Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86720 Nördlingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,6 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

25,7 km vom Suchpunkt

Eine Nördlinger Firma sucht mit einem betrieblichen Ersthelferkurs eine bestimmte Qualifikation. Beschreiben Sie diesen Zweck bereits bei der Suche. Allgemeine Erste-Hilfe-Themen, zusätzliche Trainingswünsche und die Organisationsform Inhouse sind verschiedene Angaben, aus denen erst ein passender Schulungsauftrag entsteht.
Im Nördlinger Unternehmen sollte feststehen, wer die Ersthelfer-Aufgabe übernehmen soll, bevor einzelne Beschäftigte selbst nach einem Kurs suchen. Sammeln Sie ihren Ausbildungsstand und unterscheiden Sie Erstausbildung und Fortbildung.
Ein öffentlicher Kurs kann für einzelne Personen passen. Wünschen Sie Unterricht für Ihre Gruppe im Betrieb, stellen Sie der Ausbildungsstelle den verfügbaren Raum vor. Sie beurteilt die Voraussetzungen und vereinbart mit Ihnen einen möglichen Inhouse-Termin.
Eine Kostenübernahme sollten Sie dabei nicht einfach voraussetzen. Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kommt die direkte Abrechnung nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers infrage. Stimmen Sie die Unterlagen ab und fragen Sie nach Leistungen, die gesondert berechnet werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Gebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Voraussetzung sind dessen Übernahmebedingungen und Verfahrensangaben. Fragen Sie bei der Bestellung zugleich nach allen Leistungen außerhalb dieses Gebührenumfangs, damit deren Kosten für das Unternehmen klar bleiben.
Trägervorgaben vorab klären.
Zusätzliche Positionen ausdrücklich entscheiden.
Vielleicht möchte das Unternehmen nach einem Lehrgang weiter üben oder einen besonderen Schwerpunkt vertiefen. Beschreiben Sie dafür ein verständliches Lernziel, statt nur eine längere Kursdauer zu verlangen. Die Schule kann erläutern, welches ergänzende Angebot sie dazu macht. Halten Sie den vereinbarten Zusatzumfang und seine Kosten fest. Die reguläre Ersthelferqualifikation und weitere Lernangebote bleiben dadurch bei der Entscheidung erkennbar.
Diese Punkte helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Ausbildung oder Fortbildung einordnen.
Vorhandene anerkannte Vorbereitung angeben.
Öffentlichen Besuch oder eigene Gruppe nennen.
Nach der Schulung braucht die Belegschaft verständliche Informationen darüber, wer helfen kann und wie diese Personen erreichbar sind. Pflegen Sie die örtlichen Angaben bei Änderungen weiter. Das ist ein eigener betrieblicher Schritt neben dem Erwerb des Kursnachweises.
Ein Angebot kann Erste Hilfe für unterschiedliche Zielgruppen behandeln. Für den betrieblichen Auftrag prüfen Sie, ob eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung vorgesehen ist und die Ausbildungsstelle dafür ermächtigt ist. Ein thematisch interessanter Zusatzkurs ersetzt diese Einordnung nicht. Teilen Sie der Schule mit, für welche Personen und welchen betrieblichen Qualifikationsbedarf Sie anfragen. So kann sie auf den passenden Lehrgang antworten.
| Frage | Ansprechpartner |
|---|---|
| Kurs und Durchführung | Ausbildungsstelle |
| Gebührenübernahme | Zuständiger Unfallversicherungsträger |
| Betriebliche Aufgabe | Verantwortliche im Unternehmen |
In der Regel alle zwei Jahre. Berücksichtigen Sie die persönlichen Abschlussdaten in Ihrer Planung, auch wenn die letzte Schulung als gemeinsame Gruppe stattfand. Der reguläre Fortbildungslehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten.
Inhouse beschreibt den für eine Gruppe vereinbarten Unterricht am Standort. Der Begriff entscheidet nicht darüber, ob eine Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird. Die fachliche Einordnung erfolgt anhand des Bedarfs und der anerkannten Voraussetzungen der Teilnehmenden.
Stellen Sie der Schule den vorgesehenen Unterrichtsraum vor. Sie muss dessen Eignung für ihre Durchführung beurteilen können. Nötige Bedingungen werden vor der Veranstaltung abgestimmt und während des gesamten Lehrgangs bereitgestellt.