Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14822 Brück sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

26,4 km vom Suchpunkt

Für Brücker Betriebe werden geeignete Lehrgänge nach dem Qualifikationsbedarf der Beschäftigten gewählt. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung ist eine mögliche Unterrichtsform. Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Kurse finden in Präsenz statt, weil die vorgesehenen Handlungen praktisch geübt werden sollen. Die interne Einsatzorganisation regelt das Unternehmen ergänzend.
Wenn ein Brücker Betrieb einen offenen Lehrgang für einzelne Beschäftigte bucht, sollten die organisatorischen Angaben rechtzeitig weitergegeben werden. Kursort und Beginn müssen bei den Teilnehmenden ankommen, auch wenn die Anmeldung zentral erledigt wurde. Fragen Sie die Schule, welche Unterlagen vorab benötigt werden.
Für eine Gruppe kann alternativ ein Inhouse-Angebot eingeholt werden. Raum und Standort werden konkret abgestimmt. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Gebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Zusätzliche Leistungen und Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage bekannt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein betrieblicher Auftrag stellt keine pauschale Zusage für die Übernahme sämtlicher zusätzlicher Leistungen dar.
Personenkreis und vorgesehenes Trägerverfahren berücksichtigen.
Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle reguläre Gebühren und gesonderte Leistungen unterscheiden.
Die reguläre betriebliche Schulung verfolgt das Ziel, in Notfallsituationen handeln zu können. Dazu braucht es Übungen im Kurs und nicht nur übermitteltes Wissen. Ein reines Onlineangebot oder das Lesen zugesandter Materialien erfüllt diesen Präsenzrahmen nicht. Für eine vereinbarte Veranstaltung im Betrieb werden deshalb Bedingungen geschaffen, unter denen die Gruppe die vorgesehenen Aufgaben bearbeiten kann. Die Lernzeit sollte tatsächlich der Schulung zur Verfügung stehen und nicht nur zwischen anderen betrieblichen Terminen eingeplant sein.
Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Gruppensituation mit der Ausbildungsstelle konkret abgestimmt.
| Thema | Aufgabe |
|---|---|
| Personen | Schulungsbedarf bestimmen |
| Veranstaltung | Vollständige Teilnahme organisieren |
| Betrieb | Interne Hilfewege bekannt machen |
Zum regulären Ausbildungsrahmen gehören beispielsweise eigenes Schutzverhalten, das Absetzen eines Notrufs und praktische Arbeit mit Verbandmitteln. Auch die Betreuung betroffener Personen ist ein Lernbereich. Solche Angaben beschreiben allgemeine Ziele der betrieblichen Ausbildung, keine besondere Leistung einer einzelnen Schule. Bei der Anfrage können Sie die benötigte Lehrgangsart und offene Fragen nennen. Die Beschreibung hilft, den Ausbildungscharakter des Angebots zu verstehen, statt den Kurs nur nach dem später ausgestellten Dokument zu bewerten.
Die passende Zuordnung steht vor der konkreten Buchung.
Vorliegende anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Benötigten Einstieg passend wählen.
Vorhandene Fähigkeiten regelmäßig auffrischen.
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Diese Zeitspanne gehört zur betrieblichen Qualifizierungsplanung. Sie ist nicht mit einem allgemeinen Ablaufdatum einer für den Führerschein geeigneten Bescheinigung gleichzusetzen.
Eine neue Funktion allein begründet das nicht. Vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Prüfen Sie die Voraussetzungen der Person und die vorhandenen Nachweise; danach lässt sich die tatsächlich benötigte Schulung passend einordnen und anmelden.
Beide Lehrgangsarten umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche zeitliche Länge macht sie jedoch nicht beliebig austauschbar. Der tatsächliche Qualifikationsstand der Person bleibt die Grundlage für die Entscheidung, welcher Lehrgang gebraucht wird.