Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55232 Alzey sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

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Für Ihren Alzeyer Betrieb braucht die Ersthelferqualifizierung einen vollständig möglichen Unterrichtstermin. Stimmen Sie die Teilnahme mit den Arbeitsbereichen ab und vereinbaren Sie den geeigneten Lehrgang mit einer Ausbildungsstelle. Die Benennung der betrieblichen Ersthelfenden und verständliche Informationen für das Team werden zusätzlich im Unternehmen organisiert.
Die Frage nach Ausbildung oder Fortbildung steht vor einer Gruppenanmeldung. Sammeln Sie in Ihrem Alzeyer Unternehmen deshalb zuerst die bisherigen Bescheinigungen. Wer noch keinen passenden Nachweis hat, wird bei der Planung anders berücksichtigt als bereits geschulte Beschäftigte. Besprechen Sie die Zuordnung mit der Ausbildungsstelle.
Für Inhouse-Unterricht werden Räume und Teilnehmerzahl abgestimmt. Übungen müssen am vorgesehenen Ort möglich sein, und die Schule muss die Durchführung zusagen. Organisieren Sie Vertretungen für die gesamte Lernzeit. Einzelne offene Plätze können eine andere passende Form sein. Eine Kostenübernahme und das Verfahren der direkten Abrechnung richten sich nach den Voraussetzungen Ihres Unfallversicherungsträgers und sollten vor dem Termin geklärt werden.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Damit diese Rolle verständlich zugeordnet ist, braucht das Team Informationen zu den vorgesehenen Personen und Hilfewegen am eigenen Arbeitsort. Die fachliche Qualifizierung und die örtliche Organisation ergänzen einander. Halten Sie daneben die tatsächlichen Ausbildungsdaten für weitere Lehrgänge fest. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; aus nachvollziehbaren Unterlagen lässt sich der nächste passende Termin rechtzeitig vorbereiten.
Die Lernzeit wird mit dem Betrieb abgestimmt.
Den vollständigen Zeitraum einschließlich der Pausen kennen.
Währenddessen keine parallelen Arbeitsaufgaben einplanen.
Die laufende Arbeit in den Arbeitsbereichen abdecken.
| Aufgabe | Worum es dabei geht |
|---|---|
| Geeigneten Lehrgang vereinbaren | Ausbildung oder Fortbildung nach dem Bedarf wählen |
| Teilnahme freigeben | Den vollständigen Unterricht ohne andere Aufgaben ermöglichen |
| Ersthelfende benennen | Zuständige Personen und Hilfewege im Team bekannt machen |
Wer im Lehrgang mitlernt, sollte währenddessen nicht gleichzeitig für andere Aufgaben eingeplant sein. Legen Sie mit den Arbeitsbereichen fest, wie die Arbeit während der vollständigen Schulung übernommen wird. Der reguläre Umfang beträgt für Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten; der Veranstaltungstag enthält zusätzlich Pausen. Lassen Sie die ganzen Zeiten nennen, bevor Freigaben festgelegt werden. Auch eine Schulung am Betriebsstandort wird damit als eigenständiger vollständiger Unterrichtstermin behandelt.
Nennen Sie der Schule den benötigten Lehrgang, die Gruppengröße und den Raumvorschlag. Die Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen werden gemeinsam abgestimmt. Geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenfalls passen, wenn der fachlich richtige Kurs auf diesem Weg vollständig besucht werden kann.
Erfragen Sie die Voraussetzungen und nötigen Angaben zur Übernahme der Lehrgangsgebühr bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Teilnahmen nach dem vorgeschriebenen Verfahren unmittelbar abrechnen. Bereiten Sie diese Klärung vor der Veranstaltung vor. Prüfen Sie daneben den tatsächlichen Auftrag und vereinbaren Sie die Bezahlung weiterer Leistungen, die Ihr Betrieb zusätzlich bestellt.
Berechtigung und geforderte Angaben nach den Trägerregeln ermitteln.
Weitere bestellte Leistungen mit ihrer Vergütung klären.

Eine Einheit umfasst 45 Minuten. Neun Einheiten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten reine Unterrichtszeit; für den tatsächlichen Veranstaltungstag sind zusätzliche Pausen zu berücksichtigen. Stimmen Sie die vollständigen Anfangs- und Endzeiten ab, damit die vorgesehene Gruppe durchgehend teilnehmen kann.
Sehen Sie sich vorhandene Ausbildungsbelege an und klären Sie mit der Schule den geeigneten weiteren Lehrgang. Die fachliche Zuordnung sollte vor der verbindlichen Buchung erfolgen. Ein möglicher Wunschtermin allein beschreibt noch nicht, welche Schulung die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich brauchen.
Eine mögliche Gebührenübernahme folgt den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse für berechtigte Teilnahmen. Klären Sie außerdem das vorgesehene Verfahren. Zusätzliche von Ihrem Unternehmen bestellte Leistungen brauchen eine gesonderte Vergütungsvereinbarung; die Ermächtigung allein beantwortet nicht den Preis jedes Auftragsbestandteils.