Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58540 Meinerzhagen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

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11,7 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte in Meinerzhagen wird die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle besprochen. Nennen Sie den tatsächlichen Bedarf der vorgesehenen Personen. Öffentliche Lehrgänge und mögliche eigene Inhouse-Termine werden nach den konkreten Bedingungen ausgewählt; das Unternehmen bereitet die bestätigte Teilnahme und die benötigten Arbeitgeberangaben vor.
Die vorgesehenen Beschäftigten können nur gemeinsam lernen, wenn der Betrieb ihre Aufgaben für den Unterrichtszeitraum anders organisiert. Prüfen Sie in Meinerzhagen vor der Anfrage, welche Vertretung nötig ist. Auch bei Inhouse-Unterricht sollten Teilnehmende nicht immer wieder an den Arbeitsplatz zurückgerufen werden.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle den geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und mehrere intern abgestimmte Tage. Öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht werden anschließend konkret gebucht. Die bestätigte Kursinformation sollte auch an die Stellen gehen, die sonst Aufgaben an die Gruppe weitergeben. So wird die Freistellung im tatsächlichen Arbeitsablauf nachvollziehbar.
Nach den DGUV-Informationen können auch sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder abgeschlossene Ausbildungen in einem Beruf des Gesundheitswesens für die Ersthelferqualifikation relevant sein. Entscheidend sind die tatsächlich vorliegenden Nachweise und die jeweiligen Voraussetzungen. Lassen Sie diese Angaben fachlich einordnen, bevor eine weitere Schulung bestellt wird. Bei offenen Fragen zur betrieblichen Organisation kann der Betriebsarzt beraten. So wird die Kurswahl am tatsächlichen Qualifikationsstand ausgerichtet und der Bedarf für den Einsatz im Unternehmen geklärt.
Die tatsächliche Durchführung wird mit der Schule vereinbart.
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung klar benennen.
Geplante Teilnehmerzahl und anerkannte Vorbildung mitteilen.
Den tatsächlichen Veranstaltungsort für den Gruppentag angeben.
Für die Auswahl wichtig
Geeignete Bedingungen für Übungen mit der Schule abstimmen
Für die Auswahl wichtig
Alle vorgesehenen Personen für den bestätigten Unterricht freistellen
Für die Auswahl wichtig
Zugang und zuständige Ansprechperson am Standort organisieren
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt Voraussetzungen und Verfahren der Gebührenübernahme fest. Fragen Sie nach den benötigten Angaben für die ermächtigte Schule, damit berechtigte betriebliche Teilnahmen entsprechend abgerechnet werden können. Eigene Arbeitgeberausgaben wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben bei der Planung getrennt von den übernommenen Lehrgangsgebühren zu berücksichtigen.
Zuständigen Träger und Bedingungen für die vorgesehenen Personen prüfen.
Benötigte Unterlagen für den bestätigten Lehrgang zusammenstellen.
Die Ausbildungsstelle stellt den Nachweis nach regelmäßiger Teilnahme aus, wenn die Lehrkraft sich von den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat. Die Beschäftigten brauchen deshalb die vollständige Teilnahme am geeigneten Lehrgang. Persönliche Fragen zum tatsächlichen Unterricht können vorher mit der Schule besprochen werden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die betriebliche Grundausbildung bezieht die Verwendung des Erste-Hilfe-Materials aus Verbandkästen ein. Die Teilnehmenden können den Umgang damit im vorgesehenen Unterricht unter fachlicher Anleitung bearbeiten. Für den späteren Betrieb beschreibt die DGUV außerdem eine mögliche zusätzliche Aufgabe: Der Arbeitgeber kann Ersthelfende mit der Kontrolle des vorhandenen Erste-Hilfe-Materials betrauen. Wenn diese Aufgabe übertragen wird, sollte ihre Zuständigkeit intern klar sein. Sie ergibt sich aus der betrieblichen Organisation.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Organisation im Unternehmen gelten die bestätigten Veranstaltungszeiten einschließlich Pausen. Wege zu öffentlichen Kursen oder die Nutzung der Räume für eine eigene Veranstaltung werden so eingeplant, dass die Personen den gesamten Unterricht besuchen können.
Die DGUV-Informationen nennen zehn bis fünfzehn Teilnehmende als regulären Rahmen. Mit Unterstützung durch einen Ausbildungshelfer ist eine Öffnung bis höchstens zwanzig möglich. Teilen Sie der Schule die tatsächliche geplante Zahl mit, damit sie die geeignete praktische Durchführung erläutern kann.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen für die weitere Planung nachvollziehbar fest. Mit diesen Angaben kann bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle eine geeignete nächste Veranstaltung für die jeweilige Person angefragt werden.
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