vermittelt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten; die eigenen betrieblichen Abläufe der Ersten Hilfe müssen den Beschäftigten zusätzlich bekannt sein.
Wenn nicht alle Tessiner Beschäftigten gleichzeitig am Kurs teilnehmen können, sollte die Anfrage mehrere Termine berücksichtigen. Besprechen Sie mit der Schule, wie offene Lehrgänge oder getrennte Gruppen zum Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf passen. Halten Sie anschließend fest, welche Teilnahme für wen bestätigt ist.
Bei einem Inhouse-Wunsch werden Raum und Standort abgestimmt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie vor der Buchung nach den erforderlichen Arbeitgeberangaben und zusätzlichen Kosten. Die interne Arbeitsplanung sollte den bestätigten Schulungstag für die Teilnehmenden freihalten.
Die reguläre Schulung braucht Präsenz und Gelegenheit zum eigenen Üben. Die Beschäftigten sollen auch am Betriebsstandort aktiv mitarbeiten können.
Vorhandene geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen können für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer bedeutsam sein. Die neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch einen neuen Grundkurs. Prüfen Sie daher den tatsächlichen Stand, bevor eine Anmeldung erfolgt. Für die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel ein Zweijahresabstand vorgesehen. Die Auswahl ergibt sich aus diesen Voraussetzungen und dem Bedarf der Person, auch wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam teilnehmen sollen.
Für die Vorbereitung sind unterschiedliche Informationen nötig.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend zuordnen.
Interne Zuständigkeiten und Abläufe vermitteln.
| Information | Planungszweck |
|---|---|
| Vorqualifikation | Passenden Schulungsbedarf bestimmen |
| Kursvereinbarung | Konkrete Durchführung vorbereiten |
| Betriebliche Abläufe | Den Einsatz am Arbeitsplatz einordnen |
Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann allgemeine Kenntnisse vermitteln, aber nicht automatisch die Zuständigkeiten jedes Unternehmens erklären. Wer geschult wurde, benötigt auch Informationen darüber, wie die Hilfe im eigenen Betrieb organisiert ist. Diese Einbindung wird intern vorbereitet. Bei einer Inhouse-Veranstaltung in Tessin ist der gemeinsame Lernort ein organisatorischer Rahmen; er macht die Schulung nicht von selbst zur vollständigen Einweisung in sämtliche standortbezogenen Abläufe.
Klären Sie die Anforderungen der eigenen BG oder Unfallkasse und bereiten Sie die erforderlichen Angaben mit der Ausbildungsstelle vor.
Den vorgesehenen Personenkreis nach den Trägerbedingungen beurteilen.
Reguläre Gebühren und vereinbarte Zusatzleistungen getrennt prüfen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Gleiche Dauer macht die Lehrgangsarten jedoch nicht austauschbar; die Wahl richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen und dem Bedarf.
Der Begriff Inhouse sagt nichts Abschließendes über die Finanzierung aus. Für eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Zusätzliche Vereinbarungen und eigene betriebliche Aufwendungen sind davon gesondert zu betrachten.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber diese Kosten. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Kursgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie den eigenen Aufwand deshalb zusätzlich, wenn Sie die Veranstaltung für das Unternehmen planen.