Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55494 Rheinböllen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Rheinböllen · Rheinland-Pfalz
Für eine Rheinböllener Firma müssen passende Lehrgangsart und Durchführung zusammenpassen. Ein Inhouse-Termin kann für eine gemeinsame Gruppe vereinbart werden, benötigt aber geeignete Bedingungen für praktische Übungen. Gebührenübernahme, zusätzliche Leistungen und betriebliche Aufwendungen sind vor der Buchung getrennt zu klären.

Für ein Rheinböllener Unternehmen sollte eine Kursbestätigung auch die richtigen Beschäftigten erreichen. Wer die Buchung erledigt, gibt Unterrichtsadresse, Beginn und die Hinweise der Schule an die Teilnehmenden weiter. Damit können Anfahrt und Freistellung vom Arbeitsalltag rechtzeitig organisiert werden.
Die benötigten Arbeitgeberunterlagen werden vor dem Tag vorbereitet. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Für eine Gruppe lässt sich alternativ ein Inhouse-Angebot anfragen; Raum, Ausbildungsbedarf und zusätzliche Leistungen sind dabei konkret abzustimmen.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Gruppe | Wer braucht welchen Lehrgang? |
| Durchführung | Sind Ort und gemeinsame Teilnahme passend? |
| Abrechnung | Was wird vom Träger übernommen? |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Das Unternehmen aus Rheinböllen richtet sich nach den Bedingungen seiner BG oder Unfallkasse und stimmt die Abrechnung mit der Schule ab.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Zusätzliche Vereinbarungen ausdrücklich klären.
Eine interne Schulung soll der Gruppe konzentriertes Lernen ermöglichen. Prüfen Sie gemeinsam mit der Ausbildungsstelle, ob der vorgesehene Raum auch für praktische Aufgaben geeignet ist. Für den Rheinböllener Betrieb kommt die Freistellung der Personen hinzu: Ständige Rückrufe in den Arbeitsalltag erschweren die vollständige Teilnahme. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz ist daher nur dann hilfreich, wenn sie nicht zu dauernden Unterbrechungen führt. Betriebliche Beispiele können den regulären Unterricht ergänzen.
Die passende Vorbereitung betrifft Personen und Durchführung.
Vorhandene anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung unterscheiden.
Die Eignung für praktische Übungen abstimmen.
Fragen aus dem Arbeitsalltag dürfen die regulären Ausbildungsinhalte anschaulich ergänzen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Voraussetzungen des Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Weitere Aufwendungen sind davon zu unterscheiden. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber etwa Arbeitsentgelt und Fahrten. Für tatsächlich zusätzliche vereinbarte Leistungen gelten gesonderte Bedingungen. Ein Angebot sollte deshalb erkennen lassen, welcher Umfang gemeint ist. Die Durchführung im Betrieb begründet weder eine umfassende Kostenfreiheit noch automatisch eine beliebige zusätzliche Gebühr.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Anerkannte Vorqualifikationen sind bei der Einordnung des Bedarfs zu berücksichtigen. Ein Wechsel der betrieblichen Aufgabe ist allein kein automatischer Grund, eine geeignete Grundausbildung erneut zu beginnen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Bei einem Inhouse-Kurs ist derselbe reguläre Umfang zu berücksichtigen; eine kurze interne Besprechung ist damit nicht gleichzusetzen.
Der reguläre betriebliche Ersthelferkurs verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein eigenständig absolviertes Onlineangebot ersetzt sie nicht. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Handlungen im geeigneten Lehrgang tatsächlich geübt werden können, statt Wissen nur digital aufzunehmen.
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