Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79379 Müllheim im Markgräflerland sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

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Für Müllheimer Beschäftigte wird die fachlich passende Ausbildung oder Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle angefragt. Nennen Sie die tatsächlich vorgesehenen Personen und den Schulungsbedarf. Öffentliche Lehrgänge oder ein eigener Inhouse-Termin werden anschließend nach den konkreten Bedingungen ausgewählt und mit dem Betrieb verbindlich organisiert.
Bei einer überregionalen Unternehmensverwaltung sollte die Anfrage Müllheim im Markgräflerland und die vollständige Veranstaltungsanschrift nennen. Eine kurze Ortsangabe oder die zentrale Verwaltungsadresse beschreibt nicht immer den tatsächlich vorgesehenen Unterrichtsort. Geben Sie der Ausbildungsstelle die konkrete Betriebsstätte an.
Ein Inhouse-Termin wird dort individuell abgestimmt. Die Beschäftigten erhalten anschließend dieselbe bestätigte Kursinformation. Für einen geeigneten öffentlichen Lehrgang gilt dessen Veranstaltungsadresse. Ausbildung oder Fortbildung werden unabhängig von der Ortsfrage fachlich geklärt. Die genaue Zuordnung sorgt jedoch dafür, dass der bestätigte Auftrag auch von Personen außerhalb des lokalen Standorts richtig organisiert werden kann.
Wenn Beschäftigte eine andere Unterrichtssprache benötigen, wird dies der Ausbildungsstelle bei der Anfrage mitgeteilt. Nach den DGUV-Vorgaben wird der freigegebene Leitfaden in einer Sprache unterrichtet; mehrsprachige Kurse sind nicht vorgesehen. Die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Klären Sie, ob die Schule eine passende Veranstaltung tatsächlich anbieten kann. Die Unterrichtssprache und die Ausgabe des Nachweises gehören zu den Angaben, die für die Gruppe vor der verbindlichen Bestellung verständlich sein sollten.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens kann ein Kurs außerhalb der Räume der Ausbildungsstelle stattfinden. Entstehen dadurch tatsächliche Mehrkosten, können diese mit einem zusätzlichen Vertrag vereinbart werden; die Gebühren sind auf diese Mehrkosten begrenzt. Für Kindergärten und Schulen gilt eine Ausnahme: Bei Standardkursen in ihren eigenen Räumen dürfen ihnen nach den DGUV-Informationen dafür keine Inhouse-Mehrkosten berechnet werden. Lassen Sie die für Ihren konkreten Auftrag zutreffenden Bedingungen vorher erläutern.

Zum Standard-Lehrgang gehören nach den DGUV-Informationen unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, geeignete Medien und Unterrichtsmaterialien sowie die vorgesehenen Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Prüfen Sie beim Lesen des Angebots, welche Leistungen dem regulären Kurs zugeordnet sind. Besondere Bestellungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang gesondert festgehalten.
Was dazu geklärt wird
Vorliegende anerkannte Ausbildungen und Schulungen berücksichtigen
Was dazu geklärt wird
Passende Ausbildung oder Fortbildung anfragen
Was dazu geklärt wird
Abrechnungsangaben der zuständigen BG oder Unfallkasse klären
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die BG oder Unfallkasse gibt vor, unter welchen Voraussetzungen berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren übernommen werden. Klären Sie die benötigten Angaben für die ermächtigte Schule und das vorgesehene Abrechnungsverfahren. Eigene Ausgaben des Unternehmens wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben bei der Planung zusätzlich zu berücksichtigen.
Zuständigkeit und Vorgaben zur Gebührenübernahme prüfen.
Benötigte Arbeitgeberangaben für die bestätigten Teilnahmen bereitstellen.
Die Durchführung wird für die vorgesehene Gruppe abgestimmt.
Eignung für praktische Aufgaben mit der Schule klären.
Die Beschäftigten für den vollständigen Ablauf freistellen.
Zugang und Ansprechperson am Standort vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Verwenden Sie für die betriebliche Planung den tatsächlichen Zeitplan des bestätigten Lehrgangs einschließlich der Pausen. Bei öffentlichen Veranstaltungen kommen die Wege hinzu, damit die vorgesehene Person den gesamten Unterricht besuchen kann.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen nachvollziehbar fest und berücksichtigen Sie die Angaben bei der weiteren Kurswahl. Die Schule kann dazu eine geeignete nächste Veranstaltung mit ihren konkreten Bedingungen erläutern.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist grundsätzlich eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Besondere Einrichtungen haben eigene Anforderungen; entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit.
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