Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35260 Stadtallendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,1 km vom Suchpunkt

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19,9 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfende kommen geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen bei ermächtigten Stellen in Betracht. Vor der Anfrage werden vorhandene Qualifikationen und der betriebliche Bedarf zusammengeführt. Einzelne Personen können einen öffentlichen Lehrgang besuchen; für eine eigene Inhouse-Gruppe wird die Durchführung mit der Schule individuell besprochen.
Wenn ein Betrieb in Schichten arbeitet, reicht ein für die meisten passender Wochentag als Planung noch nicht. Prüfen Sie für die vorgesehenen Ersthelfer in Stadtallendorf, ob Unterricht und vorherige beziehungsweise folgende Dienste miteinander vereinbar sind. Die vollständige, aufmerksame Teilnahme sollte im Dienstplan berücksichtigt werden.
Geben Sie der Ausbildungsstelle erst die intern abgestimmten Terminmöglichkeiten weiter. Bei einer Gruppe kann Inhouse-Unterricht individuell vereinbart werden; einzelne Beschäftigte können einen geeigneten öffentlichen Lehrgang besuchen. Benennen Sie bei jeder Anfrage klar, ob Ausbildung oder Fortbildung erforderlich ist.
Die Voraussetzungen werden vorab mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Die Eignung der vorgesehenen Räume gemeinsam klären.
Die Gruppe für den gesamten bestätigten Ablauf freistellen.
Zugang und Vorbereitung vor Ort koordinieren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigten Teilnahmen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse ab. Der reguläre Gebührenumfang umfasst die vorgesehenen Unterrichtsleistungen und Teilnehmerunterlagen. Wenn der Betrieb besondere Abweichungen wünscht, werden ein zusätzlicher Auftrag und dadurch entstehende Mehrkosten gesondert mit der Schule besprochen.
Zuständigen Träger und Berechtigung prüfen.
Gewünschten Lehrgang und gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen festhalten.

Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Wenn mehrere Beschäftigte zu unterschiedlichen Zeiten geschult wurden, helfen die tatsächlich dokumentierten Teilnahmen bei der weiteren Planung. So kann für die jeweilige Person eine geeignete nächste Veranstaltung rechtzeitig angefragt werden.
Nicht jede neu zu benennende Person beginnt ohne anerkannte Vorkenntnisse. Nach den DGUV-Informationen können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere geeignete Ausbildungen berücksichtigt werden. Ebenso kann ein Führerscheinkurs als betriebliche Grundqualifikation dienen, wenn er bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde und nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Lassen Sie die tatsächlich vorliegenden Nachweise einordnen. Daraus ergibt sich, ob eine Ausbildung, eine passende Fortbildung oder eine andere Klärung nötig ist.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Bei der Auswahl bleibt trotzdem entscheidend, ob eine geeignete Grundqualifikation erworben oder eine bestehende Qualifikation weiterentwickelt werden soll. Teilen Sie diesen Bedarf der Schule mit. Für die bestätigte Veranstaltung erhalten die Beschäftigten die vollständigen Zeiten samt Pausen. Bei einer eigenen Gruppe wird dieser Ablauf auch für die Raumbelegung verwendet, damit der Unterricht vollständig durchgeführt werden kann.
| Vorhaben | Klärung |
|---|---|
| Schulungsbedarf | Vorliegende Qualifikation und geeigneten Lehrgang abgleichen |
| Teilnahme | Die tatsächlich abgeschlossene Schulung dokumentieren |
| Organisation | Die Benennung und interne Erreichbarkeit im Betrieb klären |

Die reguläre Teilnehmerzahl liegt nach den DGUV-Informationen bei zehn bis fünfzehn Personen. Mit einem Ausbildungshelfer kann die Gruppe bis höchstens zwanzig geöffnet werden. Besprechen Sie die geplante Anzahl mit der Schule, die die konkrete Betreuung der Übungen organisiert.
Informieren Sie die Ausbildungsstelle nach den vereinbarten Bedingungen. Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren für tatsächliche Teilnahmen. Für eine Absage können daneben die eigenen Vertragsbedingungen der Schule gelten; diese werden bei der Bestellung geprüft, damit der Betrieb seine Verpflichtungen kennt.
Für die Funktion ist keine einzelne Berufsbezeichnung vorgegeben. Geeignetheit hängt von der Person und ihren Voraussetzungen ab; eine passende anerkannte Qualifikation gehört dazu. Der Arbeitgeber wählt die Ersthelfenden für seinen Betrieb aus und organisiert, wer die Aufgabe übernimmt.
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