Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88069 Tettnang sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,6 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

Für Tettnanger Unternehmen kann ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang eine Gruppe zum gemeinsamen Lernen zusammenbringen. Die passende Ausbildung oder Fortbildung und die Bedingungen der Durchführung werden mit der Schule geklärt. Neben der Unterrichtsorganisation gehört ein verständlicher Auftrag dazu, der die Leistungen und eine mögliche Abrechnung über BG oder Unfallkasse einordnet.
Stellen Sie in Ihrem Tettnanger Unternehmen die vorgesehenen Personen und vorhandene Bescheinigungen zusammen. Mit dieser Übersicht kann die Schule Ausbildung und Fortbildung passend zum aktuellen Bedarf einordnen. Die Arbeitsbereiche sollten freie Unterrichtszeit und Vertretungen abstimmen.
Für einen Inhouse-Kurs beschreibt Ihre Anfrage Räume für praktische Übungen und nennt die Gruppengröße. Lassen Sie Bedingungen und Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Kurse nutzen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben und Unterlagen eine ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt. Bereiten Sie diese rechtzeitig vor dem Termin vor.
Halten Sie fest, welche Schulung die vorgesehenen Ersthelfenden absolviert haben. Diese Unterlagen helfen bei der weiteren Planung, denn betriebliche Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Stimmen Sie den nächsten geeigneten Lehrgang rechtzeitig mit den erforderlichen Freigaben in den Arbeitsbereichen ab.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Drei Bedingungen gehören zur eigenen Veranstaltung.
Den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der Gruppe klären.
Raum und Durchführung mit der Schule vereinbaren.
Die Beschäftigten während des ganzen Kurses entlasten.
Auch bei einer Schulung im eigenen Betrieb stehen Erklärungen und praktisches Lernen im Mittelpunkt. Damit die vorgesehenen Beschäftigten daran durchgehend teilnehmen können, brauchen sie freie Zeit ohne parallel erwartete Arbeitsaufgaben. Stimmen Sie die Vertretung im Unternehmen ab und vereinbaren Sie mit der Schule geeignete Raumbedingungen für die Gruppe. Gemeinsames Lernen lässt sich so als eigener Termin organisieren. Die betriebliche Nähe ersetzt weder die vollständige Teilnahme noch die passende Auswahl von Ausbildung oder Fortbildung.
Beschreiben Sie, welchen Lehrgang Sie für wie viele Personen anfragen. Die Ausbildungsstelle kann daraufhin die mögliche Durchführung mit Ihnen abstimmen. Lesen Sie das Angebot daraufhin, was tatsächlich vereinbart werden soll und welche Vergütung dafür vorgesehen ist. Klären Sie Unverständliches vor der Bestellung. Eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühr durch Ihren Unfallversicherungsträger und zusätzlich von Ihnen gewünschte Leistungen sind dabei gesondert einzuordnen. Die Bezeichnung Inhouse sagt noch nicht, dass jeder Bestandteil ohne eigene Kosten bleibt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob die Gebühr übernommen wird, richtet sich nach den Regeln Ihrer BG oder Unfallkasse für die vorgesehenen Personen. Erfragen Sie das nötige Verfahren, bevor der Lehrgang stattfindet. Eine ermächtigte Schule kann bei erfüllten Voraussetzungen unmittelbar abrechnen. Zusätzliche Leistungen aus Ihrem Auftrag prüfen Sie daneben auf ihre eigene Vergütung, damit beide Seiten vor der Durchführung denselben bestellten Umfang zugrunde legen.
Berechtigung und erforderliche Angaben für die Teilnahme bestimmen.
Die Vergütung weiterer vereinbarter Leistungen klären.
Gegenstand der Klärung
Fachlicher Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Personen
Gegenstand der Klärung
Vereinbarte Durchführung am geeigneten Unterrichtsort
Gegenstand der Klärung
Bedingte Gebührenübernahme und zusätzliche Bestellungen
Sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung umfassen regulär neun Einheiten mit jeweils 45 Minuten Unterricht. Pausen sind zusätzlich zu berücksichtigen. Lassen Sie sich für die Schulungsplanung den vollständigen Veranstaltungstag nennen, damit Sie die Teilnehmenden für die ganze Zeit freigeben können.
Eine Inhouse-Schulung wird für den konkreten Bedarf vereinbart. Geeignete öffentliche Lehrgänge können ebenfalls für Beschäftigte genutzt werden. Prüfen Sie, welche Form sich für die fachlich passende Schulung und die vollständige Teilnahme organisieren lässt, statt eine bestimmte Durchführung für alle Betriebe vorauszusetzen.
Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden. Beschäftigte sollen wissen, an wen sie sich wenden können und welche örtlichen Hilfewege gelten. Die erworbene Qualifikation wird so in die eigene Organisation eingebunden; ein Kursbeleg allein macht diese Informationen für das Team noch nicht verständlich.