Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03185 Peitz/Picnjo sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

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Peitz/Picnjo · Brandenburg
Eine betriebliche Schulung für Beschäftigte aus Peitz wird nach dem persönlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf ausgewählt. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung kann nach Vereinbarung passen. Raum, Gruppe und Zeitrahmen gehören zur Vorbereitung; die möglichen Bedingungen einer Gebührenübernahme werden zusätzlich mit Blick auf den zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt.

Nach einer Schulung sollten die Teilnahmeunterlagen eines Peitzer Betriebs bei der zuständigen Person ankommen. Legen Sie bereits vor der Buchung fest, wer Bescheinigungen und organisatorische Angaben sammelt. Damit bleibt der erreichte Ausbildungsstand für die weitere Planung nachvollziehbar.
Neue Beschäftigte können eine Ausbildung benötigen, andere Personen eine Fortbildung. Offene Lehrgänge oder ein abgestimmter Inhouse-Tag sind mögliche Formen. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Die benötigten Arbeitgeberangaben und zusätzliche Kosten sollten vor der verbindlichen Anmeldung geklärt sein.
Die Ausbildung vermittelt Erste Hilfe. Die eigenen Zuständigkeiten und Alarmierungsabläufe erklärt das Unternehmen ergänzend für den jeweiligen Arbeitsplatz.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Schulung klären Betrieb und Ausbildungsstelle die Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen werden im Angebot gesondert betrachtet.
Die Voraussetzungen des eigenen Unfallversicherungsträgers prüfen.
Den gewünschten Lehrgang und etwaige Extras nachvollziehen.
Grundlage
Persönlicher Qualifikationsstand
Grundlage
Konkrete Veranstaltungsbedingungen
Grundlage
Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse
Personen und Veranstaltung werden gemeinsam betrachtet.
Die geeignete Vorbildung einbeziehen.
Ausbildung und Fortbildung unterscheiden.
Raum und Gruppe konkret beschreiben.
Neue Beschäftigte können bereits eine geeignete Erste-Hilfe-Schulung oder eine anerkannte Vorqualifikation mitbringen. Ihr Eintritt in den Betrieb verlangt deshalb nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Betrachten Sie die tatsächlichen Voraussetzungen jeder vorgesehenen Person. Für betriebliche Ersthelfer ist außerdem in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Diese unterschiedlichen Fragen sollten vor der Auswahl der Lehrgänge geklärt sein, damit die Schulung zum Bedarf passt.
Beschreiben Sie bei einer Anfrage den tatsächlichen Standort in Peitz, den vorgesehenen Raum und die Gruppengröße. Die Ausbildungsstelle stimmt mit Ihnen ab, ob die Bedingungen für Erklärungen und praktische Übungen passen. Ein beliebiger freier Raum gilt nicht allein deshalb als geeigneter Schulungsraum. Planen Sie die Beschäftigten für den vollständigen Lehrgang ein und klären Sie intern, wie sie während der Lernzeit ungestört teilnehmen können.

Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Sie sind deshalb jedoch nicht austauschbar. Entscheidend ist, welcher Lehrgang zum tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der Person passt; Pausen kommen zur Unterrichtszeit hinzu.
Der reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgang setzt Präsenz und praktische Übungen voraus. Eine reine Onlineunterweisung ersetzt diesen Rahmen nicht. Auch eine Inhouse-Gruppe benötigt die Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit während der Schulung.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren erfolgt nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sind davon zu unterscheiden. Aus einer möglichen Gebührenabrechnung folgt deshalb kein pauschales Versprechen, dass sämtliche betrieblichen Aufwendungen abgedeckt sind.
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