Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37115 Duderstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

1,1 km vom Suchpunkt

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14,8 km vom Suchpunkt

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Duderstädter Arbeitgeber können geeignete Ersthelfer-Lehrgänge bei ermächtigten Ausbildungsstellen anfragen. Nennen Sie dafür den tatsächlichen Bedarf Ihrer Beschäftigten. Nach der fachlichen Kurswahl werden mögliche öffentliche Teilnahmeplätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe besprochen und die konkreten Bedingungen für Unterricht, Freistellung und Abrechnung vereinbart.
Eine neue beschäftigte Person soll die Ersthelfer-Gruppe im Duderstädter Betrieb ergänzen. Fragen Sie vor der Anmeldung nach vorhandenen Qualifikationsangaben und besprechen Sie den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit der Ausbildungsstelle. Der Wechsel des Arbeitgebers sagt noch nicht, welcher Lehrgang passend ist.
Danach lassen sich geeignete öffentliche Termine oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht konkret organisieren. Eine zentrale Anmeldung kann verschiedene Bedarfe zusammen verwalten, muss sie aber fachlich auseinanderhalten. Die tatsächlichen Angaben helfen der Schule weiter als die bloße Information, dass jemand neu zur betrieblichen Liste gehört.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die ermächtigte Schule die Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben Ihrer BG oder Unfallkasse direkt abrechnen. Prüfen Sie vorab, welche Angaben benötigt werden. Eigene Arbeitgeberausgaben wie Entgeltfortzahlung oder Fahrtkosten bleiben davon getrennt; zusätzliche ausdrücklich bestellte Leistungen erhalten ihre jeweiligen Kostenvereinbarungen.
Zuständigen Träger und Berechtigung der Personen klären.
Benötigte Arbeitgeberangaben für den bestätigten Lehrgang bereitstellen.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die Angaben zu den tatsächlich absolvierten Schulungen für die weitere Planung. Eine geeignete Veranstaltung wird mit der Ausbildungsstelle besprochen und für die betreffenden Personen verbindlich in den Arbeitsablauf eingeplant.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein Inhouse-Lehrgang findet zwar am vereinbarten Standort des Unternehmens statt, benötigt aber einen verlässlichen Unterrichtsrahmen. Legen Sie fest, welche anderen Aufgaben währenddessen übernommen werden müssen und wer dafür zuständig ist. Die geschulten Beschäftigten sollen alle Erklärungen und Übungen besuchen können. Geben Sie der Gruppe die bestätigten Zeiten weiter und stimmen Sie notwendige Vorbereitungen mit der Schule ab. So werden die tatsächlichen Arbeitsbedingungen bei der Durchführung berücksichtigt.
Die Schule bespricht damit die geeignete Durchführung.
Tatsächlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf nennen.
Vorgesehene Gruppengröße und anerkannte Vorbildung angeben.
Geeignete Bedingungen für praktische Übungen am Standort klären.
Wofür Sie sie nutzen
Geeigneten Lehrgang und Teilnahmebedingungen erläutern lassen
Wofür Sie sie nutzen
Vollständige Teilnahme und spätere Ersthelferfunktion organisieren
Wofür Sie sie nutzen
Verfahren für die berechtigte Gebührenabrechnung prüfen
Zu den Themen der betrieblichen Grundausbildung gehören unter anderem eigene Sicherheit, Kontaktaufnahme und die Beurteilung von Lebensfunktionen. Auch Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, die Wiederbelebung einschließlich AED sowie Wunden und bedrohliche Blutungen werden behandelt. Die DGUV beschreibt den Unterricht als Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit intensiven Übungen. Die Schule führt durch die vorgesehenen Themen; Teilnehmende können deren praktische Anwendung unter fachlicher Anleitung bearbeiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Hinzu kommen die Pausen im tatsächlichen Tagesablauf. Für die Freistellung und bei Bedarf die Raumnutzung verwenden Sie die bestätigten Zeiten des konkreten Lehrgangs; Wege zu öffentlichen Veranstaltungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Nach den DGUV-Informationen liegt sie bei zehn bis fünfzehn Personen. Mit einem Ausbildungshelfer kann die Gruppe bis höchstens zwanzig geöffnet werden. Teilen Sie der Schule die tatsächliche geplante Anzahl mit, damit sie die Durchführung und Unterstützung bei den praktischen Aufgaben erläutern kann.
Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten. Bei zwei bis zwanzig ist grundsätzlich eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und zehn Prozent in sonstigen Betrieben; für besondere Einrichtungen gibt es eigene Bestimmungen.