Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17235 Neustrelitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,0 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

30,6 km vom Suchpunkt

30,9 km vom Suchpunkt

39,3 km vom Suchpunkt

Bei der Ersthelferplanung Ihres Neustrelitzer Betriebs zählt der anerkannte Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen. Klären Sie darauf aufbauend den geeigneten weiteren Lehrgang. Öffentliche Teilnahme und vereinbarter Inhouse-Kurs sind mögliche Formen der Durchführung; die regelmäßige Qualifizierung und die Benennung der Ersthelfenden bleiben Aufgaben der betrieblichen Organisation.
Wenn in Ihrem Neustrelitzer Betrieb nur eine Person einen Lehrgang benötigt, kann ein offener Kurs die Planung erleichtern. Sollen mehrere Beschäftigte zusammen lernen, fragen Sie eine Ausbildungsstelle nach Inhouse-Unterricht. Dabei bleiben Gruppengröße, Raumsituation und geeignete Übungsmöglichkeiten zunächst Gegenstand der Absprache, bis die Schule den Auftrag bestätigt.
Für die Auswahl des Lehrgangs braucht sie den Anlass: erstmalige Ausbildung oder Fortbildung? Bisherige Bescheinigungen helfen, dies einzuordnen. Reservieren Sie für die Personen eine vollständig arbeitsfreie Unterrichtszeit. Über eine mögliche Übernahme der Gebühren informiert Ihr Unfallversicherungsträger. Sein Verfahren bestimmt auch die Unterlagen, die der ermächtigte Anbieter vor einer direkten Abrechnung benötigt.
Inhouse bedeutet, eine passende Schulung für die vereinbarte Gruppe am abgestimmten Ort zu organisieren. Nennen Sie der Schule den fachlichen Bedarf, die Teilnehmerzahl und den Raumvorschlag. Besprechen Sie die Bedingungen für Unterricht und Übungen und lassen Sie die Durchführung vereinbaren. Die Beschäftigten brauchen dafür vollständige freie Lernzeit. Falls passende öffentliche Teilnahmen den Bedarf besser abdecken, können diese ebenfalls mit der Schule besprochen werden.
So wird der nächste Lehrgang begründet.
Anerkannte Qualifikation bei der Planung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule klären.
Die passende Veranstaltung vollständig besuchen lassen.
Eine neue Ersthelferaufgabe im Unternehmen löscht eine anerkannte vorhandene Qualifikation nicht automatisch. Legen Sie die bisherigen Belege für die Einordnung des weiteren Schulungsbedarfs zugrunde. Mit der Ausbildungsstelle lassen sich offene Fragen klären, bevor Sie einen Grundkurs oder eine Fortbildung bestellen. Für die regelmäßige Fortbildung gilt in der Regel ein Abstand von zwei Jahren; die tatsächlichen Abschlussdaten helfen bei der Terminplanung.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Neben den Ausbildungsbelegen braucht das Team verständliche Informationen über die zuständigen Personen und Hilfewege am eigenen Arbeitsort. Organisieren Sie diese örtliche Zuordnung ausdrücklich, damit fachliche Qualifizierung und betriebliche Zuständigkeit zusammenwirken können.
Grundlage
Vorhandene anerkannte Ausbildung und weiterer Bedarf
Grundlage
Vereinbarte eigene Schulung oder geeigneter öffentlicher Lehrgang
Grundlage
Benennung durch den Unternehmer und Information des Teams
Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach den Voraussetzungen der Gebührenübernahme für die vorgesehenen Personen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei berechtigter Teilnahme und eingehaltenem Verfahren direkt abrechnen. Bereiten Sie die verlangten Angaben vor der Veranstaltung vor. Lesen Sie daneben den vereinbarten Auftrag auf zusätzliche Leistungen und die dafür vorgesehene Bezahlung.
Berechtigung und nötige Angaben für die Teilnahmen ermitteln.
Weitere bestellte Leistungen mit ihrer Vergütung verstehen.
Für Ausbildung und Fortbildung sind regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Jede Einheit umfasst 45 Minuten; Pausen werden darüber hinaus im Tagesablauf berücksichtigt. Stimmen Sie deshalb die kompletten Anfangs- und Endzeiten ab, wenn Sie die Personen für den Lehrgang freigeben.
Der Raumvorschlag muss für die geplante Gruppe und die praktischen Übungen mit der Schule abgestimmt werden. Besprechen Sie die Bedingungen der Durchführung vor einer verbindlichen betrieblichen Terminplanung. So kann die Veranstaltung im vereinbarten Rahmen vorbereitet werden, statt nur eine Raumbuchung zu bleiben.
Die Übernahme richtet sich nach den Trägerbedingungen für berechtigte betriebliche Lehrgangsteilnahmen. Klären Sie diese vorab und prüfen Sie den tatsächlichen Umfang Ihres Auftrags. Zusätzlich gewünschte Leistungen brauchen eine eigene Vergütungsvereinbarung; sie sind nicht pauschal durch die reguläre Gebühr finanziert.
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