Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61130 Nidderau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

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12,8 km vom Suchpunkt

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Für Ihren Nidderauer Betrieb gehören fachliche Qualifizierung und verständliche Zuständigkeiten zusammen. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden; die passende Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer Schule organisiert. Bei öffentlicher Teilnahme und eigener Inhouse-Veranstaltung brauchen die Beschäftigten den vollständigen Unterrichtszeitraum ohne parallel erwartete Aufgaben.
Ihr Unternehmen hat Beschäftigte an mehreren Arbeitsorten? Legen Sie fest, welche Personen an welcher Stelle als Ersthelfer vorgesehen sind. In Nidderau mit seinen fünf Stadtteilen ist eine gemeinsame Schulungsplanung eine Möglichkeit, solche Absprachen zu bündeln. Sie sollte sich an Ihrem tatsächlichen Bedarf orientieren.
Lassen Sie sich bisherige Kursbescheinigungen geben und sprechen Sie mit der Ausbildungsstelle über Ausbildung oder Fortbildung. Ein Inhouse-Lehrgang braucht ihre Zusage zu Gruppengröße und Unterrichtsräumen. Auch die Übungen müssen dort Platz haben. Für wenige Teilnehmer lassen sich offene Kursplätze besprechen. Die Gebührenfrage klären Sie vorab mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse; nur unter deren Bedingungen und mit den geforderten Angaben ist eine direkte Abrechnung möglich.
| Aufgabe | Ziel |
|---|---|
| Benennen und informieren | Zuständige Ersthelfende im Team bekannt machen |
| Geeignete Qualifizierung wählen | Ausbildung oder Fortbildung nach dem Bedarf organisieren |
| Freistellung abstimmen | Vollständige Teilnahme am Lehrgang sicherstellen |
Diese Zusagen betreffen die praktische Teilnahme.
Den Veranstaltungsbeginn und das Ende mit der Schule abstimmen.
Die Beschäftigten für den gesamten Ablauf einteilen.
Erforderliche Vertretungen in den Arbeitsbereichen organisieren.

Beschreiben Sie für eine eigene Veranstaltung den Raumvorschlag und die geplante Teilnehmerzahl. Die Schule stimmt die Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen mit Ihnen ab. Geeignete öffentliche Kurse bleiben eine mögliche Alternative, wenn diese die benötigte Schulung für Ihre Beschäftigten organisatorisch ermöglichen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse, welche Bedingungen und Angaben für die Gebührenübernahme der vorgesehenen Beschäftigten gelten. Unter diesen Voraussetzungen kann die ermächtigte Schule die berechtigte Teilnahme nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Prüfen Sie zusätzlich den bestellten Leistungsumfang und vereinbaren Sie, wie weitere gewünschte Leistungen bezahlt werden.
Die Trägerbedingungen auf die vorgesehene Gruppe beziehen.
Zusätzlich bestellte Leistungen mit ihrem Preis klären.
Welche Personen im Betrieb als Ersthelfende vorgesehen sind, wird durch den Unternehmer benannt. Die Beschäftigten müssen wissen, an wen sie sich wenden können und welche Hilfewege an ihrem Arbeitsort gelten. Verbinden Sie diese Informationen mit einer nachvollziehbaren Qualifizierung der vorgesehenen Personen. Vorhandene Belege helfen beim Gespräch mit der Schule über den geeigneten Lehrgang. Ein Ausbildungsnachweis und die örtliche Information im Unternehmen erfüllen dabei unterschiedliche, zusammengehörende Aufgaben.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das bedeutet sechs Stunden und 45 Minuten reinen Unterricht; der Tagesablauf enthält zusätzlich Pausen. Stimmen Sie deshalb mit der Schule den vollständigen Zeitraum ab. Im Unternehmen werden für diese ganze Spanne Freigaben und Vertretungen organisiert. Auch wenn die Gruppe am Betriebsstandort lernt, sollte die Unterrichtszeit nicht nebenbei zur Erledigung laufender Arbeiten vorgesehen sein.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Orientieren Sie die Planung an den tatsächlichen Ausbildungsdaten. Fragen Sie rechtzeitig nach einem geeigneten Lehrgang, damit die Arbeitsbereiche die Teilnahme und erforderliche Vertretungen für den ganzen Kurs abstimmen können.
Nennen Sie die benötigte Ausbildung oder Fortbildung und die vorgesehene Gruppengröße. Beschreiben Sie außerdem den Raum und die möglichen vollständigen Unterrichtszeiten. So kann die Ausbildungsstelle mit Ihnen die Bedingungen der geplanten Veranstaltung besprechen und die Durchführung konkret vereinbaren.
Die mögliche Übernahme einer regulären Lehrgangsgebühr richtet sich nach den Bedingungen des Unfallversicherungsträgers. Weitere von Ihnen bestellte Leistungen gehören gesondert in die Vergütungsvereinbarung. Prüfen Sie deshalb das tatsächliche Angebot und klären Sie den eigenen Auftrag, bevor die Veranstaltung durchgeführt wird.