Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33775 Versmold sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

Versmolder Betriebe können für ihre Beschäftigten geeignete Ersthelfer-Lehrgänge bei ermächtigten Ausbildungsstellen anfragen. Dabei wird festgelegt, welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird und ob öffentliche Teilnahmeplätze oder eine eigene Gruppe passen. Die tatsächlichen Kursbedingungen werden vor der verbindlichen internen Planung mit der Schule vereinbart.
Wenn Beschäftigte für einen Lehrgang aus laufenden Arbeitsabläufen herausgenommen werden, braucht der Versmolder Betrieb eine Vertretungsplanung. Entscheiden Sie vor der Anmeldung, welche Aufgaben weiterlaufen müssen und wer sie übernimmt. Die Teilnehmenden sollten während des Unterrichts nicht regelmäßig an ihren Arbeitsplatz zurückgerufen werden.
Eine gesamte Abteilung auf einmal zu schulen, ist nicht immer die intern passende Lösung. Besprechen Sie die geplante Gruppe mit der Ausbildungsstelle. Für geeignete öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarten Inhouse-Unterricht gelten anschließend die jeweils konkret bestätigten Termine; die vollständige Teilnahme bleibt die gemeinsame Planungsgrundlage.
Bei einer Schulung im Unternehmen wird der Raum für Unterricht und Übungen genutzt. Stellen Sie mit der Schule fest, wie Flächen und Einrichtung dafür vorbereitet sein sollen. Eine zuständige Person am Veranstaltungsort kann den vereinbarten Zugang und die Vorbereitung koordinieren, bevor die Gruppe beginnt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die ermächtigte Schule die Lehrgangsgebühren direkt mit der zuständigen BG oder Unfallkasse abrechnen. Erfragen Sie deren Verfahren und die erforderlichen Arbeitgeberangaben. Zusätzliche Wünsche werden mit der Schule als eigener Auftrag und mit ihren jeweiligen Kostenbedingungen besprochen.
Den Träger und dessen Vorgaben zur Gebührenübernahme klären.
Die benötigten Angaben für die tatsächlich geschulten Personen bereitstellen.
Wenn Beschäftigte eine Schulung in einer Fremdsprache benötigen, wird dies ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle besprochen. Nach den DGUV-Vorgaben erfolgt ein solcher Lehrgang anhand des genehmigten Leitfadens in einer Sprache; ein mehrsprachiger Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Fragen Sie nach der tatsächlich möglichen Durchführung und gegebenenfalls zusätzlich zu vereinbarenden Kosten. So kann die Kurswahl den sprachlichen Voraussetzungen der Personen entsprechen.
Die Schule benötigt den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens.
Gewünschte Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Die vorgesehene Gruppe und vorhandene Qualifikationen beschreiben.
Räume für eine mögliche Inhouse-Durchführung abstimmen.
Eine Fortbildung bietet Gelegenheit, bereits erworbene Erste-Hilfe-Kenntnisse praktisch wieder anzuwenden. Die Lehrkraft kann Erfahrungen der Teilnehmenden und Besonderheiten des Arbeitsbereichs im Unterricht berücksichtigen. Nennen Sie deshalb beim Anfragen, ob eine Fortbildung gewünscht ist und welche bisherigen Schulungen die Personen mitbringen. Die ermächtigte Schule ordnet die passende Veranstaltung ein. Für neu zu qualifizierende Beschäftigte wird deren tatsächliche Vorbildung geprüft, statt einen Lehrgang allein nach einem freien Datum auszuwählen.
| Situation | Darauf achten |
|---|---|
| Teilnahme | Den absolvierten Lehrgang nachvollziehbar dokumentieren |
| Benennung | Die betriebliche Funktion durch den Arbeitgeber zuordnen |
| Weiterbildung | Regelmäßige Fortbildung im Blick behalten |
Reine Onlinekurse erfüllen die Anforderungen an die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung nicht. Die Lehrgänge finden in Präsenz statt und vermitteln praktische Handlungskompetenz. Digitale Informationen können beim Nachlesen helfen; der geeignete praktische Unterricht wird dadurch nicht ersetzt.
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten bei der Organisation der Ersten Hilfe. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unterstützen. Wenn konkrete Fragen zu den Anforderungen im eigenen Unternehmen offen sind, können Sie den zuständigen Präventionsdienst Ihres Unfallversicherungsträgers hinzuziehen.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Freistellung zählen die bestätigten Veranstaltungszeiten einschließlich der Pausen. Berücksichtigen Sie zusätzlich die Wege bei öffentlichen Kursen, damit die vorgesehene Person alle Unterrichtsteile besuchen kann.