Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 82178 Puchheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

3,8 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Für Ihr Puchheimer Unternehmen gehört deshalb der vollständige nächste Lehrgang zur Planung. Ob Beschäftigte öffentlich teilnehmen oder eine Inhouse-Veranstaltung vereinbart wird, entscheidet die geeignete Durchführung; die regelmäßige Fortbildung bleibt in beiden Fällen eine eigenständige Schulung.
Welche Beschäftigten Ihres Puchheimer Betriebs sollen als Ersthelfer vorgesehen werden? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule. Die Verantwortlichen organisieren vollständige Freistellung und die nötigen Vertretungen.
Für Inhouse-Unterricht nennt Ihre Anfrage Teilnehmerzahl und beschreibt Räume für praktische Übungen. Lassen Sie die Bedingungen und Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Die Gebührenübernahme klären Sie vor der Teilnahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren bestimmen, welche Angaben die ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt. Bereiten Sie diese Unterlagen rechtzeitig für den Lehrgang vor.
Die nächste Schulung wird fachlich und zeitlich konkret.
Den weiteren Qualifizierungsbedarf rechtzeitig erkennen.
Die passende Schulung für die vorgesehenen Personen klären.
Den gesamten Unterricht von anderen Aufgaben freihalten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Wenden Sie sich für die Bedingungen der Gebührenübernahme an Ihren Unfallversicherungsträger. Für berechtigte Teilnahmen kann die ermächtigte Schule nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Dafür müssen die verlangten Angaben rechtzeitig vorliegen. Vergleichen Sie den finanzierten Lehrgangsumfang mit Ihrer Bestellung und vereinbaren Sie die Bezahlung möglicher Ergänzungen, damit vor der Veranstaltung Klarheit über den Auftrag besteht.
Berechtigung und erforderliche Angaben der vorgesehenen Teilnahmen klären.
Gedeckten Lehrgang und zusätzlich vergütete Leistungen festhalten.
Ein kurzes Gespräch über die örtliche Notfallorganisation ist für Beschäftigte hilfreich, aber nicht schon die reguläre Ersthelferfortbildung. Diese umfasst neun Unterrichtseinheiten. Schaffen Sie in der Planung deshalb Platz für eine vollständige Schulung, wenn der nächste Qualifizierungsschritt ansteht. Die tatsächlichen Abschlussdaten helfen, den Zeitpunkt einzuordnen. Wenn für einzelne Personen noch offen ist, welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, klären Sie das anhand ihrer vorhandenen Belege mit der Ausbildungsstelle, bevor Sie sie verbindlich einem Lehrgang zuordnen.
| Ebene | Zugehörige Entscheidung |
|---|---|
| Fachliche Schulung | Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf |
| Veranstaltung | Öffentliche Teilnahme oder abgestimmter eigener Lehrgang |
| Betriebliche Organisation | Benennung, Information und freie Unterrichtszeit |
Nach der Qualifizierung benennt der Unternehmer die vorgesehenen Ersthelfenden für den Betrieb. Informieren Sie das Team, wer diese Aufgabe übernimmt und welche Hilfewege vor Ort gelten. Ausbildungsunterlagen und die örtliche Zuständigkeit bleiben damit nachvollziehbar miteinander verbunden, ohne dass ein Kursbeleg allein die Organisation übernimmt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein Inhouse-Lehrgang bringt die vorgesehene Gruppe für eine vereinbarte Veranstaltung zusammen. Fragen Sie die Schule nach den Bedingungen für Ihre Teilnehmerzahl und beschreiben Sie die vorgesehenen Räume. Erst die Abstimmung zeigt, wie die Durchführung organisiert werden kann. Besprechen Sie im Unternehmen zugleich, welche anderen Aufgaben währenddessen übernommen werden müssen. Ein eigener Unterrichtsort hilft wenig, wenn Beschäftigte den Kurs für laufende Arbeiten verlassen sollen. Für vollständig mögliche Einzelteilnahmen können auch geeignete öffentliche Angebote geprüft werden.

Im regulären betrieblichen Rahmen umfassen beide Lehrgangsarten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen im Veranstaltungsablauf. Der benötigte Kurstyp wird damit nach dem Qualifizierungsbedarf ausgewählt, nicht nach der Annahme eines grundsätzlich kürzeren Fortbildungstages.
Eine Kostenübernahme hängt von den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse und dem vereinbarten Umfang ab. Lassen Sie die Finanzierung der vorgesehenen Teilnahmen klären. Zusätzlich bestellte Leistungen müssen hinsichtlich ihrer Vergütung gesondert vereinbart werden; der Begriff Inhouse allein beantwortet die Kostenfrage nicht.
Nennen Sie den benötigten Lehrgang, die geplante Teilnehmerzahl und Ihren Raumvorschlag. Erläutern Sie außerdem, welche vollständigen Zeiträume im Betrieb möglich sind. Auf dieser Grundlage kann die Ausbildungsstelle die Bedingungen einer konkreten Durchführung mit Ihnen besprechen und offene Punkte benennen.