Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92253 Schnaittenbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,4 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

29,0 km vom Suchpunkt

31,4 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Schulung für Schnaittenbach soll zur Qualifikation der Beschäftigten passen und praktisches Lernen ermöglichen. Ein Inhouse-Lehrgang wird ausdrücklich vereinbart. Im regulären Unterricht gehören zum Beispiel Notruf und Betreuung Betroffener zu den Lernaufgaben. Daneben bleibt die betriebliche Organisation der Hilfe im Unternehmen zu regeln.
Ein Schnaittenbacher Unternehmen kann bei einer Inhouse-Anfrage den Raum früh beschreiben, wenn Teilnehmende besondere Zugangsbedürfnisse haben. Besprechen Sie mit der Schule die Erreichbarkeit und die praktische Teilnahme, ohne erst am Schulungstag organisatorische Hindernisse festzustellen. Der konkrete Unterrichtsrahmen wird gemeinsam vereinbart.
Nennen Sie Gruppengröße und Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Das Unternehmen liefert die erforderlichen Angaben. Zusätzliche Leistungen und deren Kosten sollten im Angebot vor der Zusage erläutert sein; für einzelne Beschäftigte bleiben offene Lehrgänge eine Möglichkeit.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen und das Verfahren. Der Betrieb stimmt diese Punkte mit der ermächtigten Ausbildungsstelle für den geplanten Lehrgang ab.
Den vorgesehenen Personenkreis und die benötigten Angaben einordnen.
Reguläre Lehrgangsgebühren und gesondert vereinbarte Leistungen unterscheiden.
Prüffrage
Welche Qualifikationen liegen bereits vor?
Prüffrage
Welche Unterrichtsbedingungen sind möglich?
Prüffrage
Welche Gebühren und Leistungen werden vereinbart?
Die Kursqualifikation wird durch klare interne Hilfewege und Zuständigkeiten ergänzt.
Der reguläre Ausbildungsrahmen berücksichtigt neben praktischen Maßnahmen auch das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Diese Bereiche zeigen, dass Hilfeleistung nicht nur aus einer isolierten Technik besteht. Im Unterricht werden Aufgaben im Zusammenhang von Notfallsituationen bearbeitet. Für die Kurswahl ist diese inhaltliche Orientierung hilfreicher als ein bloßer Blick auf eine Bescheinigung. Eine vereinbarte Schulung im Unternehmen bleibt dabei an den regulären Rahmen gebunden; eigene Fragen ersetzen ihn nicht.
Bereits erworbene Kenntnisse und praktische Fähigkeiten sollen betriebliche Ersthelfer regelmäßig auffrischen, in der Regel alle zwei Jahre. Nutzen Sie die vorhandenen Nachweise, um die weitere Qualifizierung zu planen. Bei der Zuordnung einer Person werden geeignete anerkannte Vorqualifikationen berücksichtigt. Eine neue Funktion allein bedeutet nicht, dass alles nochmals mit einer Grundausbildung beginnen muss. Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf. Damit lässt sich die passende Lehrgangsart auswählen, bevor über offene Termine oder einen gemeinsamen Kurs entschieden wird.
Für die Durchführung braucht es konkrete Voraussetzungen.
Die Beschäftigten für die Veranstaltung verfügbar halten.
Geeignete räumliche Bedingungen besprechen.
Ausbildung und Fortbildung nach Bedarf wählen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Trotz gleicher Dauer bleiben sie unterschiedliche Lehrgangsarten. Bei der Wahl kommt es auf den Qualifikationsstand der Person und die passende Aufgabe des jeweiligen Lehrgangs an.
Nach dem DGUV-Rahmen werden diese Kurse als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Teilnehmenden sollen konkrete Handlungen praktisch üben können. Ein reines Onlineangebot oder die Übermittlung von Unterlagen ist deshalb nicht mit der vorgesehenen Qualifizierung gleichzusetzen.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Trägers. Daraus folgt keine allgemeine Zusage für sämtliche Zusatzleistungen eines Auftrags. Klären Sie deren Umfang und Kosten gesondert vor einer verbindlichen Beauftragung.
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