Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 46509 Xanten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

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12,2 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

Xantener Unternehmen organisieren geeignete Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung nach den anerkannten Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Öffentliche Lehrgänge können eine eigene Inhouse-Gruppe ergänzen. Nach dem tatsächlichen Besuch werden die Abschlüsse personenbezogen fortgeführt, damit ausgefallene oder neue Bedarfe weiter erkennbar bleiben.
Die Suche nach einem Ersthelferkurs für den Xantener Betrieb kann sich an einzelne Beschäftigte oder an eine ganze Gruppe richten. Entscheidend ist zuerst, ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung gebraucht wird. Geben Sie dies bei jeder Anfrage an.
Bei einem öffentlichen Termin richten Sie Ihre Planung nach dem angebotenen Unterrichtsort. Für Inhouse-Unterricht ist es umgekehrt: Sie schlagen einen Standort mit geeignetem Raum vor, dessen Bedingungen die Ausbildungsstelle prüft. Die Gruppengröße und das gewünschte Datum gehören dazu.
Vor der verbindlichen Buchung sollte die mögliche Abrechnung der Kursgebühr mit dem Unfallversicherungsträger geklärt sein. Dessen Vorgaben gelten nur für berechtigte betriebliche Teilnahmen. Lassen Sie zusätzliche Kosten ausdrücklich benennen.
Die ursprüngliche Liste beschreibt, wer teilnehmen sollte. Ergänzen Sie nach der Veranstaltung die tatsächlich absolvierten Lehrgänge bei den jeweiligen Personen. Wenn jemand ausfällt, bleibt ein weiterer Besuch zu organisieren. Geeignete öffentliche Plätze können dabei helfen. Die Übersicht verbindet unterschiedliche Termine, ohne jeden künftigen Bedarf an dieselbe vollständige Inhouse-Gruppe zu binden.
| Information | Aufgabe |
|---|---|
| Benennung | Ersthelfende für die Rolle zuordnen |
| Erreichbarkeit | Angaben der Belegschaft bekannt machen |
| Veränderungen | Standortinformation aktuell halten |
Die Bedingungen werden mit der Schule vereinbart.
Gemeinsam Übungen bearbeiten.
Geeignete Betriebsräume nutzen.
Eine Veranstaltung abstimmen.
Teilen Sie der Schule Einrichtung und nutzbare freie Fläche für die Personenzahl mit. Eine Reservierung beschreibt noch nicht, wie praktische Aufgaben dort durchgeführt werden können. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Bedingungen vor der Zusage.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei der Gebührenklärung sollte der Betrieb die Zuständigkeit für die vorgesehenen Personen benennen können. Der Unfallversicherungsträger legt seine Übernahmebedingungen fest; die ermächtigte Schule nutzt bei berechtigten regulären Gebühren das direkte Verfahren. Für zusätzliche Auftragspositionen bleibt eine eigene Entscheidung über deren Kosten erforderlich.
Bedingungen und nötige Angaben erfragen.
Weiteren Umfang mit Kosten prüfen.
Die betriebliche Aufgabe allein bestimmt nicht den nächsten Lehrgang. Prüfen Sie anerkannte vorhandene Qualifikationen und klären Sie den geeigneten Anschluss. Eine Fortbildung setzt entsprechende Vorbereitung voraus. Ausbildung und Fortbildung haben zwar dieselbe reguläre Unterrichtszahl, sind dadurch aber nicht austauschbar. Die Anfrage benennt deshalb den tatsächlichen Bedarf vor der Terminauswahl.
In der Regel alle zwei Jahre. Für den regulären betrieblichen Fortbildungslehrgang sind neun Einheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Das ergibt 405 Minuten Unterricht; die geplanten Pausen ergänzen den Aufenthalt.
Organisieren Sie die Übernahme gewöhnlicher Tätigkeiten vorab. Für praktische Aufgaben brauchen die Beschäftigten eigene Versuche und Rückfragen. Diese lassen sich nicht verlässlich einplanen, wenn sie fortlaufend aus dem Kurs zu alltäglicher Arbeit gerufen werden.
Der Betrieb beschreibt zuerst das zusätzliche Ziel und liest die angebotene Leistung der Schule dazu. Über diesen konkreten Umfang wird anschließend ausdrücklich entschieden. Ein allgemeiner Wunsch ist nicht allein mit der Zusage des regulären Lehrgangs schon vereinbart.