Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 51399 Burscheid sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

2,3 km vom Suchpunkt

3,0 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert passende Ausbildungen und Fortbildungen für Ihre vorgesehenen Personen. Fragen Sie geeignete öffentliche Lehrgänge oder einen Inhouse-Termin für den Burscheider Betrieb an. Bei Änderungen an der Gruppe wird die Anmeldung mit der Schule abgestimmt, damit der bestätigte Teilnehmerstand aktuell bleibt.
Ein Platz wird intern frei, weil eine angemeldete Person ausfällt. Bevor der Burscheider Betrieb jemand anderen schickt, sollte die Ausbildungsstelle den Wechsel bestätigen. Die Ersatzperson kann einen anderen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf haben als ursprünglich vorgesehen.
Geben Sie die tatsächlichen Angaben weiter und fragen Sie nach gegebenenfalls anzupassenden Arbeitgeberunterlagen. Ein interner Tausch ist noch keine bestätigte Kursanmeldung. Das gilt bei geeigneten öffentlichen Lehrgängen ebenso wie bei individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht. Eine frühe Abstimmung hält die Gruppe für die Schule nachvollziehbar und verhindert, dass sie erst am Kursmorgen mit anderen Voraussetzungen rechnen muss.
Die zuständige BG oder Unfallkasse legt das Verfahren für berechtigte Teilnehmende fest. Klären Sie, welche Angaben die ermächtigte Ausbildungsstelle vom Unternehmen benötigt, und stellen Sie diese für den vereinbarten Lehrgang bereit. Eigene Aufwendungen wie Lohnfortzahlung und Fahrtkosten werden im Betrieb berücksichtigt. Besondere zusätzlich beauftragte Leistungen können tatsächliche Mehrkosten und eine zusätzliche Vereinbarung erfordern.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers erfragen.
Offene Arbeitgeberunterlagen vor der Teilnahme klären.
Regulär werden zehn bis 15 Personen gemeinsam unterrichtet. Für eine Gruppe mit bis zu 20 Teilnehmenden ist nach den DGUV-Vorgaben eine zusätzliche Hilfskraft erforderlich. Sie kann praktische Aufgaben und Gruppenarbeit unterstützen. Nennen Sie der Schule bei einem eigenen Veranstaltungswunsch die Zahl der Beschäftigten, die geschult werden sollen. Die Gruppe und die Durchführung lassen sich dann innerhalb dieses Unterrichtsrahmens vorbereiten.
Inhouse-Unterricht wird für den vereinbarten Ort abgestimmt.
Vorhandene Qualifikation und benötigten Lehrgang benennen.
Anforderungen der Schule an Räume und Vorbereitung klären.
Die Abstimmung im Unternehmen einer Ansprechperson zuordnen.
Die DGUV verlangt für die betriebliche Aus- und Fortbildung Präsenzunterricht, weil praktische Handlungskompetenz vermittelt werden soll. Beschäftigte lernen im Austausch mit der Lehrkraft und bei den Übungen. Ein reines Online-Angebot kann diesen Lehrgang nicht ersetzen. Geben Sie den vorgesehenen Personen die Möglichkeit, sich auf den Unterricht einzulassen, und halten Sie den bestätigten Zeitraum für ihre Teilnahme frei. Das gilt auch am eigenen Unternehmensstandort.
Nach der Schulung gehört die qualifizierte Person in die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation. Die Bestellung als Ersthelfer ist nach den DGUV-Informationen nicht an eine bestimmte Form gebunden; eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Regeln Sie im Unternehmen, wer diese Aufgabe übernimmt, und berücksichtigen Sie die Verfügbarkeit der Personen während der Arbeit.
| Auswahlpunkt | Was Sie klären können |
|---|---|
| Veranstaltung | Bestätigte Anschrift und Zeiten der Schule |
| Teilnehmende | Die mit der Ausbildungsstelle abgestimmten Personen |
| Unternehmen | Zuständigkeit für offene organisatorische Fragen |
Für beide Lehrgänge sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Zusätzlich kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Stimmen Sie Freistellung und gegebenenfalls Anreise auf die bestätigten Veranstaltungszeiten ab, damit die Beschäftigten am gesamten Unterricht teilnehmen können.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Halten Sie die bisher absolvierten Schulungen fest und prüfen Sie den weiteren Bedarf. Ein rechtzeitig angefragter Lehrgang kann mit der Arbeitsplanung und den übrigen Aufgaben der Beschäftigten abgestimmt werden.
Nach den DGUV-Informationen werden die Lehrgangsgebühren für tatsächlich anwesende Teilnehmende übernommen. Wenn eine angemeldete Person ausfällt, gelten außerdem die mit der Schule vereinbarten Buchungsbedingungen. Klären Sie eine Absage frühzeitig; vertragliche Stornobedingungen können eine eigene Kostenfolge für das Unternehmen haben.