Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 83646 Bad Tölz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

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19,9 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Erste-Hilfe-Schulung vermittelt mehr als den Besuch eines Termins. Für Tölzer Unternehmen geht es um grundlegende Fähigkeiten für Notfallsituationen und deren regelmäßige Fortbildung. Vereinbaren Sie den geeigneten Lehrgang mit einer Ausbildungsstelle und ermöglichen Sie der Gruppe vollständigen Unterricht, bei einem öffentlichen Kurs oder einer abgestimmten Inhouse-Veranstaltung.
Eine Anfrage für Ihren Tölzer Betrieb lässt sich besser beantworten, wenn die nötigen Informationen zusammen vorliegen. Halten Sie Schulungsanlass und Zahl der vorgesehenen Personen fest. Wer Vorkenntnisse nachweisen kann, legt die frühere Bescheinigung dazu. So kann der Anbieter Ausbildung und Fortbildung zuordnen.
Offene Lehrgänge bieten gegebenenfalls Plätze für einzelne Beschäftigte. Eine Inhouse-Veranstaltung braucht dagegen eine Vereinbarung über Räume, Übungsmöglichkeiten und Teilnehmerzahl. Lassen Sie sich die Durchführung bestätigen und organisieren Sie währenddessen die Vertretung im Betrieb. Klären Sie vor der Anmeldung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, wann er Gebühren übernimmt und welche Angaben für direkte Abrechnung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle erforderlich sind.
Schwerpunkt
Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
Schwerpunkt
Erworbene Kompetenzen sichern und Notfallsituationen trainieren
Schwerpunkt
Ersthelfende benennen und örtliche Hilfewege bekannt machen
Zum regulären Ausbildungsrahmen gehören unter anderem eigenes Schutzverhalten, der Notruf, Wundversorgung und Wiederbelebung. Auch der Einsatz eines AED ist ein Thema. Im Lehrgang werden die Inhalte erklärt und praktisch vermittelt. Beschäftigte sollen nicht nur Schlagwörter wiedererkennen. Planen Sie daher den Unterricht als eigene Lernzeit, in der die vorgesehenen Personen den Erklärungen folgen und an den angeleiteten Übungen teilnehmen können.
Die Fortbildung sichert die in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen und trainiert den Umgang mit Notfallsituationen. Zusätzliche mögliche Themen werden nach dem Bedarf der Teilnehmenden oder Unternehmen ausgewählt. Besprechen Sie entsprechende Fragen mit der Ausbildungsstelle, statt eine spezielle Erweiterung für jeden Kurs vorauszusetzen. Der reguläre Fortbildungslehrgang wird vollständig besucht. Für die Planung nutzen Sie tatsächliche Abschlussdaten; betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden.
Der Lehrgang verbindet Wissen mit praktischer Beteiligung.
Grundlagen des eigenen Verhaltens im Notfall kennenlernen.
Den Umgang mit Wunden und Verbandmitteln im Unterricht behandeln.
Diese Ausbildungsinhalte angeleitet kennenlernen und einordnen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Holen Sie die Trägerauskunft für die vorgesehenen Personen ein, bevor die Veranstaltung durchgeführt wird. Berechtigte Lehrgangsgebühren können von der ermächtigten Ausbildungsstelle nach dem vorgeschriebenen Verfahren unmittelbar abgerechnet werden. Die dafür verlangten Angaben sollten rechtzeitig bereitliegen. Prüfen Sie zusätzlich den tatsächlichen Leistungsumfang Ihres Angebots und klären Sie die Bezahlung weiterer bestellter Leistungen.
Berechtigung und erforderliche Angaben der Teilnahmen klären.
Weiteren Leistungsumfang mit seiner Vergütung vereinbaren.
Wenn die Gruppe im Unternehmen geschult werden soll, stimmen Sie Raum und Personenzahl mit der Schule ab. Die praktischen Übungen brauchen geeignete Bedingungen. Geben Sie die Teilnehmenden für die gesamte Veranstaltung frei und organisieren Sie Vertretungen für ihre laufenden Arbeitsaufgaben.

Beide Lehrgänge umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Für den Veranstaltungstag werden Pausen zusätzlich berücksichtigt. Stimmen Sie den ganzen Ablauf mit der Schule ab, damit die vorgesehenen Personen vollständig teilnehmen können; ein eigener Kursort verkürzt den regulären Unterricht nicht.
Eine eigene Veranstaltung ist eine mögliche Form der Durchführung. Geeignete öffentliche Lehrgänge können ebenfalls für Beschäftigte genutzt werden. Besprechen Sie die passende Schulung und vergleichen Sie die Bedingungen danach, ob sich der benötigte Unterricht für die vorgesehenen Personen vollständig organisieren lässt.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen für die geplanten betrieblichen Teilnahmen und das benötigte Verfahren. Eine ermächtigte Schule kann bei erfüllten Bedingungen direkt abrechnen. Zusätzlich von Ihnen bestellte Leistungen gehören mit ihrer Vergütung gesondert in den Auftrag.