Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95131 Schwarzenbach a.Wald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,6 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

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21,8 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfer aus Schwarzenbach am Wald werden passende Ausbildung und Fortbildung nach den persönlichen Voraussetzungen geplant. Inhouse kann als vereinbarte gemeinsame Durchführung infrage kommen. Der Lehrgang bleibt eine praktische Qualifizierung; die mögliche Übernahme berechtigter Gebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ein Betrieb aus Schwarzenbach am Wald kann einen gemeinsamen Inhouse-Tag anfragen, wenn die Gruppe am eigenen Standort lernen soll. Beschreiben Sie den Raum und nennen Sie eine Kontaktperson vor Ort. So lassen sich praktische Vorbereitung und Zugang mit der Schule abstimmen, bevor die Beschäftigten eingeladen werden.
Welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, ergibt sich aus dem Stand der Teilnehmenden. Eine mögliche direkte Gebührenabrechnung setzt berechtigte betriebliche Teilnahme voraus. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberangaben; zusätzliche Leistungen und Kosten werden vor der Zusage geklärt.
Die mögliche Gebührenübernahme bezieht sich auf berechtigte betriebliche Lehrgänge unter den Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sind gesondert zu prüfen. Für die Kostenplanung eines Schwarzenbacher Betriebs ist daher wichtig, dass die gewünschten Bestandteile des Angebots erkennbar bleiben. Auch Arbeitsentgelt und Fahrtkosten sind von regulären Lehrgangsgebühren zu unterscheiden; sie liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber.
Eine konkrete Beschreibung erleichtert die Abstimmung.
Vorhandene geeignete Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend benennen.
Gewünschte Durchführung und weitere Leistungen klären.
Klären Sie die erforderlichen Angaben und Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren vor der Anmeldung mit Blick auf den eigenen Unfallversicherungsträger.
Das Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Zusätzliche Vereinbarungen im Angebot getrennt betrachten.
| Thema | Entscheidende Grundlage |
|---|---|
| Schulungsbedarf | Voraussetzungen der Personen |
| Durchführung | Konkrete Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle |
| Gebührenübernahme | Vorgaben des zuständigen Trägers |
Eine gemeinsame Gruppe kann unterschiedliche Schulungsstände mitbringen. Prüfen Sie deshalb die vorhandenen geeigneten Ausbildungen oder anerkannten Vorqualifikationen, bevor die einzelnen Personen einem Lehrgang zugeordnet werden. Die erstmalige Ersthelferaufgabe verlangt nicht für sich allein eine erneute Grundausbildung. Eine Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Diese Einordnung gehört zur Vorbereitung, auch wenn alle am selben Standort arbeiten.
Der Unterricht benötigt die aktive Beteiligung der Beschäftigten. Auch am eigenen Betriebsstandort ersetzt bloße Anwesenheit keine Mitarbeit bei den Übungen.
Der reguläre Lehrgang findet in Präsenz statt und beinhaltet praktische Übungen. Ein reines Onlineangebot ersetzt diesen Ausbildungsrahmen nicht. Die Beschäftigten sollen die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten können, auch bei einer gemeinsamen Inhouse-Veranstaltung.
Die reguläre betriebliche Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Pausen kommen zur Unterrichtszeit hinzu. Planen Sie den Lehrgang nach der vollständigen vereinbarten Dauer; Inhouse bedeutet keine Kürzung des vorgesehenen Unterrichts.
Die internen Zuständigkeiten und Abläufe der Ersten Hilfe gehören zur eigenen betrieblichen Organisation. Beschäftigte brauchen diese Informationen für ihren Arbeitsplatz. Die allgemeinen Kenntnisse aus dem Lehrgang ersetzen diese standortbezogene Einbindung nicht.
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