Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01734 Rabenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,7 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

Rabenau · Sachsen
Für Rabenauer Betriebe werden passende Ausbildung und Fortbildung nach dem Qualifikationsstand der Personen gewählt. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs kann die gemeinsame Teilnahme ermöglichen. Die reguläre Schulung braucht praktische Übungen; interne Abläufe und die Einsatzorganisation bleiben ergänzend im Unternehmen zu regeln.

Ein kleiner Rabenauer Betrieb muss für die Schulung einzelner Beschäftigter keinen eigenen Lehrgang organisieren. Fragen Sie nach passenden offenen Plätzen und nennen Sie, ob Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird. Wichtig sind ein bestätigter Unterrichtstag und die vollständige Anmeldung durch das Unternehmen.
Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Klären Sie dessen erforderliche Angaben vor der Buchung. Wird später eine gemeinsame Gruppe geplant, können Raum und Standort für einen Inhouse-Termin besprochen werden; zusätzliche Kosten gehören ins Angebot.
Wofür sie wichtig ist
Passenden Lehrgang bestimmen
Wofür sie wichtig ist
Durchführungsform vereinbaren
Wofür sie wichtig ist
Mögliche Gebührenübernahme klären
Die Ersthelferschulung vermittelt beziehungsweise festigt geeignete Fähigkeiten. Daneben müssen Beschäftigte die Hilfewege in ihrem eigenen Unternehmen kennen. Der gebuchte Kurs legt diese betrieblichen Zuständigkeiten nicht automatisch fest. Nutzen Sie die Qualifikationsnachweise deshalb zusammen mit einer verständlichen internen Organisation. Wer für die Schulungsplanung verantwortlich ist, kann diese beiden Aufgaben aufeinander beziehen, ohne jede betriebliche Information zum Inhalt des regulären Lehrgangs zu erklären. Das hilft, die Qualifizierung in den Arbeitsalltag einzuordnen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Vor der Beauftragung sollte der Betrieb die Bedingungen seines Unfallversicherungsträgers berücksichtigen. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung schafft für sich keine pauschale Kostenfreiheit.
Berechtigung und benötigte Angaben beim zuständigen Träger klären.
Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle reguläre Schulung und gesonderte Leistungen unterscheiden.

Eine passende Veranstaltung gibt den Beschäftigten Gelegenheit, Erklärungen und eigenes Handeln zusammenzubringen.
Manches aus einem früheren Kurs ist noch gut erinnerlich, anderes wurde seitdem kaum angewendet. Eine Fortbildung gibt Raum, die erworbenen Fähigkeiten praktisch wieder aufzugreifen. Nehmen Sie eigene Fragen aus der bisherigen Ersthelfertätigkeit mit in den Unterricht. Der reguläre Lernrahmen wird dadurch nicht ersetzt; er kann mit den Erfahrungen der Gruppe verbunden werden. Die Veranstaltung bleibt eine gemeinsame Lernaufgabe, bei der es um das Auffrischen von Handlungskompetenz geht und nicht nur um einen weiteren abgelegten Nachweis.
Ein gemeinsamer Unterricht benötigt verlässliche Voraussetzungen.
Eignung für die praktischen Aufgaben besprechen.
Die vollständige Teilnahme der Gruppe sichern.
Den tatsächlichen Bedarf je Person berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Beide Lehrgangsarten haben damit denselben zeitlichen Umfang, sind aber nicht beliebig austauschbar. Der Ausbildungsstand und der tatsächliche Bedarf der betreffenden Person bleiben für die Wahl entscheidend.
Beschreiben Sie Gruppe und Räumlichkeiten und nennen Sie den gewünschten Lehrgangsbedarf. Die Ausbildungsstelle stimmt die konkrete Durchführung mit dem Betrieb ab. Ein vorhandener Raum oder eine Teilnehmerliste allein ist noch keine Vereinbarung über eine tatsächlich stattfindende Veranstaltung.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt berechtigten Personenkreis, Voraussetzungen und Verfahren. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann die berechtigten Lehrgangsgebühren entsprechend abrechnen. Zusätzliche vereinbarte Leistungen dürfen nicht automatisch als Bestandteil einer vollständigen Übernahme betrachtet werden.