Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26409 Wittmund sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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7,8 km vom Suchpunkt

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19,8 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

Ein Inhouse-Lehrgang für Ihren Wittmunder Betrieb braucht mehr als einen freien Raum: Die vereinbarte Gruppe muss dort vollständig lernen und üben können. Stimmen Sie die Bedingungen mit der Ausbildungsstelle ab. Daneben werden Ausbildung oder Fortbildung nach dem Qualifizierungsbedarf ausgewählt und mögliche Gebührenübernahmen nach den Trägerregeln vorbereitet.
Wann können die vorgesehenen Ersthelfer in Ihrem Wittmunder Unternehmen gemeinsam fehlen? Stimmen Sie dies mit den zuständigen Arbeitsbereichen ab, bevor Sie einen Termin beauftragen. Wechselnde Einsatzzeiten oder Vertretungsbedarf sollten dabei berücksichtigt werden. Die Beschäftigten benötigen den ganzen Lehrgang als Lernzeit.
Ordnen Sie anhand früherer Bescheinigungen ein, wer eine Ausbildung und wer Fortbildung braucht. Eine Ausbildungsstelle kann dies mit Ihnen prüfen. Für Unterricht im Haus erläutern Sie die verfügbaren Räume und nennen die Gruppengröße. Die Durchführung einschließlich Übungen wird ausdrücklich vereinbart; einzelne Personen können offene Lehrgänge nutzen. Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vorher nach Kostenübernahme und dem Verfahren, das eine ermächtigte Schule für direkte Abrechnung einhalten muss.
Die Bezeichnung als Inhouse-Kurs bestimmt noch nicht, welche Kosten Ihre BG oder Unfallkasse übernimmt. Für eine mögliche Finanzierung brauchen Sie die Trägervorgaben zu den vorgesehenen betrieblichen Teilnahmen. Klären Sie diese mit dem zuständigen Träger, bevor Sie den Auftrag erteilen. Im Angebot lesen Sie außerdem, ob weitere Leistungen bestellt werden sollen. Deren Vergütung wird ausdrücklich vereinbart; sie folgt nicht automatisch aus der Übernahme einer regulären Lehrgangsgebühr.
Raum und Arbeitsorganisation müssen zur Veranstaltung passen.
Raumbedingungen und Gruppengröße mit der Schule abstimmen.
Die Beschäftigten für alle Unterrichtsteile einplanen.
Die laufende Arbeit währenddessen anderweitig abdecken.
Für einen Kurs im eigenen Unternehmen beschreiben Sie der Schule die vorgesehene Raumsituation und Teilnehmerzahl. Praktische Übungen müssen im vereinbarten Rahmen möglich sein. Zur Vorbereitung gehört deshalb die fachliche Abstimmung über den Raum ebenso wie die betriebliche Organisation des ganzen Tages. Geben Sie die Beschäftigten vollständig frei und klären Sie ihre Vertretung. Nähe zum Arbeitsplatz sollte nicht zu einer Teilnahme führen, die für andere Aufgaben immer wieder unterbrochen wird.
Ein Lehrgang dokumentiert die fachliche Qualifizierung. Die Benennung der Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Informieren Sie die Beschäftigten verständlich, wer diese Aufgabe übernimmt und welche Hilfewege am eigenen Arbeitsort gelten. Kursunterlagen und örtliche Zuständigkeiten ergänzen sich in der betrieblichen Vorbereitung.
| Aufgabe | Gegenstand |
|---|---|
| Inhouse-Durchführung | Raum, Gruppe und vollständige Unterrichtszeit |
| Geeigneter Lehrgang | Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der Personen |
| Vereinbarte Vergütung | Mögliche Gebührenübernahme und zusätzlich bestellte Leistungen klären |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr setzt die passende Berechtigung und das Verfahren des zuständigen Trägers voraus. Ermitteln Sie die benötigten Angaben vor der Veranstaltung mit BG oder Unfallkasse und Ausbildungsstelle. Unter diesen Bedingungen kann die ermächtigte Schule unmittelbar abrechnen. Prüfen Sie unabhängig davon den Preis von zusätzlich bestellten Leistungen in Ihrem Angebot.
Berechtigung und verlangte Angaben nach den Trägerregeln bestimmen.
Vergütung der zusätzlichen eigenen Bestellung festhalten.
Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende enthalten regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Der gesamte Termin muss auch bei einer eigenen Veranstaltung mit der Schule abgestimmt werden, damit die Beschäftigten vollständig teilnehmen können.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Nutzen Sie die tatsächlichen Abschlussdaten für die weitere Planung. Klären Sie den geeigneten Lehrgang rechtzeitig mit der Schule, damit die Arbeitsbereiche vollständige freie Unterrichtszeit für die vorgesehenen Personen abstimmen können.
Die Bedingungen gibt Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vor. Klären Sie diese für die geplanten Teilnahmen und fragen Sie nach dem Verfahren. Die ermächtigte Schule kann bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen; weitere beauftragte Leistungen werden in ihrer Vergütung gesondert vereinbart.