Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 22869 Schenefeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

3,4 km vom Suchpunkt

4,3 km vom Suchpunkt

4,7 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

Für Schenefelder Unternehmen endet die Schulungsorganisation nicht mit einer gemeinsamen Veranstaltung. Tatsächliche Abschlüsse und künftiger Bedarf bleiben bei den Beschäftigten nachvollziehbar. Daraus ergeben sich weitere geeignete Lehrgänge, die öffentlich besucht oder erneut als eigene Inhouse-Gruppe vereinbart werden können.
Wenn mehrere Beschäftigte aus Schenefeld gemeinsam lernen sollen, können Sie eine Inhouse-Schulung anfragen. Nennen Sie dafür die Anschrift und beschreiben Sie den vorgesehenen Unterrichtsraum. Aus einer Firmenadresse allein ergibt sich noch kein geeigneter Kursort.
Wie viele Personen sind vorgesehen, und welche Schulung brauchen sie? Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, ob eine erste Ausbildung oder Fortbildung gewünscht ist. Ihre Zusage steht vor der festen Buchung. Für einzelne Teilnehmer lassen sich auch öffentliche Termine prüfen. Die mögliche direkte Gebührenabrechnung über den Unfallversicherungsträger ist an die betriebliche Berechtigung gebunden; klären Sie dazu Formulare und zusätzliche Leistungen rechtzeitig.
Kommt erneut eine Gruppe zusammen, stimmen Sie deren Durchführung mit der Schule ab. Dazu gehören mögliche Tage und der vorgesehene Raum. Veränderungen gegenüber einer früheren Veranstaltung werden erneut besprochen; eine alte Zusage gilt nicht automatisch für eine neue Durchführung.
Ein freier Termin ist nur dann hilfreich, wenn die Schulung zum Qualifikationsbedarf passt. Prüfen Sie die Eignung des Angebots und die Ermächtigung der Ausbildungsstelle für den betrieblichen Auftrag. Die gleiche reguläre Dauer von Ausbildung und Fortbildung macht ihre Voraussetzungen nicht identisch. Bei unklaren vorhandenen Nachweisen klären Sie den geeigneten Anschluss, statt allein nach einem passenden Wochentag zu wählen.
| Situation | Möglicher nächster Schritt |
|---|---|
| Einzelner Bedarf | Geeigneten öffentlichen Platz suchen |
| Gemeinsame Gruppe | Inhouse-Durchführung anfragen |
| Unklare Vorbereitung | Qualifikation vor der Kurswahl einordnen |
Klären Sie mit der zuständigen BG oder Unfallkasse, welche Bedingungen für die vorgesehene Teilnahme gelten. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Gebühren nach deren Verfahren direkt abrechnen. Weitere Leistungen im Firmenauftrag werden mit eigenen Kosten ausdrücklich vereinbart und nicht aus dieser Möglichkeit abgeleitet.
Den zuständigen Träger befragen.
Zusätzliche Leistungen und Kosten festlegen.
Tragen Sie nach einem Kurs ein, welche Personen den geeigneten Lehrgang absolviert haben. Wer nicht teilnehmen konnte, bleibt mit offenem Bedarf erkennbar. Neue Beschäftigte können anerkannte Qualifikationen mitbringen, die bei der Einordnung berücksichtigt werden. So entwickelt sich die Planung mit dem Personal weiter. Der Kalender eines vergangenen Gruppenkurses ist dafür eine Information, aber nicht dauerhaft die einzige Grundlage.
Die Informationen gehören zu den jeweiligen Personen.
Den tatsächlichen Lehrgang ergänzen.
Noch benötigte Schulung sichtbar halten.
Geeignete Fortbildung rechtzeitig vorsehen.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet werden. Planen Sie mit dem persönlichen Abschlussdatum. Später unterschiedliche Teilnahmezeiten können dazu führen, dass nicht wieder dieselben Personen gemeinsam für den nächsten Lehrgang vorgesehen sind.
Ein Kursnachweis informiert die Belegschaft nicht automatisch über benannte Ersthelfende. Das Unternehmen vermittelt die Zuständigkeiten und deren Erreichbarkeit am Standort zusätzlich. Aktualisieren Sie diese Angaben, wenn sich die örtliche Organisation verändert.
Beschäftigte brauchen Zeit für den vollständigen Lehrgang einschließlich praktischer Aufgaben. Vereinbaren Sie vorher, wie laufende Tätigkeiten übernommen werden. Bei Unterricht im eigenen Betrieb ist die Nähe zum Arbeitsplatz keine Alternative zur zusammenhängenden Teilnahme.