Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64823 Groß-Umstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

Für Ihren Betrieb werden geeignete Beschäftigte und deren tatsächlicher Qualifikationsbedarf bestimmt. Daraus ergibt sich die Anfrage nach Ausbildung oder Fortbildung bei einer ermächtigten Schule. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung kann für eine Gruppe passen; öffentliche Lehrgänge kommen für einzelne Teilnahmen nach den angebotenen Bedingungen in Betracht.
Die Organisation einer Ersthelfer-Schulung endet nicht mit dem reservierten Termin. Vereinbaren Sie im Groß-Umstädter Betrieb, wer nach dem Lehrgang die Bescheinigungen entgegennimmt und die interne Übersicht über qualifizierte Beschäftigte aktualisiert. So bleibt nachvollziehbar, wer tatsächlich teilgenommen hat.
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, wie die Nachweise ausgegeben werden und an wen Rückfragen gehen sollen. Das gilt sowohl für einen geeigneten öffentlichen Lehrgang als auch für individuell vereinbarten Inhouse-Unterricht. Die Nachbereitung lässt sich damit vorbereiten, ohne am Kurstag zusätzliche Aufgaben an die Teilnehmenden weiterzugeben.
Für eine Inhouse-Gruppe muss der vorgesehene Unterrichtsort praktisches Lernen ermöglichen. Besprechen Sie mit der Schule, welche Flächen und Einrichtung benötigt werden. Das hilft auch bei der Entscheidung, ob der vorgeschlagene Raum für die tatsächliche Personenzahl passt. Die Übungen werden angeleitet durchgeführt; die Beschäftigten brauchen dafür die vollständige Teilnahmezeit. Vereinbaren Sie die nutzbaren Räume und den Zugang so, dass der bestätigte Lehrgang entsprechend vorbereitet beginnen kann.
Der tatsächliche Qualifikationsstand bildet die Grundlage.
Bereits anerkannte Ausbildungen und Nachweise berücksichtigen.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule wählen.
Die Ersthelferaufgabe zuordnen und Ansprechpartner bekannt machen.
Die Ersthelferfunktion verlangt keine bestimmte Berufsbezeichnung. Nach den DGUV-Informationen kommt grundsätzlich eine geeignete Person in Betracht; auch persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen spielen dabei eine Rolle. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl die tatsächliche Aufgabe im Betrieb und die Bereitschaft der Beschäftigten. Die passende anerkannte Qualifikation wird geprüft beziehungsweise organisiert. Ein Kurs allein nimmt dem Arbeitgeber damit die Entscheidung über den geeigneten Einsatz seiner Ersthelfenden nicht ab.

Wer bereits als Ersthelfer tätig war, kann Fragen aus dieser Erfahrung in die Fortbildung mitbringen. Auch Unsicherheiten bei selten geübten Themen sind ein sinnvoller Lernanlass. Die Lehrkraft kann die Fragen fachlich einordnen und geeignete praktische Aufgaben dazu im vorgesehenen Unterricht behandeln.
| Vorhaben | Passende Frage |
|---|---|
| Personen | Wie viele Beschäftigte sollen tatsächlich teilnehmen? |
| Lernbedarf | Welche Ausbildung oder Fortbildung wird benötigt? |
| Ort und Zeit | Welche Durchführung kann gemeinsam verbindlich vereinbart werden? |
Die zuständige BG oder Unfallkasse gibt vor, wie berechtigte betriebliche Teilnahmen abgerechnet werden. Bereiten Sie die benötigten Angaben für die ermächtigte Schule vor. Vom Träger übernommene Lehrgangsgebühren unterscheiden sich von betrieblichen Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten; zusätzlich bestellte Leistungen erhalten ihre eigenen Vereinbarungen.
Voraussetzungen und Unterlagen beim zuständigen Träger klären.
Regulären Lehrgang und ausdrückliche Zusatzwünsche nachvollziehbar festhalten.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für die weitere Kurswahl sind die tatsächlichen bisherigen Schulungen wichtig. Halten Sie die Angaben im Betrieb nachvollziehbar fest, damit für die jeweilige Person eine geeignete Fortbildung geplant werden kann.
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Schule nennt die Veranstaltung mit ihrem tatsächlichen Zeitplan; Pausen gehören zusätzlich dazu. Bei der betrieblichen Planung werden diese vollständigen Zeiten berücksichtigt, damit die Beschäftigten alle Erklärungen und Übungen mitmachen können.
Nach den DGUV-Informationen kann insbesondere in kleineren Betrieben auch der Unternehmer selbst Ersthelfer sein. Dafür müssen die persönliche Eignung und die passende Qualifikation vorliegen. Die organisatorischen Anforderungen des konkreten Betriebs werden dennoch berücksichtigt, einschließlich der erforderlichen Anwesenheit geeigneter Ersthelfender.
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