Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 83278 Traunstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

2,0 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

34,7 km vom Suchpunkt


Ein Traunsteiner Betrieb kann die Schulung zentral organisieren, auch wenn Beschäftigte verschiedene geeignete Lehrgänge besuchen.
Hilfreich ist ein klarer gemeinsamer Informationsstand: Wer benötigt welchen Kurs, welche Anmeldung ist bestätigt und welche tatsächlichen Abschlüsse liegen anschließend vor?





Traunsteins Geschichte der Salzproduktion reicht von 1619 bis 1912. Für die heutigen Unternehmen steht bei einem Ersthelferkurs eine aktuelle Personalfrage im Mittelpunkt: Welche Beschäftigten sollen ausgebildet oder fortgebildet werden? Prüfen Sie mit der vorgesehenen Gruppe, an welchen Tagen eine vollständige Teilnahme möglich ist. Dann können Sie öffentliche Kurse auswählen oder ein Inhouse-Angebot für den Betrieb einholen.

Die Ausbildungsstelle braucht bei dieser Variante Angaben zum Raum und muss die Durchführung bestätigen. Zur Vorbereitung gehört auch die Kostenklärung. Eine direkte Gebührenabrechnung ist für berechtigte betriebliche Teilnahme nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie nach den notwendigen Formularen und lassen Sie zusätzliche Leistungen separat anbieten.
Bewahren Sie die konkrete Zusage so auf, dass die beteiligten Personen ihre Veranstaltungsdaten wiederfinden können.
Dazu gehören der tatsächlich vereinbarte Lehrgang, der Unterrichtsort und die vollständigen Zeiten. Eine frühere Anfrage beschreibt dagegen nur den gewünschten Stand.
Ändert sich etwas, geben Sie die neue abgestimmte Information an alle Betroffenen weiter. So bleibt die Vorbereitung auch bei Übergabe an eine andere organisierende Person verständlich.

Ergänzen Sie nach der Veranstaltung die tatsächlich absolvierten geeigneten Kurse. Fehlt eine Person, bleibt ihr Schulungsbedarf offen.
Kursinformationen ansehen
Wenn mehrere Beschäftigte Kurse besuchen sollen, bündelt eine interne Ansprechperson die organisatorischen Angaben. Sie muss den fachlichen Bedarf nicht selbst aus Vermutungen beurteilen: Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt und offene Fragen mit Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger geklärt.
Für die weitere Abstimmung erhalten Beschäftigte einen eindeutigen Kontakt, statt widersprüchliche Angaben aus verschiedenen internen Nachrichten zusammenzusuchen.
Was er zeigt Gewünschte Veranstaltung
Was er zeigt Vereinbarte Teilnahme
Was er zeigt Tatsächlich besuchten Lehrgang
Dokumentieren Sie, welches Verfahren der zuständige Unfallversicherungsträger für die vorgesehene Teilnahme nennt. Bei Berechtigung kann die ermächtigte Schule reguläre Gebühren direkt abrechnen.
Kostenübernahme erläutert