Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65439 Flörsheim am Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,3 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

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Flörsheim am Main · Hessen
Eine betriebliche Schulung wird nach dem Qualifikationsbedarf der vorgesehenen Personen ausgewählt. Für ein Unternehmen in Flörsheim am Main können geeignete öffentliche Lehrgänge oder ein eigener Inhouse-Termin in Betracht kommen. Mit der ermächtigten Schule werden Unterricht, praktische Bedingungen und das Verfahren für berechtigte Gebührenabrechnungen abgestimmt.

Beim Vergleich zweier Angebote für den Flörsheimer Betrieb sollte klar sein, was jeweils beauftragt wird. Handelt es sich um denselben Lehrgang und dieselbe Unterrichtsform? Welche zusätzlich vereinbarten Leistungen sind enthalten? Lassen Sie unklare Positionen vor der Zusage erläutern, statt allein die Endbeträge zu vergleichen.
Eine direkte Gebührenabrechnung ist an berechtigte Teilnahme und die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers gebunden. Fragen Sie deshalb auch nach der vorgesehenen Abwicklung. Für einen individuell vereinbarten Inhouse-Termin sollten Veranstaltungsort und organisatorischer Leistungsumfang im Auftrag eindeutig benannt sein.
Vor einer Kursbestellung lohnt der Blick auf die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Person. Bestimmte anerkannte rettungsdienstliche oder gesundheitliche Ausbildungen können unter den DGUV-Voraussetzungen berücksichtigt werden. Lassen Sie diese Einordnung anhand der konkreten Qualifikation klären, damit die weitere betriebliche Schulung fachlich dazu passt.
Eine Fortbildung baut auf dem bisherigen Lernen auf. Für Teilnehmende kann sie Gelegenheit sein, bislang selten angewendete Aufgaben wieder unter Anleitung zu versuchen und Unsicherheiten anzusprechen. Erfahrungen aus dem Arbeitsbereich lassen sich als Fragen an die Lehrkraft herantragen. Die Schule gestaltet den geeigneten betrieblichen Lehrgang nach den vorgesehenen Inhalten. Für die Organisation braucht die Gruppe die vollständige Lernzeit, damit Erklärungen und praktische Aufgaben gemeinsam bearbeitet werden können.
Die konkrete Durchführung wird mit der Schule vereinbart.
Flächen und Einrichtung für die Übungen abstimmen.
Vollständige Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten ermöglichen.
Ansprechperson und Zugang am Standort organisieren.
Der Arbeitgeber bestimmt, wer im Betrieb als Ersthelferin oder Ersthelfer eingesetzt wird. Eine feste Form für die Bestellung ist nach den DGUV-Informationen nicht vorgeschrieben; eine schriftliche Benennung wird empfohlen. Neben der geeigneten Qualifikation gehört eine verständliche interne Organisation dazu. Halten Sie fest, welche Personen diese Funktion übernehmen, und machen Sie die Ansprechpartner im Betrieb bekannt. Bei späteren personellen Veränderungen kann diese Zuordnung entsprechend aktualisiert werden.
| Angabe | Bedeutung für Ihre Wahl |
|---|---|
| Grundqualifikation | Vorhandene anerkannte Nachweise berücksichtigen |
| Fortbildung | Passenden Lehrgang für die bereits qualifizierte Person wählen |
| Eigene Gruppe | Teilnehmerzahl und Unterrichtsbedingungen mit der Schule besprechen |
Die reguläre Gebührenübernahme betrifft berechtigte betriebliche Teilnahmen nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Wünscht der Arbeitgeber Abweichungen, können tatsächliche Mehrkosten einen zusätzlichen Vertrag erfordern. Besprechen Sie etwaige besondere Leistungen deshalb vor der Zusage mit der Schule und halten Sie Umfang sowie Kosten nachvollziehbar fest.
Berechtigung und Vorgaben des zuständigen Trägers berücksichtigen.
Ausdrücklich gewünschte Abweichungen gesondert vereinbaren.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Der Betrieb kann anhand der absolvierten Lehrgänge den weiteren Schulungsbedarf planen. Nutzen Sie die tatsächlichen Qualifikationsangaben, wenn Sie eine passende Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle anfragen.
Die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Reine Onlinekurse erfüllen diese Anforderungen nicht. Praktische Handlungskompetenz wird im Lehrgang unter Anleitung erarbeitet; digitale Informationen können das spätere Nachlesen unterstützen, übernehmen aber diese praktische Schulung nicht.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Freistellung werden zusätzlich die tatsächlichen Pausen und gegebenenfalls Wege berücksichtigt. Lassen Sie die Veranstaltungszeiten bestätigen, damit alle vorgesehenen Personen den gesamten Unterricht besuchen und bei den praktischen Aufgaben mitarbeiten können.
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