Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67098 Bad Dürkheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,1 km vom Suchpunkt

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Für die betriebliche Ersthelferschulung Ihres Dürkheimer Unternehmens zählen der anerkannte Ausbildungsstand und der weitere Bedarf der vorgesehenen Personen. Klären Sie den passenden Lehrgang mit der Schule. Eine mögliche Gebührenübernahme wird für die geplanten Teilnahmen nach den Vorgaben Ihrer BG oder Unfallkasse vorbereitet, zusätzlich zur organisatorischen Kursvereinbarung.
Bitten Sie die vorgesehenen Beschäftigten Ihres Dürkheimer Unternehmens um ihre bisherigen Bescheinigungen. Sie helfen beim Gespräch mit der Ausbildungsstelle über Ausbildung und Fortbildung. Die betrieblich Verantwortlichen entscheiden über die Personen und schaffen Zeit für die vollständige Teilnahme.
Für eine Inhouse-Veranstaltung besprechen Sie Räume und Übungsmöglichkeiten mit der Schule. Nennen Sie die Zahl der Teilnehmer und lassen Sie den Auftrag bestätigen. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge einfacher zu organisieren sein. Eine mögliche Gebührenübernahme ist vor der Buchung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abzustimmen. Seine Voraussetzungen bestimmen auch das Verfahren, nach dem eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnet.

Beschreiben Sie für eine eigene Schulung Raumvorschlag und Teilnehmerzahl. Die Ausbildungsstelle stimmt geeignete Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen mit Ihnen ab. Während der gesamten Veranstaltung brauchen die Beschäftigten freie Lernzeit; organisieren Sie ihre Vertretung in den betroffenen Arbeitsbereichen.
Anerkannte Belege und weiterer Bedarf stehen am Anfang.
Vorhandene Ausbildungsbelege für die Einordnung nutzen.
Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule klären.
Die mögliche Gebührenübernahme nach Trägerregeln prüfen.
Beschäftigte können bereits anerkannte Ausbildungsbelege mitbringen. Sehen Sie diese vor der Kurswahl an und klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welche weitere Schulung fachlich passt. Eine neue Ersthelferaufgabe im Betrieb allein erzwingt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Umgekehrt muss die Eignung eines vorhandenen Dokuments konkret eingeordnet werden. Wählen Sie die Ausbildung oder Fortbildung nach dem geklärten Stand, bevor Sie die Personen verbindlich einem gewünschten Termin zuordnen.
Die Möglichkeit einer Gebührenübernahme ergibt sich aus den Bedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers für die vorgesehenen Teilnahmen. Fragen Sie nach der Berechtigung und dem benötigten Verfahren, statt eine kostenfreie Durchführung schon aus dem Begriff Inhouse abzuleiten. Die ermächtigte Schule kann bei erfüllten Vorgaben direkt abrechnen. Prüfen Sie im Angebot zusätzlich, welche weiteren Leistungen Ihr Betrieb beauftragen möchte. Deren Vergütung wird ausdrücklich vereinbart und gehört als eigener Teil in die finanzielle Auftragsklärung.
Ihre BG oder Unfallkasse erläutert, unter welchen Bedingungen die geplanten Lehrgangsteilnahmen finanziert werden. Bereiten Sie mit der ermächtigten Schule die nötigen Angaben für das Trägerverfahren vor. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Gebühr unmittelbar abgerechnet werden. Klären Sie daneben die Vergütung zusätzlich bestellter Leistungen anhand des konkreten Angebots, damit der finanzielle Umfang vor der Veranstaltung verständlich ist.
Berechtigung und nötige Angaben der Teilnahmen bestimmen.
Weitere bestellte Leistungen mit ihrer Vergütung vereinbaren.
| Frage | Gegenstand |
|---|---|
| Welche Schulung passt? | Anerkannte Vorqualifikation und weiterer Bedarf |
| Welche Gebühr wird übernommen? | Voraussetzungen des Unfallversicherungsträgers |
| Was wird zusätzlich bestellt? | Leistungsumfang und gesonderte Vergütung im Angebot |
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten vorgesehen. Zum Veranstaltungstag kommen Pausen hinzu. Stimmen Sie die ganzen Zeiten ab, damit die Gruppe vollständig teilnehmen kann; ein eigener Veranstaltungsort verändert diesen regulären Umfang nicht.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Die tatsächlichen Abschlussdaten helfen, den nächsten geeigneten Lehrgang rechtzeitig anzufragen. Planen Sie zugleich mit den Arbeitsbereichen die vollständige Teilnahme und die notwendigen Vertretungen für den Unterrichtstag.
Die Benennung der betrieblichen Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Informieren Sie die Beschäftigten über die vorgesehenen Personen und örtlichen Hilfewege. Der Ausbildungsnachweis beschreibt die fachliche Qualifizierung; die betriebliche Zuordnung und ihre Bekanntgabe werden zusätzlich im Unternehmen organisiert.
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