Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31812 Bad Pyrmont sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,9 km vom Suchpunkt

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Bad Pyrmont · Niedersachsen
Betriebliche Ersthelfer werden nach ihrem tatsächlichen Qualifikationsbedarf geschult. Stimmen Sie mit einer ermächtigten Schule ab, welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Eine Inhouse-Veranstaltung für Ihren Bad Pyrmonter Betrieb kann vereinbart werden; einzelne Personen können nach geeigneten öffentlichen Lehrgängen fragen.

Der Standort in einem Kurort belegt noch nicht, welche Ersthelfer-Qualifikation einzelne Beschäftigte besitzen. Erfassen Sie für die Bad Pyrmonter Anfrage die tatsächlichen Angaben und klären Sie mit der Ausbildungsstelle, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Auch innerhalb eines Betriebs können unterschiedliche Bedarfe bestehen.
Danach lassen sich geeignete öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht konkret buchen. Die Anmeldung kann zentral koordiniert bleiben. Eine gemeinsame Branche oder der örtliche Bezug zu Gesundheit ersetzt aber nicht die fachliche Zuordnung der Personen. Der Auftrag sollte deshalb auf tatsächlichen Nachweisen und nicht auf Annahmen über den Standort beruhen.
Darauf kommt es an
Den passenden Lehrgang für die Person bestimmen
Darauf kommt es an
An bisherige Qualifikation und Schulung anknüpfen
Darauf kommt es an
Die Durchführung für die eigene Gruppe vereinbaren
Bei der betrieblichen Ersthelferplanung zählt, wie viele Versicherte anwesend sind. Eine reine Gesamtliste aller Beschäftigten beschreibt noch nicht, wer zu den jeweiligen Arbeitszeiten als Ersthelfer verfügbar ist. Berücksichtigen Sie die tatsächliche Organisation des Unternehmens und die auf Ihre Betriebsart zutreffenden Vorgaben. Die zuständigen betrieblichen Fachleute können bei der Beurteilung helfen. Daraus ergibt sich, für welche Beschäftigten Sie passende Schulungen einplanen.

In der Fortbildung können vorhandene Kenntnisse wieder aufgegriffen und praktisch vertieft werden. Die Teilnehmenden bringen Erfahrungen aus ihrer bisherigen Schulung und dem Arbeitsumfeld mit. Bei Bedarf können sie dazu Fragen stellen. Für die weitere Planung wird die absolvierte Teilnahme erfasst; die nächste Fortbildung ist in der Regel nach zwei Jahren vorgesehen.
Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt. Praktische Handlungskompetenz soll dabei vermittelt werden; reine Online-Wissensvermittlung genügt diesen Anforderungen nicht. Für einen eigenen Termin wird der Unterrichtsort mit der Schule abgestimmt. Besprechen Sie, welche Voraussetzungen die Räume erfüllen sollen, und ermöglichen Sie der vorgesehenen Gruppe die vollständige Teilnahme. Auch innerhalb des Betriebs benötigen die Beschäftigten eine für den Lehrgang freigehaltene Zeit.
Mehrere Angaben helfen bei der Vorbereitung einer passenden Schulung.
Vorhandene Nachweise der vorgesehenen Personen prüfen lassen.
Die tatsächliche Ersthelferverfügbarkeit berücksichtigen.
Benötigte Lehrgänge mit einer ermächtigten Schule abstimmen.
Klären Sie beim zuständigen Träger, ob die vorgesehenen Personen für die Gebührenübernahme berechtigt sind und welche Arbeitgeberangaben benötigt werden. Die ermächtigte Schule rechnet berechtigte Lehrgänge nach diesem Verfahren ab. Eigene Kosten für Freistellung und Wege werden im Betrieb eingeplant. Besondere zusätzlich beauftragte Leistungen sind mit ihrem tatsächlichen Mehraufwand gesondert zu vereinbaren.
Zuständigen Träger und dessen Verfahren heranziehen.
Benötigte Angaben zur passenden Veranstaltung zusammentragen.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der Betrieb plant mit den tatsächlichen Veranstaltungszeiten und berücksichtigt gegebenenfalls die Anreise, damit die Teilnahme am vollständigen Lehrgang möglich ist.
Bei Kursen mit mehr als der üblichen Gruppengröße sieht die DGUV eine zusätzliche Hilfskraft vor. Sie unterstützt bei praktischen Übungen und Gruppenarbeiten und kann Fragen an die Lehrkraft weitergeben. Diese Unterstützung verändert nicht den für die Teilnehmenden vorgesehenen vollständigen Lehrgang.
Für die betriebliche Verwendung muss der Kurs bei einer ermächtigten Stelle absolviert worden sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Prüfen Sie die tatsächlichen Angaben des vorhandenen Nachweises. Damit lässt sich die geeignete weitere Qualifikation für die vorgesehene Person klären.
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