Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 41849 Wassenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

Wassenberger Unternehmen organisieren die Qualifikation ihrer Ersthelfenden für die vorgesehenen Personen. Halten Sie vorhandene anerkannte Nachweise und tatsächlich absolvierte Kurse nachvollziehbar. Daraus entsteht eine laufende Planung, in der öffentliche Termine und eigene Inhouse-Veranstaltungen nach Bedarf eingesetzt werden können.
Vielleicht möchten Sie nur eine Person zu einer Fortbildung schicken. Vielleicht benötigt eine ganze Gruppe im Wassenberger Unternehmen erstmals eine Ausbildung. Aus diesen beiden Anlässen ergeben sich unterschiedliche Anfragen; halten Sie den jeweiligen Bedarf ausdrücklich fest.
Ein öffentlich ausgeschriebener Kurs lässt sich für einzelne Beschäftigte prüfen. Bei einer Inhouse-Anfrage müssen Sie dagegen einen geeigneten Raum am vereinbarten Standort anbieten und die Teilnehmerzahl nennen. Die Bestätigung des Anbieters steht vor der verbindlichen internen Planung.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist eine direkte Abrechnung der Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich. Erkundigen Sie sich dort nach den erforderlichen Unterlagen, bevor Sie die Anmeldung abschließen.
Nach einem Lehrgang wird ergänzt, wer ihn tatsächlich absolviert hat. Konnte jemand nicht teilnehmen oder kommt später eine neue Person hinzu, braucht deren Bedarf einen eigenen nächsten Schritt. Prüfen Sie einen geeigneten öffentlichen Termin oder nehmen Sie ihn in eine kommende Gruppenplanung auf. Die Entscheidung muss nicht warten, bis die ursprüngliche Gruppe wieder vollständig zusammenkommt. Verfügbare Plätze werden jeweils fachlich und organisatorisch abgeglichen.

Wenn Inhouse-Unterricht gewünscht ist, stellen Sie den vorgesehenen Raum und die Teilnehmerzahl vor. Die Schule beurteilt die Bedingungen und vereinbart die Veranstaltung. Organisieren Sie danach die vollständige Teilnahme und geben Sie die bestätigten Angaben intern weiter.
Ein Betrieb kann Beschäftigte mit verschiedenen Vorqualifikationen und Abschlussdaten haben. Erfassen Sie die anerkannten Nachweise, bevor pauschal eine gemeinsame Kursart gewählt wird. Auch neu benannte Personen bringen möglicherweise passende Vorbereitung mit. Offene Einordnungen werden mit Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger geklärt. Ein früherer Gruppentag bleibt eine nützliche Information, ersetzt aber nicht den Blick auf die Voraussetzungen jeder nun vorgesehenen Person.
Nicht jede Person hat denselben nächsten Schritt.
Anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Den tatsächlichen Besuch ergänzen.
Passenden weiteren Lehrgang vorsehen.
Umsetzung
Ersthelferrolle festlegen
Umsetzung
Der Belegschaft mitteilen
Umsetzung
Örtliche Information aktualisieren
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt die Übernahmebedingungen für reguläre betriebliche Kursgebühren. Klären Sie deren Verfahren für die vorgesehene Teilnahme. Bei Berechtigung kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen; weitere vereinbarte Leistungen bleiben mit eigenen Kosten im Firmenauftrag erkennbar.
Trägerbedingungen und nötige Angaben erfragen.
Zusätzliche Kosten ausdrücklich prüfen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie die jeweiligen Abschlüsse in Ihrer Planung. So bleibt der nächste Bedarf auch dann erkennbar, wenn Beschäftigte zuvor unterschiedliche Veranstaltungen besucht haben.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Eine Fortbildung knüpft an entsprechende anerkannte Qualifikation an. Der passende Lehrgang wird deshalb anhand der Vorbereitung gewählt und nicht allein nach einer vergleichbaren Zeitangabe.
Fragen Sie die Schule mit dem gewünschten zusätzlichen Lernziel an. Sie kann den möglichen Leistungsumfang und seine Bedingungen beschreiben. Die ausdrückliche Bestellung enthält dann auch eine klare Entscheidung über dafür anfallende eigene Kosten des Betriebs.