Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85368 Moosburg a.d.Isar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,6 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

Moosburger Unternehmen können mehrere Ersthelfer-Schulungen parallel organisieren. Eine gemeinsame Firmenzugehörigkeit bedeutet nicht, dass alle Personen denselben Lehrgang benötigen. Beginnen Sie bei den anerkannten Voraussetzungen und wählen Sie daraus geeignete Aus- oder Fortbildung sowie eine passende öffentliche oder interne Durchführung.
Eine gemeinsame Buchung für den Moosburger Betrieb sollte nicht voraussetzen, dass alle Beschäftigten dieselbe Schulung brauchen. Stellen Sie vor der Anfrage fest, wer eine erste Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Daraus ergeben sich die passenden Gruppen.
Für diese Gruppen können öffentliche Termine oder Unterricht am eigenen Standort geprüft werden. Bei einem Inhouse-Angebot beschreiben Sie den Raum und die Zahl der Teilnehmenden. Lassen Sie sich bestätigen, dass beides zur geplanten Durchführung passt.
Wenden Sie sich wegen der betrieblichen Kursgebühr an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei Berechtigung ist eine direkte Abrechnung nach seinem Verfahren möglich. Zusätzliche Leistungen sollten im Auftrag getrennt vereinbart werden.
Vergleichen Sie nicht nur den nächsten freien Platz. Prüfen Sie, ob die Ausbildungsstelle und der konkrete Lehrgang zum geklärten betrieblichen Bedarf passen. Stimmen Sie anschließend die Anmeldung für das Unternehmen mit dem Anbieter ab. Die Teilnehmenden erhalten dessen Veranstaltungsangaben. Nach dem Besuch wird der tatsächliche Abschluss ergänzt; eine Buchung ist zunächst lediglich die Planung dieses Besuchs.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme regulärer betrieblicher Kursgebühren sind die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse maßgeblich. Stellen Sie die verlangten Angaben nach deren Verfahren bereit. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei Berechtigung direkt abrechnen; prüfen Sie daneben den Kostenumfang aller zusätzlich bestellten Leistungen.
Berechtigung und Verfahren klären.
Weitere Leistungen mit Kosten lesen.
Personalwechsel können dazu führen, dass die nächsten Schulungen zu verschiedenen Zeiten anstehen. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Lassen Sie deshalb persönliche Abschlüsse und nächste Planungen nachvollziehbar, statt sich dauerhaft nur am Datum eines vergangenen Gruppentermins zu orientieren.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Erfassen Sie, welche anerkannten Qualifikationen bereits vorliegen und wo eine Einordnung noch offen ist. Die neue Übernahme einer betrieblichen Aufgabe reicht allein nicht aus, um jede Person pauschal einer ersten Ausbildung zuzuordnen. Klären Sie Zweifelsfälle mit Ausbildungsstelle oder zuständigem Unfallversicherungsträger. Mit dieser Grundlage lässt sich der Bedarf auf geeignete Lehrgänge verteilen, auch wenn die Beschäftigten nicht zusammen teilnehmen.
Inhouse braucht eine abgestimmte Durchführung.
Die vorgesehene Gruppe nennen.
Den tatsächlichen Unterrichtsort beschreiben.
Die Eignung mit der Schule klären.
| Aufgabe | Betriebliche Umsetzung |
|---|---|
| Benennung | Ersthelferrolle regeln |
| Information | Zuständigkeiten bekannt machen |
| Aktualisierung | Änderungen am Standort weitergeben |
Beide umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Ihre Voraussetzungen und der passende Anschluss unterscheiden sich dennoch. Die gleiche Zeitangabe bestätigt deshalb nicht, dass jeder angebotene Lehrgang für jede vorgesehene Person geeignet ist.
Ja, wenn er für den Bedarf der betreffenden Person geeignet ist. Nicht jeder spätere Lehrgang muss wieder mit der ursprünglichen Gruppe stattfinden. Halten Sie die unterschiedlichen tatsächlichen Abschlüsse anschließend bei den jeweiligen Beschäftigten fest.
Schildern Sie das gewünschte Lernziel und lassen Sie sich den dazu angebotenen Umfang erklären. Entscheiden Sie darüber ausdrücklich im Auftrag. Weitere Trainingsleistungen sind nicht allein durch die Bezeichnung Inhouse bereits mit vereinbart.
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