Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15837 Baruth/Mark sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,5 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

Für Baruther Unternehmen werden geeignete Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen der Beschäftigten gewählt. Offene Lehrgänge oder ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Kurse können dafür genutzt werden. Die reguläre Schulung soll praktisches Können ermöglichen. Der Kursnachweis wird anschließend in die betriebliche Qualifikationsplanung eingeordnet und durch klare interne Hilfewege ergänzt.
Eine betriebliche Kursbuchung aus Baruth kann von einer Person zentral vorbereitet werden. Halten Sie fest, wer den Kontakt zur Schule führt und wer Angaben zur Teilnehmergruppe liefert. So lassen sich Rückfragen zu Ausbildungsstand, Termin und Arbeitgeberunterlagen gebündelt klären.
Für einen Inhouse-Tag wird der tatsächlich gewünschte Raum am Betriebsstandort beschrieben. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge besuchen. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Lassen Sie zusätzliche Leistungen und mögliche gesonderte Kosten vor der Zusage im Angebot erläutern.
Für den geplanten Lehrgang gelten die Abrechnungsbedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers. Gehen Sie diese mit der ermächtigten Ausbildungsstelle durch, bevor Sie eine bestimmte Übernahme der Kosten voraussetzen.
Berechtigten Personenkreis und notwendige Angaben beim Träger einordnen.
Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle reguläre Gebühren und zusätzlich vereinbarte Leistungen unterscheiden.

Eine neue betriebliche Aufgabe allein bedeutet nicht automatisch, dass eine neue Grundausbildung erforderlich ist.
Dazu werden konkrete Unterrichtsbedingungen abgestimmt.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Platz für die praktischen Aufgaben besprechen.
Die Beschäftigten für den Unterricht verfügbar halten.
Die betriebliche Ausbildung behandelt unter anderem eigenes Schutzverhalten, Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Praktische Aufgaben werden im Zusammenhang von Notfallsituationen geübt. Diese allgemeinen Lernziele helfen, eine Kursbeschreibung zu verstehen; sie sind kein exklusives Angebot einer bestimmten Schule. Bei einer eigenen Veranstaltung können betriebliche Fragen zur Abstimmung beitragen. Der vereinbarte Lehrgang bleibt dabei eine Qualifizierung nach seinem vorgesehenen Rahmen und wird durch einen individuellen Wunsch nicht automatisch zu einem anderen Training.
Grundlage
Tatsächliche Voraussetzungen der Personen
Grundlage
Vereinbarter Rahmen mit geeigneten Bedingungen
Grundlage
Trägervorgaben und vereinbarter Umfang
Die ausgestellten Bescheinigungen machen nachvollziehbar, welche Personen welchen Lehrgang besucht haben. Führen Sie diese Informationen mit der betrieblichen Schulungsplanung zusammen. Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die Auswahl geeigneter Personen und die Organisation ihrer Aufgabe bleiben daneben im Unternehmen zu regeln. Ein Nachweis ersetzt daher weder bekannte Hilfewege noch klare Zuständigkeiten. Beides kann mit einer übersichtlichen Qualifikationsplanung verbunden werden, ohne die unterschiedlichen Aufgaben zu vermischen.
Beide umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Trotz der gleichen Zeitangabe handelt es sich um unterschiedliche Lehrgangsarten. Für die Kurszuordnung zählt, welcher Bedarf aus dem Qualifikationsstand der jeweiligen Person folgt und welche Voraussetzungen bereits vorhanden sind.
Nach dem DGUV-Rahmen werden die Kurse als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Praktische Handlungen müssen im Unterricht geübt werden können. Ein reines Onlineangebot oder das Lesen zugesandter Unterlagen ist daher nicht mit dieser vorgesehenen regulären Qualifizierung gleichzusetzen.
Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen und die Nachweise der betreffenden Person. Eine erstmalige betriebliche Benennung verlangt nicht automatisch nochmals eine Grundausbildung. Die geeignete vorhandene Qualifikation fließt in die Entscheidung über den tatsächlich benötigten Lehrgang ein.
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