Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37327 Leinefelde-Worbis sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

5,1 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

Für Ihr Unternehmen in Leinefelde-Worbis kann ein geeigneter öffentlicher Kurs ebenso wie eine vereinbarte Inhouse-Schulung zur Qualifizierung passen. Entscheidend sind der benötigte Lehrgang und die vollständige Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten. Bereits anerkannte Ausbildungsbelege werden bei der fachlichen Auswahl berücksichtigt; offene Fragen klären Sie mit der Schule.
Ändern sich Aufgaben oder wechseln Beschäftigte, gehört auch die Ersthelferplanung auf den Tisch. Prüfen Sie in Ihrem Unternehmen in Leinefelde-Worbis, welche Personen künftig vorgesehen sind. Wer schon einen Kurs besucht hat, sollte die Bescheinigung beisteuern, damit die Schule den weiteren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besprechen kann.
Der Unterricht benötigt ungestörte Zeit und gegebenenfalls Vertretung. Für eine Inhouse-Gruppe klärt die Ausbildungsstelle mit Ihnen, welche Räume für Übungen bereitstehen und wie groß die Gruppe wird. Erst ihre Bestätigung legt die Durchführung fest. Bei wenigen Personen kommen offene Lehrgänge infrage. Informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Unfallversicherungsträger über Gebührenübernahme und die Voraussetzungen der direkten Abrechnung durch einen ermächtigten Anbieter.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine Übernahme der regulären Gebühr richtet sich nach den Bedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie die notwendigen Angaben rechtzeitig und stellen Sie diese mit der ermächtigten Schule für das vorgesehene Abrechnungsverfahren bereit. Unter diesen Voraussetzungen ist direkte Abrechnung möglich. Weitere Leistungen aus Ihrer Bestellung prüfen Sie separat auf ihren Preis, damit der vereinbarte Umfang vor der Durchführung klar ist.
Die geplanten Teilnahmen und erforderlichen Angaben klären.
Zusätzlich gewünschte Leistungen und ihre Bezahlung vereinbaren.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen können für die Einordnung des nächsten Lehrgangs relevant sein. Eine neue betriebliche Ersthelferaufgabe führt deshalb nicht allein automatisch zu einer Wiederholung der Grundausbildung. Legen Sie die vorhandenen Belege zugrunde und lassen Sie Unklarheiten mit der Schule klären. Für die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel ein Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Die tatsächlichen Ausbildungsdaten gehören deshalb zur weiteren betrieblichen Schulungsplanung.
Die organisatorische Form muss den Unterricht ermöglichen.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung für die Personen bestimmen.
Gruppe und Räume für einen eigenen Lehrgang abstimmen.
Vollständige Teilnahme ohne parallele Arbeitsaufgaben sichern.
Ihre Bedeutung
Fachlich passenden nächsten Lehrgang einordnen
Ihre Bedeutung
Öffentlichen Kurs oder eigene Veranstaltung organisieren
Ihre Bedeutung
Vollständigen Unterrichtsbesuch ermöglichen

Die Benennung der betrieblichen Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Das Team braucht außerdem klare Informationen über die zuständigen Personen und örtlichen Hilfewege. Qualifizierungsnachweise und diese betrieblichen Informationen ergänzen sich, damit die vorgesehene Aufgabe am Arbeitsort verständlich zugeordnet ist.
Ein gemeinsamer Kurs am Standort kann organisatorisch hilfreich sein, wenn die Gruppe dort vollständig lernen kann. Stimmen Sie dafür Teilnehmerzahl und Raumbedingungen mit der Ausbildungsstelle ab. Praktische Übungen brauchen einen geeigneten vereinbarten Rahmen. Gleichzeitig müssen die Arbeitsbereiche den Beschäftigten ungestörte Unterrichtszeit ermöglichen. Vergleichen Sie diese Voraussetzungen mit geeigneten öffentlichen Teilnahmen. Eine Veranstaltungsform ist dann brauchbar, wenn sie den benötigten Lehrgang für die vorgesehenen Personen tatsächlich ermöglicht.

Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von je 45 Minuten. Im Veranstaltungstag kommen Pausen hinzu. Eine Schulung am Betriebsstandort verkürzt diesen regulären Umfang nicht; halten Sie deshalb den gesamten vereinbarten Zeitraum für die Gruppe frei.
Beschreiben Sie, welchen Lehrgang die vorgesehenen Personen brauchen und wie viele teilnehmen sollen. Bei Inhouse nennen Sie den Raumvorschlag sowie mögliche vollständige Unterrichtstage. Die Schule kann mit diesen Angaben die Bedingungen Ihrer geplanten Veranstaltung abstimmen und offene Fragen gezielt klären.
Fragen Sie die zuständige BG oder Unfallkasse nach der Berechtigung der geplanten Teilnahmen und dem erforderlichen Verfahren. Die ermächtigte Schule kann bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen. Klären Sie daneben die Vergütung zusätzlich bestellter Leistungen im tatsächlichen Auftrag.
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