Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99706 Sondershausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Sondershausen · Thüringen
Sondershäuser Unternehmen fragen geeignete Ausbildungen und Fortbildungen bei ermächtigten Stellen an. Die vorgesehene Gruppe wird nach ihrem tatsächlichen Qualifikationsstand beschrieben. Danach lassen sich öffentliche Plätze oder ein eigener Inhouse-Termin mit der Schule vereinbaren; für den bestätigten Lehrgang werden vollständige Teilnahme und benötigte Abrechnungsangaben vorbereitet.

Eine beschäftigte Person wird neu als Ersthelfer vorgesehen, hat aber bereits an einem früheren Lehrgang teilgenommen. Tragen Sie für die Sondershäuser Anfrage die vorhandenen Angaben zusammen. Die neue betriebliche Aufgabe beantwortet noch nicht, ob Ausbildung oder Fortbildung passend ist.
Besprechen Sie den tatsächlichen Bedarf mit der Ausbildungsstelle. Anschließend können geeignete öffentliche Termine oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht organisiert werden. Eine zentrale Verwaltung der Anmeldung bleibt möglich, auch wenn verschiedene Lehrgänge benötigt werden. Entscheidend ist die fachliche Zuordnung und nicht allein der Wunsch, alle Namen auf derselben Teilnehmerliste zu führen.
Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Beziehen Sie den Qualifikationsstand deshalb in die laufende Organisation ein, statt erst bei einem einzelnen freien Termin nach Namen zu suchen. Halten Sie fest, welche Personen wann einen geeigneten Lehrgang absolviert haben. Der daraus hervorgehende Bedarf kann mit der Ausbildungsstelle besprochen und anschließend mit den Beschäftigten für eine passende Veranstaltung eingeplant werden.
Nach der Kursbestätigung kennt die Gruppe den tatsächlichen Ablauf.
Die bestätigte Veranstaltungsadresse verwenden.
Den vollständigen Unterricht einschließlich Pausen einplanen.
Erforderliche persönliche Vorbereitung der Schule beachten.
Wenn der Unterricht im Unternehmen stattfinden soll, wird die tatsächliche Raumnutzung mit der Schule abgestimmt. Die Gruppe braucht Bedingungen für Erklärungen, angeleitete Übungen und Mitarbeit. Beschreiben Sie deshalb den vorgesehenen Raum und die geplante Personenzahl. Die Ausbildungsstelle kann die nötige Vorbereitung erläutern. Organisieren Sie die vereinbarten Flächen und den Zugang vor Ort, damit der Lehrgang mit den benötigten Voraussetzungen beginnt und die Gruppe die Unterrichtszeit nutzen kann.
Erfragen Sie die Voraussetzungen Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers für die Gebührenübernahme. Die ermächtigte Schule benötigt die vorgesehenen Angaben zur Abrechnung berechtigter Teilnahmen. Reguläre Lehrgangsleistungen sind vom zusätzlich gewünschten besonderen Auftrag zu unterscheiden; bei Abweichungen werden tatsächliche Mehrkosten und Vereinbarungen mit der Schule gesondert besprochen.
Zuständigkeit und Verfahren der BG oder Unfallkasse berücksichtigen.
Benötigten Lehrgang und ausdrückliche zusätzliche Bestellung festhalten.
Worauf es ankommt
Den tatsächlichen fachlichen Bedarf mit der Schule klären
Worauf es ankommt
Die Beschäftigten für den bestätigten Lehrgang freistellen
Worauf es ankommt
Aufgabe und interne Ansprechpartner organisatorisch festlegen
Der Arbeitgeber benennt die Personen, die als Ersthelfende eingesetzt werden. Nach den DGUV-Informationen ist keine feste Form vorgeschrieben; eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Geben Sie im Unternehmen bekannt, wer diese Funktion übernimmt. Die interne Organisation sollte auch bei personellen Veränderungen nachvollziehbar bleiben.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Nein. Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt, weil praktische Handlungskompetenz vermittelt wird. Eine rein digitale Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Wählen Sie deshalb einen passenden Präsenzlehrgang und berücksichtigen Sie dessen vollständigen Ablauf bei der Freistellung.
Informieren Sie die Schule entsprechend den Bedingungen Ihrer Buchung. Für ausgefallene Teilnahmen können eigene vertragliche Regelungen gelten. Die BG oder Unfallkasse übernimmt dagegen Lehrgangsgebühren für tatsächlich geschulte berechtigte Personen. Beide Vorgänge werden deshalb vor der Bestellung nachvollziehbar geklärt.
Für die betriebliche Organisation kann der Betriebsarzt beraten; auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Bei konkreten Anforderungen oder offenen Fragen können Sie sich zudem an den zuständigen Präventionsdienst Ihres Unfallversicherungsträgers wenden. Die Beratung wird am tatsächlichen Unternehmen ausgerichtet.
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