Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55481 Kirchberg (Hunsrück) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,0 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

Für Kirchberger Unternehmen werden passende Ausbildung und Fortbildung nach dem Bedarf der Beschäftigten ausgewählt. Eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung kann die gemeinsame Qualifizierung unterstützen. Im regulären Unterricht werden praktische Fähigkeiten vermittelt beziehungsweise aufgefrischt. Die organisatorischen Zuständigkeiten im Unternehmen bestehen neben der dokumentierten Kursqualifikation weiterhin.
Wenn ein Kirchberger Team am Betriebsstandort geschult wird, sollte der Unterrichtstag intern von laufenden Aufgaben entlastet sein. Klären Sie die Vertretung für Anrufe und dringende Rückfragen. Die Beschäftigten können sich dann auf den bestätigten Lehrgang konzentrieren.
Mit der Schule werden Raum, Gruppengröße und Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besprochen. Erforderliche Arbeitgeberunterlagen und zusätzliche Leistungen gehören vor der Zusage in den vereinbarten Auftrag. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge angefragt werden.
Eine neu vorgesehene Ersthelferperson kann bereits über eine geeignete anerkannte Qualifikation verfügen. Sichten Sie daher ihre Nachweise, bevor Sie einen Lehrgang festlegen. Die neue betriebliche Aufgabe allein bedeutet nicht, dass nochmals eine Grundausbildung erforderlich ist. Für bereits qualifizierte Ersthelfer ist die regelmäßige Auffrischung wichtig, in der Regel alle zwei Jahre. Die passende Zuordnung entsteht aus den tatsächlichen Voraussetzungen der Person; eine gemeinsame Gruppenbuchung sollte diese Einordnung berücksichtigen.
Ein Inhouse-Wunsch braucht passende Bedingungen.
Geeigneten Platz für die Übungen abstimmen.
Vollständige Teilnahme der Beschäftigten ermöglichen.
Durchführung und Leistungsumfang ausdrücklich festlegen.
Eine Fortbildung greift bereits erworbene Kompetenzen auf und trainiert erneut die Bewältigung von Notfallsituationen. Für ergänzende Themen wird der Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise des Unternehmens berücksichtigt. Benennen Sie bei der Anfrage konkrete betriebliche Fragen, ohne daraus eine beliebige Zusatzqualifikation abzuleiten. Die obligatorischen Inhalte bleiben Teil des regulären Lehrgangs. Die Abstimmung kann damit helfen, Bekanntes und neue Lernfragen sinnvoll im vorgesehenen Unterrichtsrahmen zu verbinden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein Inhouse-Auftrag begründet keine pauschale Übernahme jedes zusätzlichen Aufwands.
Personenkreis und vorgesehenes Verfahren beim Träger einordnen.
Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle reguläre Gebühren und zusätzliche Vereinbarungen unterscheiden.

Neue Bescheinigungen helfen bei der Übersicht über absolvierte Lehrgänge und weitere Schulungen.
Zweck
Passende Lehrgangsart wählen
Zweck
Durchführung im Betrieb abstimmen
Zweck
Mögliche Gebührenübernahme einordnen
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche zeitliche Länge macht die Lehrgangsarten nicht austauschbar. Maßgeblich ist, welche Qualifikation beziehungsweise Auffrischung die jeweilige Person mit ihren vorhandenen Voraussetzungen tatsächlich benötigt.
Die DGUV sieht für diese betrieblichen Kurse Präsenzveranstaltungen vor. Ziel ist Handlungskompetenz, die im Kurs praktisch geübt werden muss. Ein reines Onlineangebot oder zugesandte Unterlagen sind deshalb nicht mit der vorgesehenen regulären Qualifizierung gleichzusetzen.
Der Betrieb organisiert seine Hilfewege und Zuständigkeiten selbst. Eine Bescheinigung belegt die absolvierte Schulung, legt diese Abläufe aber nicht automatisch fest. Verbinden Sie die Qualifikationsplanung deshalb mit verständlichen betrieblichen Informationen zum Ersthelfereinsatz.
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