Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56727 Mayen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,8 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt


Die betriebliche Ersthelferausbildung behandelt auch den Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Für Mayener Unternehmen gehört damit mehr zum Lernauftrag als nur Materialkenntnis.
Vereinbaren Sie die passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer Schule und bereiten Sie die vollständige Teilnahme sowie die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme vor.
Bei Ihrer Anfrage an eine Ausbildungsstelle hilft eine kurze Beschreibung der Ausgangslage. Wie viele Beschäftigte Ihres Mayener Betriebs sollen lernen, und ist eine erstmalige Ausbildung oder Fortbildung der Anlass? Legen Sie bisherige Bescheinigungen dazu. So kann die Schule den Auftrag einordnen, bevor ein Termin verbindlich gebucht wird.
Besprechen Sie für einen Inhouse-Kurs die Raumsituation und lassen Sie die Übungsmöglichkeiten bestätigen. Organisieren Sie während der Lernzeit eine Vertretung der Teilnehmer. Eine eigene Veranstaltung muss vom Anbieter zugesagt werden. Wenn nur wenige Personen geschult werden sollen, können stattdessen offene Kursplätze sinnvoll sein. Gebühren und etwaige Abrechnung über den Unfallversicherungsträger werden vor der Teilnahme geklärt.
ZUR ÜBERSICHTFür betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie dient der Sicherung erworbener Kompetenzen und dem Training von Notfallsituationen.
Kursinformationen ansehen
Lehrgang und betrieblicher Auftrag Was vorbereitet wird Geeignete fachliche Qualifizierung der Personen
›Kursinformationen
Was vorbereitet wird Vollständige freie Unterrichtszeit
›Kursinformationen
Was vorbereitet wird Trägervorgaben und Vergütung zusätzlicher Bestellungen
›Kursinformationen




Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, welche Voraussetzungen für die geplanten betrieblichen Teilnahmen gelten. Die Auskunft hilft, den Auftrag an die Schule finanziell einzuordnen. Bei berechtigter Teilnahme und vorgeschriebenem Verfahren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen.

Lesen Sie daneben den Leistungsumfang des Angebots. Falls weitere Leistungen von Ihnen bestellt werden, muss ihre Vergütung ausdrücklich vereinbart werden; eine reguläre Gebührenübernahme sagt darüber nicht automatisch etwas aus.
Das Unternehmen bereitet den Rahmen für die Teilnahme vor. Den geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf klären.
Die Beschäftigten für den gesamten Unterricht freigeben.
Offene Lernfragen im angeleiteten Lehrgang ansprechen.

Zu den Ausbildungszielen gehören der Notruf und Maßnahmen zur psychischen Betreuung betroffener Personen. Solche Themen werden im Lehrgang im Zusammenhang mit Notfallsituationen behandelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen dabei unter fachlicher Anleitung; eine Inhaltsliste allein vermittelt noch keine praktische Erfahrung. Geben Sie der vorgesehenen Gruppe deshalb Raum für die gesamte Schulung.
Auch Fragen zum Umgang mit einer ungewohnten Situation können in diesen angeleiteten Lernrahmen eingebracht werden.
Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen einer Übernahme der Lehrgangsgebühr. Bereiten Sie die erforderlichen Angaben für die geplanten Personen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Unter den geltenden Bedingungen ist eine direkte Abrechnung möglich.
Kostenübernahme erläutert