Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35745 Herborn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

Für Herborner Betriebe gehört zur Ersthelferqualifizierung auch die Planung späterer Fortbildungen. Nutzen Sie vorhandene Ausbildungsdaten, um den weiteren Bedarf früh zu klären. Ein passender öffentlicher Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung muss sich mit vollständiger Unterrichtszeit und den Aufgaben der vorgesehenen Beschäftigten verbinden lassen.
Erfragen Sie für Ihr Herborner Unternehmen, unter welchen Bedingungen Lehrgangsgebühren übernommen werden. Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt auch das Verfahren für direkte Abrechnung. Eine ermächtigte Schule benötigt dafür die vorgesehenen Angaben und Unterlagen vor der Teilnahme.
Für den konkreten Unterricht sammeln Sie bisherige Bescheinigungen und besprechen Ausbildung beziehungsweise Fortbildung mit der Ausbildungsstelle. Bei Inhouse-Unterricht nennt Ihre Anfrage Gruppengröße und beschreibt Räume für praktische Übungen; lassen Sie die Durchführung bestätigen. Die Arbeitsbereiche organisieren freie Zeit für den gesamten Lehrgang und Vertretungen. Für einzelne Beschäftigte können offene Kurse passen, wenn keine eigene Gruppe vorgesehen ist.
Die Benennung betrieblicher Ersthelfender erfolgt durch den Unternehmer. Damit das Team diese Organisation nutzen kann, muss es die zuständigen Personen und örtlichen Hilfewege kennen. Der Lehrgang vermittelt fachliche Grundlagen; die Informationen über den eigenen Betrieb werden zusätzlich vor Ort organisiert. Halten Sie daher nicht nur Kursunterlagen bereit, sondern machen Sie die Zuordnung der Rolle verständlich. Bei weiterer Schulungsplanung lässt sich dann an den tatsächlich erworbenen Qualifikationen und den vorgesehenen betrieblichen Aufgaben anknüpfen.
| Grundlage | Daraus folgende Planung |
|---|---|
| Abschlussdaten | Regelmäßige weitere Qualifizierung rechtzeitig betrachten |
| Geeigneter nächster Lehrgang | Vollständige Unterrichtszeit organisatorisch ermöglichen |
| Betriebliche Benennung | Zuständige Ersthelfende und Hilfewege im Team bekannt machen |
Die regelmäßige Fortbildung ist bei betrieblichen Ersthelfenden in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine Übersicht über absolvierte Lehrgänge hilft deshalb mehr als die Erinnerung an einen ungefähren Kurstag. Sehen Sie die vorhandenen Belege durch und klären Sie den weiteren Schulungsbedarf. Sobald ein geeigneter Lehrgang gewählt wird, stimmen Sie die vollständige freie Zeit mit den Arbeitsbereichen ab. Bei einer gemeinsamen Inhouse-Schulung kommen die Vereinbarung über den Raum und die vorgesehene Gruppe hinzu.
Für Inhouse-Unterricht nennen Sie der Schule die benötigte Kursart, die Personenzahl und den vorgeschlagenen Raum. Lassen Sie die Bedingungen der Durchführung besprechen, bevor Sie den Termin im Unternehmen verteilen. Öffentliche Teilnahmen können ebenfalls passen, wenn sich so der benötigte Lehrgang für die Beschäftigten organisieren lässt.
Aus dem bekannten Stand werden konkrete weitere Schritte.
Absolvierte Schulungen und Abschlussdaten nachvollziehen.
Den geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungsauftrag klären.
Vollständige Teilnahme mit den Arbeitsbereichen vereinbaren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Schule kann Gebühren für berechtigte betriebliche Teilnahmen nach den Trägervorgaben direkt abrechnen. Klären Sie deshalb vor der Durchführung sowohl die Berechtigung als auch das benötigte Verfahren. Ihr konkretes Angebot kann darüber hinaus weitere bestellte Leistungen enthalten. Besprechen Sie deren Vergütung eigenständig, damit der Betrieb weiß, welchen zusätzlichen Auftrag er erteilt und welche eigenen Zahlungen daraus entstehen können.
Die vorgesehenen Teilnahmen mit den Trägerbedingungen abgleichen.
Vergütung gesondert bestellter Leistungen vereinbaren.

Beide Lehrgangsarten haben regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die reine Unterrichtszeit ist damit von den Pausen im Tagesplan zu unterscheiden. Erfragen Sie den gesamten Ablauf und planen Sie alle vorgesehenen Beschäftigten für die vollständige Veranstaltung ein.
Die Ausbildungsstelle muss mit Ihnen abstimmen können, ob der vorgesehene Raum die vereinbarte Schulung mit der geplanten Gruppe ermöglicht. Beschreiben Sie die Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen. Aus einem freien Besprechungsraum allein ergibt sich noch keine bestätigte Durchführungsvereinbarung.
Wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige BG oder Unfallkasse. Deren Vorgaben bestimmen die Voraussetzungen für die vorgesehenen Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren. Bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor, statt pauschal von einer Kostenfreiheit auszugehen.