Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14943 Luckenwalde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,9 km vom Suchpunkt

1,1 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,8 km vom Suchpunkt

Für Luckenwalder Unternehmen lassen sich betriebliche Ausbildungen und Fortbildungen als öffentliche Teilnahmen oder vereinbarte Inhouse-Schulung organisieren. Eine Kostenübernahme durch BG oder Unfallkasse richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen. Trennen Sie daher die Frage nach der Finanzierung von der Entscheidung, welche Durchführung Ihrer Gruppe tatsächlich hilft.
Prüfen Sie in Ihrem Luckenwalder Betrieb, welche Personen ausgebildet werden sollen und bei wem eine Fortbildung ansteht. Vorhandene Bescheinigungen helfen beim Gespräch mit der Ausbildungsstelle. Die Verantwortlichen stimmen mögliche Tage und Vertretungen für die vollständige Teilnahme ab.
Nennen Sie Teilnehmerzahl und beschreiben Sie Räume für praktische Übungen. Die Schule bestätigt die Bedingungen und Durchführung. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung ist an dessen Voraussetzungen und die Angaben des vorgesehenen Verfahrens mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle gebunden. Bereiten Sie nötige Unterlagen rechtzeitig vor.
Für eine Gruppe kann ein eigener Kurs am vereinbarten Betriebsort zweckmäßig sein. Die fachliche Entscheidung beginnt jedoch bei der passenden Ausbildung oder Fortbildung. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei dieser Einordnung berücksichtigt; eine neue Stellenbezeichnung verlangt für sich genommen keine Wiederholung des Grundkurses. Klären Sie den Bedarf mit der Schule und vergleichen Sie anschließend die angebotenen Durchführungsformen. Auch einzelne öffentliche Teilnahmen können eine passende Lösung sein. Für Inhouse werden Raum und Teilnehmerzahl zusätzlich konkret vereinbart.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigten betrieblichen Lehrgangsteilnahmen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Gebühr nach dem vorgeschriebenen Verfahren unmittelbar abrechnen. Welcher Personenkreis erfasst wird und welche Angaben gebraucht werden, erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse. Für Ihren Auftrag prüfen Sie außerdem, ob weitere Leistungen enthalten sind, die gesondert bezahlt werden müssen. Halten Sie die Vereinbarung dazu vor der Durchführung fest.
Die trägerseitigen Bedingungen auf die vorgesehene Gruppe beziehen.
Finanzierte Gebühr und sonstige gewünschte Leistungen unterscheiden.
Diese Punkte ergeben zusammen einen verständlichen Auftrag.
Die trägerabhängigen Voraussetzungen für Lehrgangsgebühren prüfen.
Den richtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf festlegen.
Öffentliche Teilnahme oder eigene Veranstaltung abstimmen.
| Angabe | Bedeutung für die Organisation |
|---|---|
| Vorhandene anerkannte Qualifikation | Geeigneten nächsten Lehrgang bestimmen |
| Vorgaben des Unfallversicherungsträgers | Mögliche Finanzierung der vorgesehenen Teilnahme klären |
| Gruppengröße und Raum | Durchführbarkeit einer eigenen Schulung abstimmen |
Eine gelistete oder ermächtigte Schule allein macht nicht jede von Ihnen gewünschte Leistung kostenfrei. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers für die vorgesehenen betrieblichen Teilnahmen. Fragen Sie früh nach den benötigten Angaben und dem dafür vorgesehenen Verfahren. Mit der Ausbildungsstelle wird daraus eine nachvollziehbare Vereinbarung über den tatsächlich beauftragten Umfang. So kann eine mögliche direkte Abrechnung vorbereitet werden, während zusätzliche bestellte Leistungen ausdrücklich ihrer eigenen Vergütung zugeordnet bleiben.
Auch eine Veranstaltung am Arbeitsplatz beansprucht einen vollständigen Lehrgang. Planen Sie die Vertretung der Teilnehmenden mit den Verantwortlichen in den Arbeitsbereichen. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz sollte nicht dazu führen, dass Beschäftigte während der Übungen für laufende Aufgaben abgerufen werden.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel nach zwei Jahren eine Fortbildung vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen Ausbildungsdaten für Ihre Planung und berücksichtigen Sie die vollständige Teilnahme am nächsten Lehrgang. Frühzeitig angefragte Termine lassen sich mit den zuständigen Arbeitsbereichen abstimmen.
Der eigene Veranstaltungsort verändert den regulären Unterrichtsumfang nicht. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen zum Unterricht hinzu. Stimmen Sie die vollständigen Veranstaltungszeiten mit der Ausbildungsstelle ab, bevor Sie die Gruppe dafür einteilen.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Die Beschäftigten brauchen verständliche Informationen zu diesen Ansprechpersonen und zur örtlichen Notfallorganisation. Bewahren Sie die erworbenen Nachweise außerdem so auf, dass der Qualifizierungsstand bei der weiteren Schulungsplanung nachvollzogen werden kann.
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