Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23923 Schönberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,1 km vom Suchpunkt

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Schönberg · Mecklenburg-Vorpommern
Für Unternehmen in Schönberg in Mecklenburg richtet sich die Kurswahl nach den benötigten Qualifikationen der Beschäftigten. Passende offene Lehrgänge oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs können dafür genutzt werden. Eine reguläre betriebliche Schulung wird in Präsenz durchgeführt und gibt Gelegenheit, die vorgesehenen Handlungen praktisch zu üben.

Bei einem Schönberger Unternehmen sollten betriebliche und private Teilnahmen schon in der Anfrage erkennbar sein. Ein Führerscheinwunsch allein entscheidet nicht über eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger. Klären Sie mit der ermächtigten Schule, welche Personen für den betrieblichen Lehrgang angemeldet werden sollen.
Bei berechtigter Teilnahme kann die Kursgebühr direkt abgerechnet werden; die dafür vorgesehenen Angaben stellt der Betrieb bereit. Für eine Gruppe können Sie einen Inhouse-Tag anfragen und Raum sowie Standort besprechen. Ausbildung und Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf gewählt, zusätzliche Leistungen vor der Zusage erläutert.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme richtet sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein betrieblicher Anlass oder ein eigener Inhouse-Termin begründet keine pauschale Kostenfreiheit.
Berechtigten Personenkreis und vorgesehenes Verfahren klären.
Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle reguläre Schulung und gesonderte Leistungen auseinanderhalten.
Personen und Unterrichtsform werden zusammen betrachtet.
Anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Raum und Zeit für die praktische Teilnahme abstimmen.
Eine Fortbildung sichert die in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen und greift praktische Hilfeleistung erneut auf. Zum regulären Lernrahmen zählen unter anderem eigenes Schutzverhalten, Notruf und die Verwendung von Verbandmaterial. Ergänzende Themen können sich nach dem Bedarf der Teilnehmenden und des Unternehmens richten. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, die passende Lehrgangsart und relevante betriebliche Fragen zu benennen. Ein eigenes Thema ersetzt dabei nicht den regulären Rahmen der Fortbildung.
Die betriebliche Fortbildung wird in der Regel alle zwei Jahre in die Qualifizierungsplanung aufgenommen.
Die DGUV sieht für die regulären betrieblichen Erste-Hilfe-Kurse Präsenzunterricht vor. Der Zweck ist praktische Handlungskompetenz und nicht allein die Übermittlung von Wissen. Eine zugesandte Unterlage oder ein reines Onlineangebot ist daher nicht mit der vorgesehenen Schulung gleichzusetzen. Vereinbaren Sie für eine Inhouse-Veranstaltung einen Rahmen, in dem die Beschäftigten an den Lernaufgaben teilnehmen können. Bei der Planung zählen geeignete Räumlichkeiten und eine Gruppe, die dem Unterricht tatsächlich zur Verfügung steht.
| Frage | Wofür sie hilft |
|---|---|
| Welche Nachweise liegen vor? | Bedarf zutreffend bestimmen |
| Welche Lernbedingungen sind möglich? | Durchführung vereinbaren |
| Was umfasst der Auftrag? | Kosten und Gebührenübernahme klären |
Nein, die neue Aufgabe allein ist dafür nicht ausschlaggebend. Bereits vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen der Person und bestimmen Sie danach den benötigten Lehrgang.
Regulär umfassen beide jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben und sind deshalb nicht allein wegen der gleichen Dauer austauschbar. Der tatsächliche Qualifikationsstand der Beschäftigten bleibt die Grundlage für eine passende Kurswahl.
Die neuen Bescheinigungen dokumentieren die absolvierte Schulung. Interne Hilfewege, Zuständigkeiten und die Organisation des Ersthelfereinsatzes regelt das Unternehmen daneben selbst. Die Qualifikation sollte in diese Planung eingehen, ohne sie als automatisch mit dem Kurs erledigt zu betrachten.