Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69250 Schönau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,7 km vom Suchpunkt

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16,4 km vom Suchpunkt

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17,3 km vom Suchpunkt

Unternehmen aus Schönau im Odenwald können geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen für ihre Beschäftigten organisieren. Bei einer Inhouse-Schulung wird die Durchführung für die Gruppe vereinbart. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind zu berücksichtigen; neue betriebliche Aufgaben bedeuten nicht automatisch, dass jede Person eine neue Grundausbildung benötigt.
Für einen Schönauer Betrieb kann die Vorbereitung des nächsten Lehrgangs schon beim Abschluss des aktuellen beginnen. Sammeln Sie die Bescheinigungen und halten Sie fest, welche Beschäftigten geschult wurden. So lässt sich später mit der Schule klären, welche Fortbildung benötigt wird, statt den bisherigen Stand neu zusammensuchen zu müssen.
Für neue Teilnehmende kommt eine Ausbildung infrage. Ein Team kann offene Lehrgänge oder einen abgestimmten Inhouse-Termin nutzen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Erfragen Sie vorab die nötigen Angaben und mögliche Zusatzkosten.
Der Schönauer Betrieb klärt die Bedingungen seines Unfallversicherungsträgers und das benötigte Abrechnungsverfahren mit der Ausbildungsstelle.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Weitere Vereinbarungen gesondert besprechen.
Einordnung
Schulungsbedarf bestimmen
Einordnung
Offener Kurs oder Inhouse
Einordnung
Betriebliche Notfallorganisation
Ein Lehrgang vermittelt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Das Unternehmen muss daneben festlegen, wie seine Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden und wie die interne Notfallorganisation funktioniert. Die Teilnahmebescheinigung erledigt diese Aufgaben nicht automatisch. Berücksichtigen Sie deshalb die betriebliche Einbindung, ohne sie mit dem eigentlichen Kurs zu verwechseln. Beispiele aus dem Arbeitsalltag können im Unterricht das Verständnis unterstützen; die konkreten innerbetrieblichen Zuständigkeiten bleiben jedoch Sache des Unternehmens.
Praktische Wiederholung ist ein wesentlicher Nutzen der regelmäßigen Fortbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ausbildung, Fortbildung und Inhouse bezeichnen nicht drei austauschbare Qualifikationen. Die ersten beiden Begriffe beschreiben den Schulungsbedarf; Inhouse betrifft die vereinbarte Durchführung. Für den Schönauer Betrieb müssen daher beide Fragen beantwortet werden: Welchen Lehrgang brauchen die Personen, und wie lässt sich die Teilnahme organisieren? Ein gemeinsamer Termin hebt unterschiedliche Vorkenntnisse nicht auf. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; zusätzlich sind Pausen einzuplanen.
Schulung und betriebliche Organisation ergänzen sich.
Den passenden Lehrgang zuordnen.
Ort und gemeinsame Verfügbarkeit abstimmen.
Interne Zuständigkeiten nachvollziehbar regeln.

Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Planung richtet sich nach den vorhandenen geeigneten Nachweisen. Dieser betriebliche Rhythmus darf nicht als allgemeine Ablaufregel für einen privaten Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweis verstanden werden.
Zur regulären betrieblichen Ausbildung gehört die praktische Teilnahme in Präsenz. Ein reiner Vortrag oder ein selbstständig absolvierter Onlinekurs ersetzt den geeigneten Lehrgang nicht. Besprechen Sie deshalb einen Schulungsort, der die vorgesehenen praktischen Aufgaben tatsächlich ermöglicht.
Eine mögliche Übernahme hängt von den Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse ab. Berechtigte Lehrgangsgebühren sind dabei von zusätzlichen Leistungen und anderen betrieblichen Aufwendungen zu unterscheiden. Die interne Durchführung allein begründet keine pauschale Kostenfreiheit für die Firma.